Urlaubsanspruch

Urlaub soll dem Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers dienen. Der Anspruch auf Urlaub ist gesetzlich festgeschrieben und richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. In Tarifverträgen sind in der Regel Mindestansprüche auf Urlaub festgelegt, die über-, aber nicht unterschritten werden dürfen. In Deutschland beträgt der durchschnittliche Urlaubsanspruch 30 Tage. Mindestens müssen 20 Tage Urlaub im Jahr gewährt werden. Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub, wenn er oder sie mindestens sechs Monate beim jeweiligen Arbeitgeber tätig gewesen ist. Der Arbeitnehmer hat dabei Anspruch darauf, dass sein Urlaub zeitlich zusammenhängend und nach eigenen Wünschen gewährt wird. Betriebliche Gründe und Urlaubsansprüche von Kollegen aus sozialen Gründen können allerdings eine abweichende Regelung notwendig machen. In bestimmten Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub, etwa bei Todesfällen in der Familie, bei einer Hochzeit oder einer Geburt. Dieser Sonderurlaub wird nicht vom normalen Urlaubsanspruch abgezogen. Währen des Urlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung, in vielen Fällen erhält er zudem Urlaubsgeld. Wird der Urlaub im Kalenderjahr nicht genommen, kann er bis zu einem bestimmten Stichtag im nächsten Jahr, sehr häufig ist dies der 31. März, übertragen werden. Wird er nicht übertragen, verfallen die Urlaubstage.]]>

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