Kfz-Versicherung im Studium

Eine Kfz-Versicherung brauchen alle autobesitzenden StudentInnen, denn in Deutschland muss für jedes zugelassene Fahrzeug eine Versicherung nachgewiesen werden. Mit der Kfz-Versicherung werden die Ansprüche eines Unfallopfers abgedeckt, die ab einer bestimmten Summe nicht mehr von dem Unfallverursacher selbst getragen werden können. In welcher Höhe die Vermögens- und Sachschäden im Versicherungsfall übernommen werden, regelt der individuelle Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsträger. Bei der Kfz-Versicherung profitiert man über den Schadensfreiheitsrabatt von jedem unfallfreien Jahr. Kommt es zu einem Unfall, werden die Versicherungsbeiträge nach der Schadensregulierung erhöht. Handelt es sich nur um einen geringen Schaden, kann der Unfallverursacher die Kosten auch privat tragen und so eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung vermeiden. Dies kann möglicherweise kostengünstiger sein als die Hochstufung des Versicherungsbeitrags. Der Unfall selbst muss jedoch in jedem Fall der Versicherung gemeldet werden. Die Kfz-Versicherung wird jeweils abhängig vom Fahrzeugtyp und nach Unfallrisiko eingeteilten Regionalklassen abgeschlossen. Außerdem wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden. Während die Vollkasko-Versicherung auch gegen Eigenverschulden schützt, übernimmt die Teilkasko Schäden, die z.B. durch Wildunfälle entstehen. Um als StudentIn Kosten bei der Versicherung zu sparen, ist es möglich, das Fahrzeug als Zweitfahrzeug über die Eltern anzumelden. Auch für die Kfz-Versicherung gelten bei Auslandsaufenthalten Sonderbedingungen. Hier sollte neben der normalen Versicherung ein Schutzbrief abgeschlossen sein, um im Versicherungsfall z.B. Bergungskosten des Fahrzeugs abzudecken.

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