Wurde Ihr Lohn / Gehalt nicht gezahlt! Was nun?

Die Höhe der Löhne und Gehälter werden in einem Arbeits- oder Tarifvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgehalten. Gleiches gilt für die Fälligkeit der Auszahlung des Arbeitsentgeltes. Dass die Auszahlung von Lohn und Gehalt nicht in jedem Fall problemlos verläuft, zeigt die Tatsache, dass in Deutschland jedes Jahr zahlreiche Arbeitnehmer vor Gericht ziehen und ihre ausstehenden Bezüge einklagen.

 

In der Regel wird im Arbeitsvertrag der Zeitpunkt der Lohnauszahlung genannt, etwa der 15. eines Monats oder das Monatsende. Gibt es im Arbeitsvertrag keine Angaben darüber, gilt das Ende des Monats als Zeitpunkt der Auszahlung. Werden Löhne und Gehälter nicht pünktlich ausgezahlt oder nicht in der vollen Höhe, gerät der Arbeitgeber in den so genannten Verzug. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt des Lohnverzugs Verzugszinsen vom Arbeitgeber verlangen. Sind im Arbeitsvertrag keine anderen Vereinbarungen festgehalten, haben die Verzugszinsen eine Höhe von fünf Prozent des Basiszinssatzes. Erstreckt sich der Lohnverzug über einen Zeitraum von mehreren Monaten, kann der Arbeitnehmer, nach vorheriger Ankündigung, seine Arbeitsleistung niederlegen und von seinem Zurückbehaltungsrecht, in diesem Fall der Zurückhaltung von Arbeitsleistung, Gebrauch machen.

 

Der Anspruch auf Lohn bleibt auch beim Arbeitsausfall erhalten. Ist der Arbeitgeber mit mindestens zwei Monatsgehältern im Rückstand, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nach Abmahnung fristlos kündigen. Bei einer Kündigung ist der Arbeitgeber zu durch die Kündigung entstandenem Schadensersatz verpflichtet. Um Nachteile zu vermeiden, sollte der Arbeitnehmer vor einer Kündigung rechtliche Beratung einholen. Zudem muss beachtet werden, dass der Arbeitnehmer nicht erst mit der Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld erhält. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis besteht, aber kein Lohn gezahlt wird, kann der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhalten. Um die Situation nachzuweisen, müssen dem Amt Kontoauszüge und Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden.

 

Gründe warum Ihr Gehalt nicht gezahlt wurde

Die Gründe, warum ein Arbeitgeber mit Lohn- und Gehaltszahlungen in den Rückstand gerät, sind vielfältig. Sehr häufig verweist der säumige Arbeitgeber auf wirtschaftliche Probleme des Unternehmens und schlägt dem Arbeitnehmer vor, den Lohn bzw. das Gehalt zu stunden, auf die noch fälligen Zahlungen gänzlich zu verzichten oder eine vorrübergehende Reduzierung des Arbeitsentgelts in Kauf zu nehmen, um eine drohende Insolvenz des Unternehmens abzuwenden. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise in den Monaten Juli und August für einen Bruttolohn von 1.000 Euro gearbeitet, allerdings kein Geld bekommen, kann er sich rückwirkend auf eine Lohnreduzierung auf 700 Euro einigen und so eine Insolvenz des Unternehmens abwenden helfen. Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge beziehen sich für die Monate Juli und August allerdings auf den ursprünglichen Lohn von 1.000 Euro.

 

Was Sie als Arbeitnehmer tun können

Wie der Arbeitnehmer auf Lohnausfall reagiert, liegt im persönlichen Ermessen. Generell hat der Arbeitnehmer bei Lohnverzug oder -unterschlagung neben Kündigung und Zurückbehaltungsrecht auch die Möglichkeit, die entsprechenden Vorschläge des Arbeitgebers zu akzeptieren. Dabei gilt grundsätzlich, dass Vereinbarungen bezüglich des Lohnverzugs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich festgehalten werden sollten. Entscheidet sich der Mitarbeiter zu einer Stundung, sollte er diese dem Arbeitgeber nicht generell, sondern begrenzt gewähren. Gilt die Stundung beispielsweise für einen Monat, befindet sich der Arbeitgeber für diesen Monat nicht mehr im Zahlungsvollzug. Diese Regelung gibt dem Betrieb zudem einen zeitlichen Vorsprung und er kann versuchen, im vereinbarten Zeitraum wieder zahlungsfähig zu werden.

