Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, d.h. einer Versicherung, die den Todesfall einer Person wirtschaftlich absichert (in Einzelfällen zeigt eine Lebensversicherung auch bei Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit ihre Leistungen). Als private Vorsorge erfolgt mit der Kapitallebensversicherung neben der wirtschaftlichen Absicherung im Todesfall auch eine Vermögensbildung, da das eingezahlte Kapital zum Teil zur Kapitalbildung verwendet wird. In der Regel werden die Versicherungsbeiträge vom Versicherungsnehmer frei gewählt. Bei der Kapitallebensversicherung kommt es nicht zu einer laufenden Auszahlung, sondern zu einer einmaligen Leistung durch die Zahlung eines vereinbarten Kapitals. Läuft eine Kapitallebensversicherung mindestens 12 Jahre, sind die aus dem eingezahlten Kapital gewonnen Beträge steuerfrei. Dies allerdings nur, wenn die eingezahlten Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben im Rahmen von Versorgungsaufwendungen geltend gemacht werden können. ]]>

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