Rentenversicherung

In Deutschland wird zwischen der privaten und gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen Altersvorsorge unterschieden. Alle diese Rentenversicherungen sind Altersversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird während des Arbeitsverhältnisses zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Sie ist verpflichtend, freigestellt sind aber z.B. Beamte und Richter. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Versicherungsanstalten, z.B. die Versicherungsanstalt für Angestellte, die Deutsche Rentenversicherung oder die Alterskassen für die Altersversicherung für Landwirte. Die betriebliche Altersvorsorge wird z.B. durch eine Zusatzrente gezahlt, wohingegen die private Rentenversicherung als kapitaldeckende private Altersvorsorge im Zuge der Rentenreform eingeführt wurde. Private Rentenversicherungen bestehen aus einer privaten Sparleistung und einer staatlichen Zulage. Da private Rentenversicherungen umgangssprachlich Riester-Rente genannt werden, finden sich weitere Informationen unter dem Begriff Riester-Rente. ]]>

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