Dem Arbeitnehmer bleiben mit dieser Regelung alle Ansprüche erhalten. Ein Lohnverzicht hat dagegen nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche Nachteile für den Arbeitnehmer. Schließt sich beispielsweise an das Arbeitsverhältnis Arbeitslosigkeit an, ergibt sich die Bemessungsgrenze aus der aktuellen Höhe von Lohn bzw. Gehalt und fällt somit niedriger aus, weil der Arbeitnehmer ja durch Lohnverzicht oder -reduzierung weniger verdient hat. Gleiches gilt für Insolvenzgeld: Geht das Unternehmen tatsächlich insolvent, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld. Dieses bezieht sich auf die Lohnhöhe, die drei Monate vor der Insolvenz galt und verringert sich bei Lohnverzicht oder -reduzierung entsprechend.

 

Verzug und Unterschlagung von Lohn / Gehalt

Bei Verzug und Unterschlagung von Lohn und Gehalt kann der Arbeitnehmer auch jederzeit vor das Arbeitsgericht ziehen und sein Brutto- oder Nettoentgelt einklagen. In diesem Fall muss die im Arbeitsvertrag festgehaltene Ausschlussfrist eingehalten werden. Diese liegt in der Regel bei sechs Monaten, so dass der Arbeitnehmer innerhalb dieser Zeit seinem Arbeitgeber und evtl. dem Arbeitsgericht den Lohnverzug angezeigt haben muss. Da sich die Anzeige beim Arbeitsgericht mit der Antragsstelle des Gerichts regeln lässt, braucht der Arbeitnehmer hierfür keine Hilfe durch einen Anwalt. Auch wenn ein Prozess vor dem Arbeitsgericht zustande kommt, muss keiner der Konfliktparteien mit einem Anwalt auftreten. Wird doch ein Anwalt eingeschaltet, zahlt der Arbeitnehmer die Kosten für den Rechtsbeistand selbst, da diese Kosten nicht unter die Schäden fallen, die dem Arbeitnehmer durch den Lohnverzug entstehen. Ist der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied, erhält er in der Regel eine kostenlose Rechtsvertretung, hat er eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, trägt diese die Anwaltskosten.

 

Das Verfahren beim Arbeitsgericht sieht in der Regel so aus, dass einige Woche nach Einreichung der Klage beide Konfliktparteien vor Gericht erscheinen müssen. Mit diesem Termin wird ein Vergleich angestrebt, d.h. der Richter versucht, eine friedliche Regelung ohne Urteil zu finden. Kann der Streitfall durch einen Vergleich gelöst werden, fallen keine Gerichtskosten an. Kommt keine Einigung zustande, folgt als nächster Schritt der Kammertermin, bei welchen der Richter mit Hilfe zweier ehrenamtlichen Richter ein Urteil fällt. Spricht das Gericht dem Arbeitnehmer Recht zu, erhält dieser einen vollstreckbaren Titel, der ihn dazu berechtigt, mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers oder der Gewerkschaft den ausstehenden Lohn vom Arbeitgeber, etwa durch eine Pfändung, einzutreiben. In der Regel dauern Gerichtsverfahren einige Wochen oder sogar Monate. Können Arbeitnehmer diese Zeit finanziell nicht überbrücken, können sie durch Lohnnotbedarf neben der gewöhnlichen Klage auch ein Eilverfahren beantragen.

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20 Gedanken zu „Wurde Ihr Lohn / Gehalt nicht gezahlt! Was nun?“

  1. Mein AG ist nach arbeitsgerichtsurteil verpflichtet meine gehälter von juli bis dezember 11 zu vergüten. Dieser hatte unsachgemäß gekündigt und das arbeitsverhältnis wurde per urteil nicht aufgelöst. Nun erhielt ich eine abrechnung, welche für alle monate zählen solle. die lohnsteuer hierfür ist nun so hoch dass ich nicht auf mein damaliges nettogehalt komme…ist das rechtens?????

