Bildungskredite (Studienabschlussdarlehen)

Bildungskredite bzw. Studienabschlussdarlehen dienen dem Abschluss des Studiums und sollen verhindern, dass das Studium aus finanziellen Gründen nicht zu einem Abschluss gebracht werden kann. Bildungskredite sind also keine klassischen Studienkredite, sondern dienen ausschließlich dem Erzielen des Studienabschlusses.

Bildungskredite sind staatliche Instrumente und werden insbesondere von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) angeboten. Kreditgeber sind außerdem Darlehenskassen in den einzelnen Bundesländern. Anträge für einen KfW-Kredit können bundesweit über das Bundesverwaltungsamt gestellt werden, Anträge der Darlehenskassen werden über das jeweilige Studentenwerk der Hochschule gestellt. Um einen Antrag stellen zu können, müssen sich Studierende in der letzten Phase des Studiums befinden und mindestens die Zwischenprüfung bestanden haben. In der Regel darf man nicht älter als 34 Jahre sein, denn der Kredit wird normalerweise bis zum Alter von 36 Jahren und bis zum Ende des 12. Semesters gewährt. Je nach Kreditgeber werden bei der Antragsstellung möglicherweise Bescheinigungen von UniversitätsdozentInnen verlangt, die dem studentischen Antragssteller eine positive Abschlusswahrscheinlichkeit des Studiums bestätigen. Außerdem können Bürgschaften von den Kreditgebern verlangt werden.

Wer kann Bildungskredite beantragen?


Auch Masterstudenten oder Studenten von postgradualen Studiengängen sowie diejenigen, die im sich im zweiten Teil eines konsekutiven Studienganges befinden, können einen Bildungskredit beantragen. Daneben dürfen volljährige SchülerInnen einen Bildungskredit aufnehmen, wenn sie sich in den letzten beiden Ausbildungsjahren befinden und schon eine berufsqualifizierende Ausbildung absolviert haben oder eine erste berufsqualifizierende Ausbildung anstreben.

Die Höhe des Kredits ist bei der KfW auf 300 Euro pro Monat begrenzt, andere Anbieter vergeben allerdings auch höhere Beträge. Da Bildungskredite explizit für das Ende des Studiums vorgesehen sind, ist ihre Laufzeit teilweise auf ein Jahr begrenzt. Bildungskredite können sowohl BAföG-EmpfängerInnen als auch alle anderen StudentInnen beantragen, denn auch dieses Finanzierungsmodell ist vermögens- und elternunabhängig. Die Rückzahlung, zuzüglich der Zinsen, erfolgt in der Regel nach einer vierjährigen Ruhezeit nach Abschluss des Studiums. Beim KfW-Bildungskredit ist die Höhe der monatlichen Rückzahlungssumme auf 120 Euro festgesetzt. Wie bei den anderen Krediten auch, kann der Bildungskredit ebenfalls einmalig oder in Sondertilgungen abbezahlt werden.

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