Die Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die durch die Schädigung Dritter entstehen. Die Versicherungsfälle reichen vom verschütteten Rotwein auf das Sofa eines Freundes, dem durch den auf die Straße gelaufenen Hund verursachten Verkehrsunfall bis hin zum mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger auf den Weg in die Bibliothek: Unachtsamkeit und Unfälle können nicht nur kleine, sondern auch sehr große Zahlungen notwendig machen, denn in Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtetet, bei Schäden an Sachen, Leib und Leben Schadensersatz zu leisten. Bei Unfällen mit Personenschäden können diese Zahlungen in die Millionenhöhe gehen. Grundlage für die Höhe der Versicherungszahlungen ist die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsträger vertraglich vereinbarte Deckungssumme. Hier sollte in jedem Fall berücksichtigt werden, dass Unfälle mit Personenschäden enorme Schadenszahlungen zur Folge haben können, so dass die Deckungssumme eine gewisse Höhe haben muss.
Haftpflichtversicherung im Studium
Während der Ausbildung oder des Studiums ist man in der Regel über die Eltern mitversichert. Voraussetzung ist, dass man nicht verheiratet ist. Außerdem dürfen StudentInnen vor dem Studium noch nicht berufstätig gewesen sein, wobei die Jahre einer möglichen Ausbildung vor dem Studium hier nicht als Berufstätigkeit zählen. Die Haftpflichtversicherung über die Eltern gilt auch in der Zeit von Wehr- und Ersatzdienst sowie für an die Schulzeit angeschlossene Wartezeiten auf einen Studienplatz von bis zu einem Jahr. Nicht mehr über die Eltern versichert sind ReferendarInnen sowie StudentInnen, die ein zweites Studium aufnehmen. In diesen Fällen müssen sich StudentInnen privat haftpflichtversichern. Ist man verheiratet oder lebt man mit seinem/seiner LebenspartnerIn zusammen, empfehlen sich private Haftpflichtversicherungen, die den/die PartnerIn zu einem günstigen Tarif mitversichern. ]]>