  2. Ich bin bei einer Firma als 400 € Jopp seit 14 Jahre beschäftigt, nun habe ich mir die Kniescheibe gebrochen, aber die Firma zahlt keinen Lohn für die ersten 6 Wochen der Krankheit.Was kann ich tun um mein Geld zubekommen?
    MfG Lübkemann

  3. ich habe jahrelang immer wieder für einen Architekten als Freiberuflerin gearbeitet. jetzt ist das Arbeitsverhältnis endgültig beendet und meine letzte Rechung wird ignoriert.
    Weiß jemand, ob man dies auch vor dem Arbeitsgericht einklagen kann?
    Danke!

  4. Ich habe meine Stelle in der Probezeit gekündigt.Die vierzehn tägige Kündigungsfrist habe ich eingehalten.Für den letzten Monat meiner Beschäftigung habe ich noch keinen Lohn bekommen.Ist das rechtens?

  5. Hallo,
    ich habe mit meinem alten Betrieb einen Aufhebungsvertrag zum 16.09.2012 erstellt und unterschrieben.
    Es wurde vereinbart, dass ich die Hälfte meines Gehaltes noch bekomme, dafür hab ich auch eine Lohnabrechnung bekommen.
    Das Gehalt hätte zum 1.10.2012 überwiesen werden sollen, habe allerdings bis heute nichts bekommen.
    Was kann ich tun? Ein Brief vom Anwalt senden?
    Kann ich dafür noch Zins oder dergleichen Verlangen für den Verzug?

  6. Hallo.
    ich habe in meinem jetzigen teilzeit job am 1.11.12 angefangen.
    zuvor hatte ich einen probetag in der firma nachdem mir auch für den job zugesagt wurde und ich gleich einen vorläufigen vertrag unterschrieben habe ( mit konto nummer lohnsteuerkarte und und und) so mein ORGINAL vertrag lag dann am 28.11.12 im geschäft auf dem tisch.nun war da ein schreiben mit drin in dem stand ich sollte den vertrag schnellst möglich unterschrieben zurück senden da sonst eine gehaltsabrechnung für den Monat nicht mehr gemacht werden kann…oder so ähnlich… nun haben wir den 11.12.12 und ich habe noch keinen lohn?! aber das geht doch nicht einfach keinen lohn zu bezahlen oder?

  7. Interessant aber wie berechne ich die 5% verzugszinsen auf die baseszinsen bei einem Gehalt von 1100 netto? Im übrigen vergleichseinigungen sind immer zum Nachteil des Klägers heisst also ihr solltet bei einem angestrebten Vergleich die Förderung machen aber auch so das sie unter dem sind was euch zusteht und mehr fördern als das was die verklagte Seite bereit ist zu zahlen.Da ich das gleiche Problem erwarte und mein Arbeitgeber immer gepralt hat mit den vergleichen will ich mich nur vorher absichern wegen der Mahnung zwegs verzugszinsen.

  8. Hallo,
    ich habe meinen Job gekündigt ( Kündigungsfrist sind vier Wochen ) . Ich bin 1 Woche noch arbeiten gegangen und dann Krankenschein für 3 Wochen. Hat der Arbeitgeber dass recht mir meinen lohn NICHT auszuzahlen sowie die Überstunden und Urlaub?!

  9. Ich habe meine Stelle in der Probezeit gekündigt.Die 4 wochen Kündigungsfrist habe ich eingehalten.Für den letzten Monat meiner Beschäftigung habe ich noch keinen Lohn bekommen.Ist das rechtens?was kann ich machen?

  10. Ich hatte einen Minijob bei der GVO Personal GmbH. Hatte dort nur 2 Einsätze. Hatte im Personalbogen meinen Wunsch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kundgetan. Dies wurde bei der Lohnauszahlung nicht berücksichtigt. Daraufhin habe ich einen Einsatz abgesagt, falls keine Nachzahlung erfolgt. Nachzahlung wurde für den nächsten Monat versprochen, was ich denen aber nicht glaube, da rechtlich noch ein Befreiungsantrag zu stellen ist, was ich als juristischer Laie nicht wissen konnte. Befreiung erfolgt dann erst ab Tag der Antragstellung. Daraufhin besagten Einsatz abgesagt und nun fristgerechte Kündigung.
    Mun will ich den ausstehenden Lohn einfordern einschließlich der noch offenen Nachzahlung. Habe 2 Einsätze tatsächlich geleistet, einer davon fällt in den rentenversicherungsrechtlich kritischen Zeitraum.

