Krankenversicherungswechsel

Krankenversicherungswechsel

Wechsel der Krankenkasse


In Deutschland besteht die freie Krankenkassenwahl. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer sich eine von den bundesweit etwa 240 gesetzlichen Krankenkassen eine auswählen darf. Vielmehr gilt es zu prüfen, welche Krankenkassen in dem jeweiligen Bundesland geöffnet sind.

Einige Fakten

  • Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen können durch die Familienversicherung mitversichert werden.
  • Während des Mutterschaftsurlaubs und des Erziehungsurlaubs sind Sie von den Beitragszahlungen befreit.
  • Für Geringverdiener bestehen entsprechende Härtefallregelungen, so dass Sie von besonderen Zuzahlungen befreit werden. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Die Kosten werden direkt mit den Vertragsärzten abgerechnet.

Da eine gesetzliche Krankenkasse für alle Versicherten dieselbe Leistung bietet, ist eine Tarifwahl entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse nicht möglich. Die Abgaben sind abhängig vom Einkommen und über den Beitragssatz festgelegt. Hinzu kommen Zuzahlungen für Medikamente, sowie weitere Hilfs- und Heilmittel. Insbesondere im Falle eines Zahnersatzes können die Zuzahlungen besonders hoch ausfallen. Auch für die ersten 14 Tage eines stationären Aufenthalts müssen 10 €uro pro Tag entrichtet werden. Alternative Heilmethoden und Heilpraktiker werden in der Regel nicht bezuschusst, da die behandelnden Ärzte und Zahnärzte zu den s.g. Vertragsärzten zählen müssen. Nur so kann mit den Kassen abgerechnet werden.

 

Private Zusatzversicherung


Als gesetzlich Versicherter haben Sie lediglich Anspruch auf die Regelversorgung, beispielsweise würde bei einer stationären Behandlung ein 2-Bett-Zimmer oder eine Chefarztbehandlung ausgeschlossen sein.
Durch eine private Zusatzversicherung können Sie von einer individuellen Tarifwahl und einer Anhebung des Leistungsanspruchs profitieren.

Es bestehen zahlreiche Angebote einer Zusatzversicherung:

  • Auslandskrankenversicherung, z.B. im Urlaub – sowie Auslandsrücktransportkosten
  • Zahnzusatzversicherung

 

Private Krankenversicherung


Über 40 private Krankenkassen werben für Ihre Dienste – da ist es nicht leicht, das geeignete Angebot zu finden. Neben verschiedenen Tarifen und Formen der Selbstbeteiligung gibt es Berufsgruppen spezifische Krankenversicherungen, beispielsweise für Angestellte, Selbstständige, Beamte oder Ärzte. Geeignet ist die private Krankenversicherung insbesondere für Single mit hohem Einkommen, da andererseits für jedes Familienmitglied ein Monatsbeitrag geleistet werden muss.

  • Aber auch andere können von der Wahlfreiheit der Tarife profitieren, indem Sie einen individuellen Leistungskatalog auf die persönlichen Bedürfnisse abstimmen können. Im Gegensatz zu einem Einheitssystem ermöglicht Ihnen dieses Konzept wertvolle Sparmöglichkeiten.
  • Aber auch eine gesunde Lebensweise zahlt sich in Form von Rückzahlungen aus. Denn bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen können Sie am Ende des Kalenderjahres einen Teil der Beiträge zurück erhalten. Prinzipiell stellt der behandelnde Arzt dem Versicherten die Leistung in Rechnung, die er dann an die Krankenversicherung weiter leitet. Hier kann sich das Nachrechnen also lohnen: Wenn die Behandlungskosten innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst getragen werden, kann der Versicherte von einer höheren Prämie profitieren.
  • Insbesondere für junge Menschen lohnt sich der Wechsel. Entsprechend der Risikoschätzung fällt der anfängliche Beitrag meist geringer aus – und auch im Alter kann der Beitragssatz auf einem relativ geringen Niveau erhalten bleiben. Diese Stabilität wird ermöglicht, indem die Krankenkasse aus den Beiträgen Rücklagen bildet.

Einige Fakten

  • Die privaten Krankenkassen behalten sich im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung s.g. Risikozuschläge oder gar einen Ausschluss vor.
  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie den Versicherungsschutz sowie den Tarif entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse gestalten. So können beispielsweise Alternative Heilmethoden und Heilpraktiker in die Tarifwahl aufnehmen.
  • Freie Arztwahl
  • Die Arztkosten sowie weitere Rechnungen müssen bis zu einem bestimmten Satz von dem Versicherten vorbezahlt werden.
  • Bei Zahnersatz profitieren Sie von einer relativ hohen Kostenübernahme, jedoch kann diese Summe in den ersten Jahren deutlich begrenzt werden.

Hier können Sie die Angebote vergleichen, um den für Sie individuell günstigsten Beitrag zu finden. Außerdem können Sie ein unverbindliches und maßgeschneidertes Angebot der privaten Krankenkassen anfordern.

 

Der Wechsel: Kündigung & Kündigungsfristen


  • Ordentliche Kündigung: Die gesetzliche Krankenversicherung zeichnet sich durch eine relativ lange Laufzeit von 18 Monaten aus. Diese Laufzeit verringert sich auch nicht durch einen Arbeitgeberwechsel oder einem Zusammenschluss von gesetzlichen Krankenkassen. Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt immer zwei Monate im Voraus zum Monatsende.
  • Sonderkündigung: Jedoch kann der Versicherte bei einer Erhöhung der Beiträge vor Ablauf dieser Frist kündigen. Dies ist jedoch nur in den ersten beiden Monaten nach der Erhöhung möglich, d.h. erhöht die Krankenkasse zum 01.09 ihre Beiträge, müssen Sie spätestens bis zum 30.10 kündigen.

Die Kündigung ihrer Mitgliedschaft erfolgt formlos und schriftlich.

Von Ihrer alten Krankenkasse erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung, die Sie mit der Eintrittserklärung an die neue Krankenkasse senden. Wichtig: Die neue Mitgliedschaft wird nur wirksam, wenn Sie diese noch während der Kündigungsfrist durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen.

Gesetzliche Krankenkassen sind in Deutschland dazu verpflichtet, Versichungsberechtigte aufzunehmen. Dies schließt eine Pflichtversicherung oder eine Freiwillige Versicherung ein. Ablehnungen, beispielsweise auf Grund von Vorerkrankungen, sind somit nicht erlaubt.

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