
Lohnsteuerklassen
Infos zur Lohnsteuerklasse
Die Lohnsteuerklasse (Steuerklasse) wird auf der jeweiligen Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragen und bestimmt die Höhe des Lohnsteuerabzugs sowie des Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer.
Entsprechend des Einkommensteuergesetzes wird der Arbeitnehmer einer der sechs Lohnsteuerklassen zugeteilt.
Wählen Sie Ihre Steuerklasse:
FAQ – 5 häufig gestellte Fragen zur Lohnsteuerklasse
- Wo kann ich die Lohnsteuerklasse wechseln?
- Wann kann ich die Lohnsteuerklasse wechseln oder ändern?
- Wie kann ich meine Lohnsteuerklasse (Nettoverdienst) berechnen lassen?
- In welche Lohnsteuerklasse wird man nach der Heirat eingestuft?
- In welche Lohnsteuerklasse wird man nach der Scheidung eingestuft?
Unser TOP 5 Linktipps zur Lohnsteuerklasse
Steuerklasse 1
Lohnsteuerklasse I (1) – ggf. mit Zahl der Kinderfreibeträge
Einzutragen bei Arbeitnehmern, die:
- ledig oder
- verheiratet, jedoch im Ausland lebender Ehegatte oder
- dauernd getrennt lebend oder
- in eingetragener Lebenspartnerschaft oder
- verwitwet oder
- geschieden sind
- und bei denen die Voraussetzungen der Lohnsteuerklassen III oder IV nicht erfüllt sind
Steuerklasse 2
Lohnsteuerklasse II (2)
Einzutragen bei Arbeitnehmern, bei denen die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse I vorliegen, jedoch:
- alleinerziehend sind, d.h. mindestens ein Kind, aber keine weitere erwachsene Person in dem jeweiligen Wohnsitz angemeldet ist oder
- verwitwet sind, mit mindestens einem Kind, ab dem Monat, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt
Steuerklasse 3
Lohnsteuerklasse III (3)
Einzutragen bei verheirateten Arbeitnehmern, die:
- nicht dauernd getrennt leben und
- der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder
- der Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht ist
Einzutragen bei verwitweten Arbeitnehmern,
- wenn beide Ehegatten zu Zeitpunkt des Todes unebeschränkt einkommenssteuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt lebten
- für das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist
Einzutragen bei Arbeitnehmern:
- wenn der Partner selbstständig ist
Steuerklasse 4
Lohnsteuerklasse IV (4)
Im Regelfall einzutragen bei verheirateten Arbeitnehmern
- wenn beide Partner unbeschränkt lohnsteuerpflichtig sind und
- nicht dauernd getrennt leben und
- der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht
- aber: dies gilt nicht, wenn für den Ehegatten eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V ausgeschrieben wurde
Steuerklasse 5
Lohnsteuerklasse V (5)
Bei verheirateten Arbeitnehmern kann auf Antrag für einen Ehepartner eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V ausgestellt werden, der Ehegatte wechselt dann in die Lohnsteuerklasse III.
Steuerklasse 6
Lohnsteuerklasse VI (6)
Einzutragen bei ledigen oder unverheirateten Arbeitnehmern, die einem weiteren Dienstverhältnis nachgehen und von mehreren Arbeitgebern Lohn beziehen.
- Diese Steuerklasse zeichnet sich durch die höchsten Abgaben aus, die Steuerbelastung ist wesentlich höher als in den anderen Steuerklassen, da davon ausgegangen wird, dass die Einkünfte des ersten Beschäftigungsverhältnisses nicht bekannt sind.
- Liegt in einem Beschäftigungsverhältnis keine Lohnsteuerkarte vor, beschäftigt sich der Arbeitgeber, die Lohnsteuer entsprechend dieser Steuerklasse einzubehalten.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Lohnsteuerklasse
Wo kann ich die Lohnsteuerklasse wechseln?
Der Steuerklassenwechsel wird meist bei den Finanzämtern beantragt. Für einen Wechsel der Steuerklasse wenden Sie sich an ihr Finanzamt.
Wann kann ich die Lohnsteuerklasse wechseln oder ändern?
Die eingetragene Steuerklasse entspricht meist den Lebensumständen des Arbeitnehmers. Daher ist ein Wechsel der Steuerklasse nur dann möglich, wenn sich die Lebensumstände ändern.
Ein Steuerklassenwechsel im laufenden Kalenderjahr ist bei folgenden Punkten immer möglich:
- Tod des Ehepartners
- kein steuerpflichtiges Einkommen mehr
- Trennung oder Scheidung vom Ehepartner
- neues Arbeitsverhältnis nach einer Arbeitslosigkeit
- Heirat
Wie kann ich meine Lohnsteuerklasse (Nettoverdienst) berechnen lassen?
Wenn sie wissen möchten wie viel Netto sie mehr oder weniger verdienen durch
eine andere Lohnsteuerklasse nutzten Sie am besten unseren Gehaltsrechner.
In welche Lohnsteuerklasse wird man nach der Heirat eingestuft?
Die Ehepartner haben nach der Heirat die Wahl, zusammen in die Steuerklasse 4 (IV) (mit oder ohne Faktorverfahren) oder in die Steuerklasse 3/5 (III/V) eingestuft zu werden.
Steuerklasse 4 (IV) für beide Ehepartner
Grundsätzlich lohnt sich die Steuerklasse 4 für beide Ehepartner wenn sie ein ähnlich hohes Einkommen haben.
Steuerklasse 3 (III) und 5 (V) für je einen Ehepartner
Bei einem Verdiener oder wenn ein Ehepartner viel mehr verdient als der andere lohnt sich die Steuerklassenkombination 3/5 (III/V). Bei dieser Steuerklassenkombination muss jedoch eine Steuererklärung abgegeben werden um zu viel oder zu wenig gezahlte Abgaben auszugleichen.
Um zu Überprüfen welche dieser Steuerklassenkombination für Sie relevant ist nutzten sie einfach unseren Nettorechner.
In welche Lohnsteuerklasse wird man nach der Scheidung eingestuft?
Nach der Trennung werden die ehemaligen Ehepartner in die Steuerklasse 1 (I) oder 2 (II) eingestuft und ungefähr wie Ledige besteuert.
Nach der Scheidung gibt es eine Übergangsphase so das der Wechsel der Steuerklasse nicht direkt nach der Trennung vollzogen werden muss. Im Trennungsjahr können die ehemaligen Ehepartner noch in der alten Steuerklasse verbleiben. Das Datum der Trennung ist daher wichtig. Bei einer Trennung im März behalten sie noch länger die günstigere Lohnsteuerklasse. Im November wäre diese kürzer.
5 Kommentare
[…] mit dem gleichen Brutto lange nicht denselben Nettolohn bekommen müssen. Hierbei spielt die Steuerklasse, die Kirchensteuer, die Krankenversicherung und auch die Anzahl der Kinder eine wesentliche Rolle. […]
[…] das Ergebnis der Einkommenssteuererklärung am Jahresende Probe zu rechnen: • Die Kombination von Lohnsteuerklasse III und V zahlt sich für Ehepartner insbesondere dann […]
[…] die höchsten Lohnsteuern. Verheiratete Arbeitnehmer können sich entscheiden, ob beide Partner in Lohnsteuerklasse 4 eingestuft werden, was sich anbietet, wenn beide in etwa gleich viel verdienen. Sind die […]
[…] Lohnsteuerklassen unterscheiden sich in der Höhe des Freibetrags. Dies ist der Betrag, der die […]
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