Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird auf das gesamte Einkommen erhoben. Zu dem zu versteuernden Einkommen zählen neben dem Lohn und Gehalt inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, auch Einkünfte aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung in Bezug auf ein Kalenderjahr. Daraus ergibt sich, dass die Einkommensteuer die Lohnsteuer, die Kapitalertragssteuer (umgangssprachlich der so genannte Zinsabschlag), die Aufsichtsratssteuer und die Bauabzugssteuer zusammen. Sie zählen zu den Quellensteuern, da die Steuern direkt an der Quelle abgezogen werden. Die Einkommensteuer, kurz ESt, basiert juristisch auf dem Einkommensteuergesetz (EStG) sowie der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Für den Staat bedeutet die Einkommensteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.]]>

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