Studiengebühren

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen in Deutschland seit dem Jahr 2005 Studiengebühren ab dem ersten Semester erhoben werden. Da die Bildungspolitik in Deutschland Ländersache ist, gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen zu Studiengebühren, sondern zahlreiche Unterschiede zwischen und sogar innerhalb der einzelnen Bundesländer. Während sich einige Bundesländer ganz gegen Gebühren stellen, fordern andere diese nur von LangzeitstudentInnen und wieder andere bereits ab dem ersten Semester.

Debatten um Studiengebühren werden wiederholt geführt. Eines der zentralen Argumente der Gebühren-Befürworter ist, dass durch die dadurch geschaffenen Mehreinnahmen u.a. Bibliotheken vergrößert und ein breiteres Seminar- und Lehrangebot an den Hochschulen geschaffen werden kann und sich dadurch die gesamte Qualität des Studiums verbessert. Außerdem sehen Unterstützer in Studiengebühren eine positive Erhöhung des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen. Universitäten, die Gebühren erheben, müssen sich gegen solche behaupten, die keine Gebühren nehmen und StudentInnen also mit ihrem Angebot und verbesserten Studienbedingungen überzeugen können. Es wird zudem darauf verwiesen, dass es ungerecht sei, wenn ein Studium, so wie bisher, ausschließlich von den SteuerzahlerInnen finanziert wird und dadurch auch von Menschen, die selbst nie studiert haben. Dem Einwand, Studiengebühren sind sozial ungerecht, weil sie eine Mehrbelastung insbesondere für StudentInnen aus finanziell schwächeren Familien bedeuten, wird mit dem Verweis auf die neu geschaffenen Studienkredite begegnet, die allen StudentInnen zur Finanzierung ihres Studiums einkommens- und elternunabhängig zur Verfügung stehen.

Studiengebühren Gegner


Gegner von Studiengebühren setzen diesen Argumentationen entgegen, dass durch Studiengebühren nicht nur BAföG-EmpfängerInnen, sondern eine Reihe weiterer StudentInnen mit Schulden in das Berufsleben starten. Unter Umständen erhöht sich sogar der Schuldenberg von BAföG-EmpfängerInnen, wenn diese zur Zahlung der Studiengebühren zusätzlich zum BAföG einen Bildungskredit aufnehmen müssen. Es wird darauf verwiesen, dass die hohen Kosten eines Studiums Kinder aus wenig vermögenden Elternhäusern unter Umständen abschrecken, ein Studium aufzunehmen. Da die Mehrheit der Studierenden in Deutschland bis heute aus der Mittel- und Oberschicht stammt, verringern Studiengebühren die Chancengleichheit im Bildungswesen weiter.

Dem Verweis auf erhöhten Wettbewerb entgegnen Kritiker, dass Studiengebühren eine Abwanderung an die Universitäten zur Folge haben, die keine Gebühren erheben. Während ihre Hörsäle überfüllt sind, bleiben sie in den Universitäten, die Gebühren erheben, leer. Diese Wanderung der StudentInnen wird noch dadurch begünstigt, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt. Während in einem Bundesland Gebühren erhoben werden, werden sie in einem anderen nicht erhoben und gelten in einem Dritten nur für höhere Semester. Da es zudem Bundesländer gibt, die die Entscheidung darüber, ob Gebühren erhoben werden oder nicht, ihren Hochschulen überlassen, kann es vorkommen, dass sich in einem Bundesland Universitäten finden, die Gebühren erheben und andere, an denen gebührenfrei studiert werden kann. Ob die Studiengebühren zudem uneingeschränkt den Hochschulen zur Verfügung stehen und außerdem effektiv zur Verbesserung des Studienangebots und der Studienbedingungen eingesetzt werden, ist ein weiterer Streitpunkt bei der Diskussion um das Für und Wider von Studiengebühren.

Im Jahr 2010 sieht die Erhebung von Studiengebühren pro Semester in den Bundesländern wie folgt aus:
  • Baden-Württemberg: Studiengebühren von 500 Euro
  • Bayern: die Höhe der Studiengebühren wird von den Hochschulen selbst festgelegt
  • Berlin: keine Studiengebühren
  • Brandenburg: keine Studiengebühren
  • Bremen: Studiengebühren von 500 Euro für StudentInnen, die ihren Wohnsitz nicht in Bremen haben, Studiengebühren von 500 Euro für LangzeitstudentInnen
  • Hamburg: Studiengebühren von 375 Euro
  • Hessen: Langzeitgebühren ab 500 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: keine Studiengebühren
  • Niedersachsen: Studiengebühren von 500 bis 800 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: Studiengebühren von 500 Euro
  • Rheinland-Pfalz: Langzeitgebühren von 650 Euro
  • Saarland: Studiengebühren von bis zu 500 Euro
  • Sachsen: Langzeitgebühren und Zweitstudiengebühren von bis zu 500 Euro
  • Sachsen-Anhalt: Langzeitgebühren von 500 Euro
  • Schleswig-Holstein: keine Studiengebühren
  • Thüringen: Langzeitgebühren von 500 Euro

]]>

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert