Studentenjobs
Viele Studenten jobben neben ihrem Studium in Studentenjobs. Um negative Konsequenzen z.B. bei BAföG und Kindergeldzahlungen zu vermeiden, müssen jobbende Studierende einige Regelungen beachten. Allgemein gilt, dass der Job nur als Nebenbeschäftigung ausgeübt werden darf und das Studium die Haupttätigkeit ist und bleibt.
Grundsätzlich Studierende können die folgenden Beschäftigungen ausüben ohne Abgaben für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten zu müssen:
- 400-Euro-Jobs (geringfügige Beschäftigung)
- Jobs, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten
- Jobs, die als kurzfristige Beschäftigung gelten und nicht mehr als zwei Monate am Stück bzw. 50 Tage im Jahr ausgeübt werden (kurzfristige Beschäftigung)
- Jobs, die in den Semesterferien und nicht regelmäßig ausgeübt werden