Vollmacht

Eine Vollmacht ist eine Vertretungsmacht. Dabei wird zwischen verschiedenen Vollmachten unterschieden. So gilt die Vorsorgevollmacht für eine später eintretende Geschäftsunfähigkeit, während eine Spezialvollmacht eine Person bemächtigt, eine genau beschriebene Handlung vorzunehmen, z.B. eine Unterschrift im Auftrag einer anderen Person zu leisten oder private Unterlagen entgegenzunehmen. Mit einer Generalvollmacht ist dem Bevollmächtigten erlaubt, alle Rechtsgeschäfte einer anderen Person abzuschließen. Eine Vollmacht kommt durch eine einseitige Erklärung der die Vollmacht erteilenden Person gegenüber einer die Vollmacht ausführenden Person zustande. In der Regel besteht zwischen dem Bevollmächtigten und der die Vollmacht erteilenden Person kein Grundverhältnis, da in diesem Fall ein Arbeitsvertrag oder ein Auftrag abgeschlossen worden wäre. Bei der formellen Erteilung einer Vollmacht ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form gültig. In einigen Fällen sind schriftliche Vollmachten allerdings unerlässlich, z.B. bei medizinischen Eingriffen. Unabhängig davon, in welcher Form eine Vollmacht erteilt wurde, kann sie jederzeit widerrufen werden.]]>

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