Einkommen

Alle Einnahmen, die eine Person oder ein Privathaushalt zu verbuchen hat, bezeichnet man umgangssprachlich als Einkommen. Neben dem Lohn oder Gehalt inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, zählen auch Einkünfte aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung zum Einkommen. Ebenso werden Kindergeld– und Unterhaltszahlungen zu dem Einkommen gezählt. Arbeitnehmer verfügen über ein geregeltes Gehalt, so dass der Lebensunterhalt als gesichert angesehen wird. Bei Arbeitslosen fehlt ein solches Einkommen, so dass sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Steuerrechtlich wird zwischen den Begriffen Einnahmen, Einkünften und Einkommen unterschieden. Einnahmen beschreibt das Nettogeldvermögen, beispielsweise eines Unternehmens. Es setzt sich aus allen Einzahlungen einschließlich Wertpapieren und Rückstellungen zusammen. Daraus ergibt sich, dass sich Einnahmen nicht immer als Einzahlungen in Form von Zahlungsmitteln auszeichnen. Das Gegenteil von Einnahmen sind Ausgaben. Der Betrag, der von den Einnahmen nach Abzug aller Ausgaben verbleibt, wird als Einkünfte bezeichnet.]]>

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