  11. @Karen: An sich kann man das so machen, leider. Es ist in der praktischen Lohnabrechnung schwer umsetzbar, je nach System. Wenn du das Gefühl hast zu viel Steuern gezahlt zu haben, rate ich dir für das Jahr zu einer Steuererklärung. Da bekommst du das zu viel gezahlte Geld zurück. Ärgerlich wären eher die SV-Beiträge, denn diese sind dann weg.
    @Lübkemann: Es kommt auf die Gestaltung deines Arbeitsvertrages an. Falls dort steht, dass du nach Bedarf eingesetzt wirst und dementsprechend nach deinen gearbeiteten Stunden bezahlt wirst, gibt es kaum Spielraum. Wenn dort aber steht, dass du jeden Monat 400€ erhältst, unabhängig der Stunden, dann solltest du dich eventuell mit der Krankenkasse kurzschließen. Vielleicht kann diese dir bei dem Problem helfen und den AG darauf aufmerksam machen.
    @katha: Arbeitsrechtlich ist es schwierig, da es ein freiberufliches Arbeitsverhältnis war. Du solltest ihn ganz normal, da es eine Rechnung ist, mahnen und letzendlich eventuell auch in das gerichtliche Mahnverfahren gehen.
    @Maria: Nein, das ist es nicht. Auch in der Probezeit muss dein Gehalt gezahlt werden. Vielleicht konnte es nur noch nicht abgerechnet werden, weil eventuell Daten fehlten? Aus der Praxis weiß ich, dass das der häufigste Grund ist für verspätete Gehälter von neunen Angestellten.
    @Denise: Ich würde erst einmal den Arbeitgeber darauf hinweisen und um kurzfristige Zahlung, binnen einer Woche, bitten. Es kann trotz allem immer noch sein, dass es ein Versehen war, da ansonsten ein Dauerauftrag für dein Gehalt eingerichtet war. Wenn es trotzdem nichts bringt, würde ich einen Anwalt einschalten.
    @Miriam: Das hört sich für mich danach an, dass du nicht abgerechnet werden konntest, weil noch Daten fehlten. Das ist dann natürlich sehr ärgerlich. Du solltest darum bitten, dass dir zumindest für den Monat ein Abschlag gezahlt wird, falls eine Wiederholungsabrechnung nicht möglich ist. So muss der Chef nicht doppelt die Lohnabrechnung zahlen und man kommt trotzdem zu seinem Geld. Natürlich muss es im Monat darauf korrekt, im Besten Falle mit etwas Überschuss, ausgezahlt werden. Leider war bereits der 28. zu spät, da die Lohnabrechnung eigentlich spätestens am 5. letzten Banktag fertig sein muss.
    @henry: Du musst den täglichen Basiszinssatz herausfinden, dein Gehalt auf den Tag runterbrechen (wöchentliche Stundenzahl*52/12=monatliche Stundenzahl, dann Monatsgehalt/ monatliche Stundenzahl= Tagesgehalt, das dann mit den Nettozahlen)
    Dann am Besten mit einer Exceltabelle verformeln und das tägliche Netto*(5%+Basiszins%)/100
    Und selbst würde ich nie einen Vergleich zustimmen, wenn ich nicht der Überzeugung wäre, dass ich so oder so zu viel erhalten habe. Lohnschulden sind Ehrenschulden und man hat einen Anspruch auf den Arbeitslohn. Ein Gehaltsverzicht bringt einen nie weiter, denn man muss trotzdem Beiträge und Steuern auf den höheren Betrag zahlen. Also doppelt bezahlt!
    @Nathalie: Nein, das hat der Arbeitgeber nicht. Der AG hat durch deine Krankheit das Recht auf AAG (ArbeitgeberAusgleichsGesetz). Dieses sagt, dass er im Falle der Krankheit, wenn er denn U1-Beiträge zahlt (bei unter 30 Mitarbeitern im Betrieb tut er das auf alle Fälle), einen Teil deines Gehaltes von der Krankenkasse bekommt. Da du lediglich 3 Wochen krank bist, hast du normal Anrecht auf Lohnfortzahlung. Wenn dein AG daran zweifelt, soll er dich zum Amtsarzt schicken. Es ist allerdings kein Grund für ein fehlendes Gehalt.
    @anka: Nein, das ist auch nicht in Ordnung. Du hast deine Arbeitsleistung gegeben. Allerdings solltest du aufpassen. Ist ein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden? Wenn ja, dann kannst du das Gehalt auf den üblichen Wegen verlangen. Auch bei dir gilt: Eventuell konntest du wegen fehlender Informationen nicht abgerechnet werden? Sprich mit deinem Arbeitgeber, bevor man sofort einen Anwalt einschaltet und lass ihm 1 Woche Zeit.
    @Thomas Schönfelder: Dies Sache mit der RV-Befreiung ist schwierig. Grundsätzlich gilt: Wenn du die Befreiung am 15.07.2013, beispielsweise, beantragt hast, gilt diese am dem Zeitraum 07/2013. Sprich, für die vorigen Zeiträume musst du es mehr oder minder hinnehmen. Wenn das aber genau bei dir passt, dann musst du das nicht. Persönlich finde ich es sehr fragwürdig, ob es durch ein Kreuz für den Wunsch der Befreiung der RV getan ist. Alternativ würde ich demonstrativ die Vorlage der Minijobzentrale ausdrucken und mit dem Datum der Unterschrift unter dem Personalfragebogen, hinterherschicken. Falls dies nichts bringt, würde ich einen Anwalt genauer zu der Sache befragen.

