Sozialplan

Ein Sozialplan ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Sozialplan entsteht in Folge drohender oder vorgenommener betrieblicher Änderungen. Er zielt darauf, die wirtschaftlichen Nachteile, die sich aus diesen Änderungen für die Arbeitnehmerinnen ergeben, so gering wie möglich zu halten. Häufigster Inhalt eines Sozialplans ist die Zahlung von Abfindungen für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Ein Sozialplan kann aber auch aus Überbrückungsleistungen für Arbeitnehmer bestehen, aus Regelungen für Versetzungen oder Qualifizierungen. Zwar entsteht ein Sozialplan in der Regel aus Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften, allerdings ist nicht in jedem Fall die Zustimmung des Unternehmens für den Sozialplan erforderlich, denn die Gewerkschaft kann auch die Einigungsstelle heranziehen und den Plan erzwingen. Dadurch unterscheidet er sich vom Interessenausgleich. Allerdings gelten für diese Erzwingung bestimmte Voraussetzungen. So muss der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und er muss seit mindestens vier Jahren bestehen. Zudem muss eine Mindestzahl an Kündigungen vorliegen. Der Sozialplan wirkt wie eine Betriebsvereinbarung. Jedoch gilt für ihn keine Sperrfrist, so dass er auch dann umgesetzt werden kann, wenn bereits ein Tarifvertrag zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile der Arbeitnehmer vereinbart wurde. Eine spezielle Form des Sozialplans ist der Sozialtarifvertrag. Dieser wird z.B. nach Verhandlungen, Interessenausgleich oder Streiks, für ein oder mehrere Unternehmen vereinbart. ]]>

Öffentlicher Dienst

Als öffentlichen Dienst bezeichnet man die Tätigkeiten von Menschen, die nach öffentlichem Recht beschäftigt sind. Dazu zählen Beamte, Richter, Soldaten und Rechtsreferendare. Hinzu kommen alle Personen, die in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts arbeiten. Zwar gelten Kirchen auch als Körperschaften des öffentlichen Rechts, allerdings gelten hier aufgrund der im Grundgesetz verankerten Autonomie der Kirchen zum Teil andere Bestimmungen. Arbeitgeber im öffentlichen Dienst (Dienstherren) sind sowohl der Bund als auch die Bundesländer und einzelne Kommunen sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts. Beispiele für Bundes- oder Landesbehörden sind Finanzämter und Versorgungsämter. Beispiele für Behörden, die von Gemeinden, Städten oder Kreisverwaltungen getragen werden, sind Jugendämter, Sozialämter und Ordnungsämter. Orte für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst sind u.a. Behörden, Schulen, Universitäten, die Bundesbank und staatliche Krankenhäuser. Ehemals typische Beispiele für den öffentlichen Dienst sind heute meist privatisiert, so z.B. die Müllabfuhr. Bis 2005 galten im öffentlichen Dienst einheitliche Tarifverträge. Der bekannteste war der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Heute gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). ]]>

Mindestlohn

Mindestlohn ist eine andere Bezeichnung für Mindesteinkommen. Es handelt sich hierbei um ein in der Höhe festgelegtes, geringstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Da es in Deutschland keinen für alle Branchen verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn gibt, wird dieser zwischen den Tarifpartnern spezifisch vereinbart und in einem verbindlichen Tarifvertrag festgeschrieben. Die Regelungen können sich dabei auf den Stunden- oder den Monatslohn beziehen und werden häufig regional vereinbart.

Nicht für alle Arbeitsbereich gelten Mindestlöhne. Zum Teil sind sie wieder außer Kraft getreten, wie z.B. für Maler- und Lackiererhandwerk, zum Teil sind sie noch nicht zustande gekommen, z.B. in der Pflegebranche. Dagegen existieren etwa im Bauhauptgewerbe Mindestlöhne von 9,00 Euro bis 12, 85 Euro und im Elektrohandwerk Mindestlöhne von 8,05 Euro bis 9,55 Euro.
Der Mindestlohn ist Gegenstand von Debatten: Die Kritiker führen an, dass durch entsprechende Vereinbarungen Arbeitsplätze abgebaut werden, Befürworter verweisen darauf, dass nur durch Mindestlöhne im Niedriglohnsektor ein gewisses Lohnniveau gehalten werden kann.

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Mindesteinkommen

Ein Mindesteinkommen, bzw. der synonym gebrauchte Mindestlohn, ist ein gesetzlich festgelegtes kleinstes zulässiges Arbeitsentgelt.

Es kann sich auf den Stundenlohn oder den Monatslohn beziehen und wird gesetzlich durch eine Festschreibung im Tarifvertrag bzw. das Verbot von Lohnwucher geregelt. Neben nationalen Mindesteinkommen gibt es auch regionale Vereinbarungen und branchenspezifische. So gilt für das Baugewerbe beispielsweise eine Entgeltuntergrenze von 9 Euro, für Briefdienstleister eine Untergrenze von 8,00 Euro. Einen allgemeinen und für alle Arbeitsverhältnisse zutreffenden gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland nicht. Ausgehandelt werden entsprechende Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Mindesteinkommen sind umstritten. Auf der einen Seite argumentieren die Befürworter, dass so insbesondere Beschäftigte im Niedriglohnsektor eine verbesserte Einkommenssituation erhalten, auf der anderen Seite stehen die Gegner und befürchten, Vereinbarungen über Mindesteinkommen gefährden Arbeitsplätzen.

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Kündigungsfrist

Unter einer Kündigungsfrist wird der vertraglich vereinbarte Zeitraum zwischen dem Zugang einer Kündigung und der dadurch bewirkten Beendigung des Vertragsverhältnisses verstanden. Sehr häufig werden Kündigungsfristen mit einem zulässigen Kündigungstermin (z.B. zum Ende des Monats) im Vertrag geregelt. Häufig entscheidet die Länge des Vertragszeitraums über die Kündigungsfrist, so z.B. im Arbeitsverhältnis. Hier verlängern sich die Kündigungsfristen mit zunehmendem Beschäftigungsverhältnis und werden im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Zum Schutz des schwächeren Mietpartners bestehen in Deutschland Mindestkündigungsfristen, die rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Mit einer außerordentlichen Kündigung werden die Kündigungsfristen aufgehoben.]]>