BAföG

BAföG

Das BAföG (BAföG=Bundesausbildungsförderungsgesetz) wurde in den 1970er Jahren mit der Intention eingeführt, jungen Menschen, deren Eltern ein Studium finanziell nicht tragen können, zu unterstützen und auch ihnen, und also Kindern aus finanziell schwächer gestellten Elternhäusern, die Möglichkeit zum Studieren zu geben. Zwar gibt es mittlerweile auch das BAföG für SchülerInnen, in diesem Artikel geht es jedoch um Studierenden-BAföG. BAföG für Studierende setzt sich zu einer Hälfte aus einem staatlichen unverzinslichen Darlehen und zu einer anderen Hälfte aus einem Zuschuss zusammen.

Insgesamt gibt es drei Formen des BAföG.
Es kann in den folgenden Ausbildungen gewährt werden:

  • Studium an einer Hochschule Fachhochschule, Akademie und Höheren Fachschule
  • Staatlich anerkannte Fernunterrichtslehrgänge
  • Schulausbildung an Fachschulen, Fachoberschulen, Abendschulen, weiterführende Schulen ab der 10. Klasse (Schüler-BAföG)

 

Die Definition von BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Dieser staatliche Zuschuss dient der Sicherung des Lebensunterhaltes für Schüler und Studenten, die das BAföG während der schulischen oder universitären Ausbildung beantragen können.

Doch längst nicht jeder BAföG-Antrag wird genehmigt, da eine Fülle von Voraussetzungen erfüllt werden müssen. In der Regel ist die Höhe des BAföGs abhängig vom eigenen Einkommen sowie vom Einkommen der Eltern. So sollen insbesondere einkommensschwächere sowie kinderreiche Familien finanziell entlastet werden. Berücksichtigt werden vielerlei Faktoren wie die Wohnsituation, die Art der Ausbildung, die Ausbildungsstätte und das Alter des Antragstellers. So darf dieser das 30. Lebensjahr mit Beginn der Ausbildung noch nicht vollendet haben. Allerdings werden Wehr- oder Zivildienstzeiten auf diese Obergrenze angerechnet.

Wird der Antrag auf BAföG bewilligt, kann dieses die ganze Ausbildungszeit hinweg gezahlt werden, wobei nach bestimmten Regelungen entsprechende Leistungsnachweise erbracht werden müssen.

Die Höhe der Rückzahlung ist abhängig von mehreren Faktoren wie Studiendauer oder Kindererziehung. Grundsätzlich gilt, dass Schüler vom Vollzuschuss profitieren und somit von der Rückzahlung befreit sind. Studenten müssen die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen Förderung zurückzahlen.

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