  12. Hallo
    Auf meinen Arbeitsvertrag stehn 1400€ bekomme aber nur jeden monat 1300€. Darauf angesprochen meinte der Chef das es ein Fehler währ. Wehr hat jetzt recht muß ich jetzt auf die 600€ verzichten.
    Bitte um Antwort

  13. Hallo,
    mein AG hat mir einen Arbeitsvertrag unterschrieben vorgelegt den ich nicht unterzeichen will da er nicht den Vereinbarungen entspricht die wir vereinbart haben.
    Jetzt ist es auch noch dazu gekommen das mir der AG mein Lohn seit zwei Monaten nicht bezahlt. Und auch angedeutet hat das er es auch nicht beabsichtigt.
    Mit einem schreiben habe ich ihm schon eine Frist gesetzt.
    Wie ist sinnvoll weiter zu verfahren?

  14. Hi, ich habe im vergangenen Jahr auf 450€ Basis gejobt. Nun hat mein AG den Vertrag gekündigt auf Grund von Geschäftsaufgabe. Habe ich einen Anspruch auf Lohn für die letzten 2 Monate, auch wenn ich nicht mehr eingesetzt wurde? Wenn nein, was bringt mir eine Kündigungsfrist… Finde leider nirgendswo Infos für diesen Fall.
    Vielen Dank im voraus…
    MfG

  15. Hallo, ich habe diesen Monat über 40 Stunden zu wenig berechnet und ausgezahlt bekommen,mein AG meint er hätte sich vertan, und ich würde eine nachberechnung nächsten Monat bekommen. Da ich aber Rechnungen zu bezahlen habe kann ich nicht bis dahin warten. Dies habe ich den AG auch gesagt, aber er meinte nur, dass er keine zweite Lohnabrechnung machen könnte für den Monat und ich eben warten müsste.
    Ist dass Wahr, oder gelogen? Und was kann ich tun, um das restliche Geld diesen Monat noch zu bekommen?

