Unfallversicherung im Studium

Alle StudentInnen sind für die Hin- und Rückwege von und zu Universität und Fachhochschule sowie auf ihren Geländen versichert. Sollte in diesem Fällen ein Unfall passieren, ist die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig. Trägt jemand dauerhafte Schäden als Unfallfolgen davon, übernimmt die Berufsgenossenschaft z.B. die Rentenansprüche.

Alle Unfälle, die in der Freizeit passieren, sind allerdings nicht abgesichert. Daher lohnt sich eine private Unfallversicherung in jedem Fall, denn bleibende Schäden nach einem schweren Unfall ziehen oft hohe Kosten nach sich, z.B. dann, wenn die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss. Im Vergleich mit den von der Unfallversicherung getragenen Kosten sind die Versicherungsbeiträge relativ niedrig. Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte darauf geachtet werden, dass man sich in erster Linie für den reinen Invaliditätsfall versichert. Insbesondere die häufig mit der Unfallversicherung angebotene Krankenhaus-Tagegeldversicherung ist nicht in jedem Fall sinnvoll, weil sie nur dann zum Tragen kommt, wenn sich als Folge eines Unfalls ein Krankenhausaufenthalt ergibt. Will man dennoch nicht auf eine Krankenhaus-Tagegeldversicherung verzichten, lohnt sich diese Versicherung als Zusatzversicherung, denn dann werden Zahlungen bei jedem Krankenhausaufenthalt geleistet und nicht nur bei einem Aufenthalt, der sich unmittelbar an einen Unfall anschließt.

Private Unfallversicherung


Die Konditionen der privaten Unfallversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsträger. Sie richten sich aber auch nach dem individuellen Freizeitverhalten. Ist jemand z.B. ExtremsportlerIn wird das Leistungsspektrum der Versicherung entsprechend angepasst. Generell trägt die Unfallversicherung Invaliditätsansprüche und Rentenzahlungen. Dies ist umso wichtiger, wenn der Versicherungsträger nicht über eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenzahlungen als Folge eines Unfalls übernimmt, trägt die private Unfallversicherung auch Kosten der Genesung und sonstiger Beeinträchtigungen. Die Zahlungen im Versicherungsfall richten sich sowohl nach der Schwere der Unfallfolgen als auch nach der Höhe der Versicherungsbeiträge. Da die Folgen eines Unfalls nicht absehbar sind, sollte man sich genau überlegen, welche Leistungen in die private Unfallversicherung mit aufgenommen werden und ob sie z.B. Kuraufenthalte oder chirurgische Eingriffe miteinschließen. Auch der Fall eines Todes während oder in Folge eines Unfalls kann mitversichert werden, so dass die Hinterbliebenen entsprechende Leistungen erhalten.

]]>

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert