Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist möglich vor dem 01.01. des folgenden Jahres oder einmalig im laufenden Jahr bis zum 30.11.
Es ist oftmals sinnvoll, das Ergebnis der Einkommenssteuererklärung am Jahresende Probe zu rechnen: A. Die Kombination von Lohnsteuerklasse III und V zahlt sich für Ehepartner insbesondere dann aus,
- wenn die Ehepartner über unterschiedlich hohe Einkommen verfügen. Der Besserverdienende wird in die Lohnsteuerklasse III, der Schlechterverdienende in die Lohnsteuerklasse V eingeordnet. Oder
- für Ehepartner, deren Einkommen die Freibeträge nicht ausschöpfen oder
- für Arbeitnehmer, die ein vorübergehende Tätigkeit ausüben
B. Beide Ehepartner wählen Lohnsteuerklasse IV: Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn beide über ein etwa gleiches Einkommen verfügen.
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für Jedermann verständlich. Prima
Und wie ist das, wenn sich das Ehepaar trennt,und einer wieder zurück in die4 will,aber der Andere nicht mit macht??
@Yvonne: Was die (Ex-) Partner wollen interessiert nicht. Beide landen in Stkl.1, ob geschieden oder nur getrennt lebend. Siehe oben: Lohnsteuerklassen.
@Yvonne
laut den Lohnsteuerklassen fällt man, wenn man dauerhaft getrennt lebt, wieder in die 1 und das kann man ja nachweisen.