Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer bezeichnet die Abgaben, die ab dem 01.01.2009 für Kapitaleinkünfte entrichtet werden müssen.

Betroffen sind also diejenigen, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Fonds oder Dividenden profitieren. Neu ist, dass für die Abgeltungssteuer unabhängig vom persönlichen Steuersatz ein einheitlicher Steuersatz von 25% erhoben wird. Inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ist demnach mit einem Satz von etwa 28% zu rechnen.

Die Abgeltungssteuer zählt zu den so genannten Quellensteuern. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter leiten.

]]>

D – Dienstwagen, Dispositionskredit, Dividende, Durchschnitt Bruttolohn, Durchschnittseinkommen – Gehalts-Lexikon

  • Durchschnittseinkommen
  • Durchschnittsgehalt
  • Durchschnitt Bruttolohn
  • Dividende
  • Dienstwagen
  • Direktversicherung
  • Devisen
  • Depot
  • Dispo
  • Dispositionskredit
  • Direktzusage
  • Datenschutz
  • Darlehen
  • ]]>