Steuerfreibetrag

Das deutsche Steuersystem sieht Steuerfreibeträge vor. Diese Steuerfreibeträge werden aus sozialen Gründen gewährt und weil sie das Steuersystem vereinfachen.Steuerfreibeträge richten sich an einem bestimmten Betrag bzw. einer bestimmten Grenze aus. Wird der Freibetrag überschritten, bedeutet das nicht, alle Einnahmen zu versteuern, sondern die Versteuerung bezieht sich auf den Teil, der den Freibetrag überschreitet. Ein wichtiger Steuerfreibetrag bezieht sich auf die Einkommenssteuer. Hier gibt es den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauscherbetrag. Dieser bedeutet, dass Kapitalerträge erst dann besteuert werden, wenn sie einen Betrag von 801 Euro übersteigen. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem keine Steuer erhoben wird. 2009 beträgt der Grundfreibetrag 7.843 Euro und ist Teil des Einkommenstarifs. Es gibt verschiedene Formen des Freibetrags, u.a. den Kinderfreibetrag, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag, den Ausbildungsbetrag, den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, den Rabattfreibetrag oder den Versorgungsfreibetrag. Wird ein Freibetrag vom Finanzamt anerkannt, wird er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und beim Bruttoentgelt des Arbeitsnehmers berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Nettolohn bzw. das Nettogehalt. Auch bei der Erbschaftssteuer können Steuerfreibeträge geltend gemacht werden. Hier gelten sachliche und persönliche Freibeträge. Sachliche Freibeträge gelten u.a. bei Hausrat. Bis zu einem Wert von 41.000 Euro ist Hausrat steuerfrei. Persönliche Freibeträge sind u.a. der Steuerfreibetrag von Ehepartnern und Lebenspartners bis zu 500.000 Euro, für Kinder 400.00 Euro, für Eltern und Großeltern 100.00 Euro. Unternehmen können ebenfalls Freibeträge geltend machen, bis zu einem Betrag von 225.000 Euro. Auch bei anderen Steuerarten gelten Freibeträge, z.B. bei der Gewerbesteuer. Eine Steuer auf Gewerbe wird erst erhoben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. ]]>

Steuern

Damit der Staat seine Ausgaben finanzieren kann, erhebt er Steuern. Eine wesentliche Steuerform ist die Einkommensteuer. Auf das Lohn bzw. das Gehalt eines Arbeitnehmers werden Steuer erhoben, sie berechnen sich u.a. aus der Höhe des Bruttoeinkommens und der individuellen Lohnsteuerklasse. Auch Sonderausgaben, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, werden auf das Einkommen angerechnet und sind dadurch steuerpflichtig. Der Höchstsatz der Einkommensteuer, der so genannte Spitzensteuersatz für Großverdiener, beträgt in Deutschland zurzeit 45 Prozent. Am Jahresende ist eine Steuererklärung fällig. Mit dieser prüft das Finanzamt, ob die Abgaben, die der Steuerpflichtige im Jahr geleistet hat, ausreichen oder sogar zu hoch ausgefallen sind. Reichen sie nicht aus, ist eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig, hat jemand dagegen zu viele Steuer im Jahr bezahlt, bekommt er den Differenzbetrag vom Staat zurückerstattet. Nicht nur auf das Arbeitsentgelt, also den Lohn und das Gehalt eines jeden Einzelnen, werden Steuern erhoben, sondern z.B. auch Waren und Dienstleistungen in Form der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Gleiches gilt für das Halten eines Fahrzeugs, hier entfallen KFZ-Steuern. Auch für Gas, Strom und Wasser müssen Steuern gezahlt werden, in Form einer Energiesteuer. Ist jemand Mitglied einer Kirche fallen zudem Kirchensteuern an. ]]>

Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz gibt den höchsten Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen einer Person an. Er wird bei der Einkommensteuer ermittelt. In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent und wird auch Reichensteuer genannt. Hat jemand ein Einkommen von mehr als 250.400 Euro im Jahr (für Verheiratete gilt eine Einkommensgrenze von 500.800 Euro), kommt der Spitzensteuersatz zur Anwendung. Das bedeutet, dass auf den Betrag, der die genannte Grenze von 250.400 Euro bzw. 500.800 Euro überschreitet, 45 Prozent Einkommensteuer erhoben wird. Nicht das gesamte Einkommen ist also steuerpflichtig, sondern Rechungsgrundlage ist der Betrag, der die festgelegte Grenze überschreitet. Wie in allen anderen Fällen auch, meint Einkommen hier nicht das Bruttogehalt, sondern den Betrag, der nach allen Abzügen übrig bleibt. Zudem haben auch Großverdiener die Möglichkeit, Sonderausgaben, Werbungskosten und anderes bei der Steuererklärung geltend zu machen. Obwohl der Spitzensteuersatz immer wieder, insbesondere unter dem populistischen Begriff Reichensteuer in der Politik diskutiert wird, muss beachtet werden, dass er seit Jahren kontinuierlich sinkt. So betrug er z.B. 1998 noch 53 Prozent. ]]>

Maximaler Steuersatz

Muss ein Steuerzahler 45 Prozent seines Bruttoeinkommens an das Finanzamt abführen, spricht man vom maximalen Steuersatz. Damit entspricht der maximale Steuersatz dem Einkommenssteuertarif IV. Der maximale Steuersatz gilt seit 2007 und wird auch als Reichensteuer bezeichnet.

 

Insgesamt gibt es in Deutschland vier Einkommenstarifzonen.

  • Die erste ist die so genannte Nullzone: Ist das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 7.834 Euro (ab 2010: 8.004 Euro) gilt der Grundfreibetrag und es fällt keine Einkommensteuer an.
  • Übersteigt das Einkommen die Grenze der ersten Tarifzone, tritt die zweite in Kraft. Hier gilt ein Grenzsteuersatz von 14 Prozent und steigt ab einem Einkommen von 13.140 Euro auf 24 Prozent an.
  • Die dritte Steuertarifzone gilt ab einem Einkommen von 52.552 Euro. Hier tritt ein konstanter Steuersatz von 42 Prozent in Kraft, d.h. von jedem verdienten Euro werden 0,42 Cent einbehalten.
  • Die vierte und letzte Steuertarifgruppe beinhaltet den maximalen Steuersatz. Er gilt ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 250.401 Euro für Ledige bzw. 500.802 Euro für Verheiratete.
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Lohnsteuertabelle

Lohnsteuertabellen geben darüber Auskunft, wie hoch der Lohn für den Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Abgaben ausfällt. Es werden also vom Bruttolohn alle notwendigen Abzüge vorgenommen, so dass der Nettolohn sichtbar wird. Die Lohnsteuertabelle basiert auf dem Einkommenssteuertarif. In diesem Sinne werden zunächst alle sich aus der Steuerklasse zusammengesetzten Pauschalen abgezogen und dann die Freibeträge. Anschließend wird die Einkommensteuer ermittelt. Vom Lohn werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Die Lohnsteuertabelle unterscheidet zwischen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (allgemeine Tabelle) und nichtrentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, z.B. Beamte (besondere Tabelle). Die Lohnsteuertabelle berücksichtigt alle sechs Lohnsteuerklassen, die jeweils unterschiedliche Pauschalen und Freibeträge bedeuten. Als Folge der individuellen Steuerberechnung und maschineller Lohnsteuerberechnung nach stufenlosem Formeltarif, gibt es seit 2003 keine amtlichen Lohnsteuertabellen mehr. Mittlerweile finden sich zahlreiche elektronische Versionen von Lohnsteuertabellen, die auch als Brutto-Netto-Rechner oder Lohnsteuerrechner bezeichnet werden. ]]>