Girokonto

Das Girokonto ist ein Bankkonto, das den bargellosen Zahlungsverkehr ermöglicht. Das italienische Wort „giro“ steht für ‚Kreislauf‘ oder ‚kreisen lassen‘. Konkret bedeutet dies also, dass Geldwerte auf dem Girokonto zu Gunsten oder zu Lasten gebucht werden und somit im Umlauf sind. Der Kontoinhaber kann über sein Girokonto Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschrift sowie Daueraufträge durchführen. Einen Überblick über das Haben und Soll erhält der Kontoinhaber über die Kontoauszüge, die an einem Kontoauszugsdrucker abgeholt werden können. Manche Banken bieten dies auch elektronisch oder per Post an. Für all diese Leistungen fallen bei vielen Banken Kontoführungsgebühren an, die jedoch für Schüler, Auszubildende und Studenten entfallen. Die Kontoführungsgebühren fallen je nach Vertrag als Pauschale monatlich oder mit jeder Buchung an, können von manchen Banken jedoch ganz weggelassen werden. Die Kündigung eines Girokontos ist für den Kunden jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist möglich. Mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten habe auch Minderjährige die Möglichkeit das so genannte Jugendkonto zu eröffnen. Es ist möglich, dass der Kontoinhaber sein Konto überzieht. Dies geschieht, wenn das Guthaben nicht für die Buchungen ausreicht, so dass die Bank kurzfristig einen so genannten Dispositionskredit (kurz „Dispo“) gewährt. Die Vereinbarungen über die Zinshöhe sind mit Eröffnung des Girokontos vertraglich geregelt. Der Dispositionskredit sollte möglichst schnell ausgeglichen werden, da die Zinsen für einen solchen Kredit mit 7 – 16% vergleichsweise hoch sind. Dagegen fallen die Zinsen auf das Guthaben mit 0,1 – 4,5% vergleichsweise gering aus. Es zeigt sich, dass ein Vergleich der Kreditinstitute also lohnend ist, so dass sich im Jahr zum Teil mehrere Hundert Euro sparen lassen. Besonders gilt dies für Kunden, die häufig den Dispositionskredit nutzen oder dessen durchschnittlicher Kontostand hoch ist.]]>

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