  16. Hallo,
    ich war bei einem Bauunternehmen seit November 2013 angestellt. Nun wurde ich mit der normalen 4 Wochenfrist zum 01.04.2014 gekündigt und beurlaubt.
    Ich war dort für alles im Büro verantwortlich. Seit Dezember 2013 wurden 4 Mitarbeiter entlassen. Die Kündigungen und alle weiteren Unterlagen habe ich jeweils an den Steuerberater und auch an das Rechenzentrum weitergegeben. Hier haben wir dann allerdings von den Krankenkassen erfahren das dort keine Abmeldungen vorliegen und daher für die gekündigten Mitarbeiter weiterhin gezahlt wurde. Auch hatte mein Chef die Lohnsteuer für Oktober und Dezember 2013 noch nicht gezahlt. Hierauf hatte ich Ihn angesprochen und die Antwort erhalten ja das machen wir. Jetzt hatte ihm das Finanzamt das Konto gesperrt, da diese Zahlungen noch offen waren.
    Ich habe die Kündigung aus dem Grund erhalten, weil er der Meinung ist ich bin an den zu viel gezahlten KK Beiträgen schuld und wegen dem mit der Lohnsteuer hätte ich Ihn mehr nerven müssen. Er meint das es sich hierbei um eine Geschäftsschädigung handelt.
    Ich hatte meinem AG eine Mail geschrieben, wegen der AG Bescheinigung und hatte nach meinem Gehalt gefragt (wann wird ausgezahlt). Hierauf habe ich die Antwort erhalten, das die Zeit meines ehem. Chefs kostbar ist, und nur für seine Mitarbeiter gilt – sollte ich ihn noch einmal anschreiben wird er rechtliche Schritte gegen mich einleiten und der Anwalt wird Strafanzeige gegen mich stellen.
    Jetzt ist der Fall eingetreten, dass am 10. des Folgemonats immer das Gehalt ausgezahlt wird. Ich habe mein Gehalt bisher nicht erhalten (eine ehemalige Mitarbeiterin musste auch fast nen Monat auf ihr Gehalt warten).
    Wie gehe ich hier am besten vor???? Wie lange sollte ich warten bis ich den AG wegen des ausstehenden Gehalts anschreibe????? Wie stehen die Chancen wenn er rechtliche Schritte einleitet????
    Danke schon einmal im Voraus

  17. Hallo
    ich habe von meinem arbeitgeber vom mai 14 bis Juli das geld nicht erhalten.. ich wurde im Juni 14 gekündigt und derarbeitgeber meinte mündlich das ich mein geld zum 30 juli bekomme.. also das juli gehehalt ist da mit dabei … ich habe die lohnabrechungen zwar erhalten wo auch die steuern schon abgebucht wurden aber auf dem konto ist nix.. jetzt habe ich vor einer woche den arbeitgeber schriftlich ermahnt also am 18.09… war eben auf der bank und das geld ist immer noch nicht da…
    die frist im arbeitsvertrag sind 3 monate also bin ich noch im rahmen … ich traute mich davor nicht weil er mir im geschäft noch gedroht hat.. zitat.. er findendet mich und dann knallt er mich ab ….. naja und jetzt habe ich notstand und braucht mein geld … wie reiche ich eine klage im gericht ein weil bin 23 und habe keine ahnung und anwaltskosten zahlen will ich nur ungerne .. da es nur 2000 € sind die ausstehen… gibts da vllt hilfe oder bögen? kennt jemand eine adresse… bin ich den weiterhin im recht das ich mein gehalt bekomme? .. da ich ja immer auf arbeit war keine abmahung hatte und nur aus betrieblichen gründen gekündigt wurde…? die kündigung habe ich akzeptiert weil ich da auch nciht mehr sein wollte nach solch eine drohung.. leider war das so das er und seine zwei vorarbeiter mit mir im raum waren und ich das nie angeklagt habe .. aus angst zu verlieren .. da er anwälte hat und ich keine versicherung die mir das zahlt…
    über ein paar antworten würde ich mich freuen danke im vorraus
    Grüße

  18. Danke, dass Sie erklärt haben, was zu tun ist, wenn Ihr Lohn oder Gehalt nicht ausgezahlt wird. Mein Bruder bekommt seinen Lohn seit fast einem Monat nicht mehr. Ich werde ihm sagen, er soll sich in der Lohnbuchhaltung beraten lassen, um diese Angelegenheit zu klären.

  19. Was für ein hilfreicher Artikel zum Thema Lohnverrechnung! Das ist alles echt gut zu wissen. Die Informationen werde ich mir zu Herzen nehmen für die Zukunft.

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