Jobben in den Semesterferien

In den Semesterferien ergeben sich für Studenten unter Umständen Möglichkeiten, mehr als 20 Stunden in der Woche zu arbeiten und einer kurzfristigen Beschäftigung nachzugehen. Hier darf die Einkommensgrenze von 400 Euro überschritten werden, wenn es sich nicht um einen regulären Job handelt. Wird jedoch die Zeitgrenze von 50 Tagen im Jahr bzw. zwei Monaten am Stück überschritten, fallen Beiträge für Sozialversicherungen an. Achtung: Die Regelung, dass das Einkommen ohne Abgabe in den Semesterferien die 400-Euro-Grenze überschreiten darf, gilt nur für Studierende bis zum Alter von 30 Jahren und bis zum 14. Semester. ]]>

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