Wertpapiere

Wertpapiere verbriefen, sehr allgemein gesprochen, eine Forderung oder eine Beteiligung. Um die Forderung oder die Beteiligung geltend machen zu können, muss jemand das verbriefte Privatrecht, meist in Form einer Urkunde, besitzen. Bekannteste Beispiele für Wertpapiere sind:

  • Aktien
  • Anleihen
  • Pfandbriefe
  • Derivate
  • Anteilscheine
  • Indexfonds
  • Zertifikate
  • Schecks
Wertpapiere bestehen in ihrer geläufigsten Form aus dem Mantel und dem Bogen, der aus einzelnen Coupons besteht, gegen deren Abgabe bei einer Zahlstelle das geltende Recht, z.B. in Form von Zinszahlungen, geltend gemacht werden kann, sowie aus einem Erneuerungsschein, gegen dessen Vorlage bei der Zahlstelle der Inhaber z.B. neue Coupons ausgehändigt bekommt. Wertpapiere besitzen als Sicherheitskennnummer eine sechsstellige Wertpapierkennnummer, die WKN, die aus dem Ländercode, der Prüfziffer und der nationalen Kennziffer bestehen. In den meisten Fällen tragen Wertpapiere neben dieser deutschen Nummer auch eine zwölfstellige internationale Sicherheitsnummer, die International Securities Identification Number (ISIN).]]>

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