Eidesstattliche Versicherung

Die Eidesstattliche Versicherung oder Versicherung an Eides Statt ist ein juristisches Phänomen. Bis 1970 wurde dieses Verfahren als Offenbarungseid bezeichnet. Derjenige, der die Eidesstattliche Versicherung abgibt, beteuert, dass die gemachte Erklärung der Wahrheit entspricht.

Die Bedeutung der Eidesstattlichen Versicherung wird dadurch gestärkt, dass eine unwahre, unrichtige oder unvollständige Eidesstattliche Versicherung, d.h. im konkreten Fall Vermögensminderung oder Vermögenshinterziehung, eine Straftat darstellt und zwar unabhängig davon, ob diese Aussage beabsichtigt oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

Im Falle einer Überschuldung kann eine Eidesstattliche Versicherung zur Offenlegung des Vermögens von den Gläubigern eingefordert werden. Dazu muss eine vorangegangene Pfändung ganz oder teilweise erfolglos verlaufen sein, eine Wohnungsdurchsuchung verweigert oder kein Zutritt zur Wohnung durch den Gerichtsvollzieher ermöglicht worden sein. Durch die Offenlegung des Vermögens erfahren die Gläubiger, wie die Vermögenssituation im Einzelfall aussieht. Gefragt wird nach einem Sparkonto, Bargeld, Immobilien, Kraftfahrzeug, Devisen, Wertpapieren und sonstige Wertegegenstände wie Schmuck, Computer usw. Auf diese Weise können Pfändungsmöglichkeiten ermittelt werden.

Die Eidesstattliche Versicherung kann über einen Löschungsantrag aus dem Schuldnerverzeichnis jederzeit gelöscht werden. Dennoch können die Daten in der Schufa-Auskunft weiterhin erhalten bleiben.

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Ein Gedanke zu „Eidesstattliche Versicherung“

  1. Ergänzend möchte ich mitteilen, dass grundsätzlich keine Daten aus öffentlichen Verzeichnissen in private Verzeichnisse übernommen werden dürfen. Die Schufa macht dieses trotzdem – kann mann/frau sich aber gegen wehren.

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