Beitragserhöhungen

Beitragserhöhungen beziehen sich auf die Mitgliedsbeiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen, so dass sie jeder Arbeitnehmer zu spüren bekommt. Ab dem 01.01.2009 besteht mit der Einführung des Gesundheitsfonds der einheitliche Beitragssatz aller Gesetzlichen Krankenversicherungen von 15,5%. Somit sollen Beitragserhöhungen in Zukunft vermieden werden.

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