20 Stunden Job – Studium

Studenten, die neben dem Studium arbeiten, dürfen dies nicht mehr als 20 Stunden in der Woche tun, denn das Studium muss trotz Job die Hauptbeschäftigung bleiben. Andernfalls müssen Sozialabgaben geleistet werden. Ausnahmen dieser zeitlichen Befristung gelten für Studenten die überwiegen an Wochenende, in den Abendstunden oder nachts arbeiten. Auch für studentische Hilfskräfte gibt es abweichende Regelungen. ]]>

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