Bewerbungskosten

Bewerbungen und Bewerbungsschreiben sind häufig mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Bei dem Kauf von Briefpapier und -umschlägen, speziellen Bewerbungsmappen, Porto, Kopien und Lichtbildern kommen einige Posten zusammen.

Die Erstattung von Bewerbungskosten ist durch das Finanzamt oder Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich möglich, wenn der Bewerber arbeitssuchend gemeldet ist. Nach der Vorlage entsprechender Nachweise werden pauschal 5 Euro pro versendetes Bewerbungsschreiben erstattet, wobei die Höhe auf 260 Euro im Jahr begrenzt wird.

Darüber hinaus sind die Bewerbungskosten als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung absetzbar. Hierzu zählen auch Fahrtkosten sowie möglicherweise anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Es ist deshalb notwendig, die entsprechenden Einzelnachweise mit der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt vorzulegen.

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