Der Kinderfreibetrag

  • Ehepartner, die nicht dauernd getrennt leben, steht pro Kind monatlich ein Kinderfreibetrag von 304 €uro zu (entspricht 3648 €uro jährlich). Für getrennt lebende Eltern liegt der Kinderfreibetrag mit monatlich 154 €uro pro Kind bei etwa der Hälfte.
  • Während des Jahres wird zunächst Kindergeld gezahlt, d.h. für 2009 gibt es monatlich 164 € für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind 170 € und ab dem vierten Kind sind es 195 € Kindergeld (2008 waren es monatlich 154 € für das erste, zweite und dritte Kind, sowie 179 € ab dem vierten Kind). Dieses Kindergeld steht zur Hälfte beiden Elternteilen zu, d.h. es ist nicht mehr möglich, dass ein Elternteil den halben Kinderfreibetrag auf sich überträgt, so dass dieser über den gesamten Kinderfreibetrag verfügt. • Dauernd getrennt Lebenden, geschiedenen sowie Eltern nichtehelicher Kinder stehen die Kinderfreibeträge grundsätzlich je zur Hälfte zu.
  • Am Ende des Jahres errechnet das Finanzamt, ob der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte des ihm zu stehenden Kindergeldes sparen würde, wenn ihm der Kinderfreibetrag erlassen würde. In diesen Fällen werden nachträglich von Amt wegen die Kinderfreibeträge bei der Veranlagung der Einkommensteuer berücksichtigt. Dies ist bei insbesondere bei höheren Einkünften der Fall. Es gilt also: wenn es für das steuerpflichtigen Elternteil bei der Einkommenssteuer günstiger ist, den Kinderfreibetrag anstatt des Kindergeldes zu gewähren, erhält es den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld muss dann zurückgezahlt werden, indem dieses mit der zu zahlenden Steuer verrechnet wird. • Als Faustregel gilt: Ab einem Jahreseinkommen von etwa 50.000 €uro ist es günstiger, den Kinderfreibetrag anstelle des Kindergeldes in Anspruch zu nehmen. • Die Eintragung des Kinderfreibetrags auf der Lohnsteuer bewirkt eine geringere Kirchensteuer und geringeren Solidaritätszuschlag.
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    3 Gedanken zu „Der Kinderfreibetrag“

    1. Die Angaben über die Höhe des Kindergeldes sind nicht richtig bzw. nicht aktuell! 1. u. 2. Kind: 164 Euro, 3. Kind: 170 Euro und 4. und weitere Kinder 195 Euro

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