Abgaben

In einem Arbeitsvertrag wird der Verdienst des Arbeitnehmers stets in Brutto angegeben. Das Nettogehalt ist somit der Betrag, den der Arbeitnehmer nach Abzug aller Abgaben auf sein Konto überwiesen bekommt. Diese Abgaben werden auch Lohnnebenkosten genannt. Sie werden direkt durch den Arbeitgeber abgeführt.

Die Abgaben ergeben sich aus den Steuern und Sozialabgaben sowie möglicherweise anfallenden freiwilligen Versicherungen bzw. den Beiträgen einer Privaten Krankenversicherung. Diese letztgenannten Abgaben sind allein durch den Arbeitnehmer zu begleichen. Zu den versicherungspflichtigen Sozialabgaben zählen die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Während die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmäßig aufgeteilt sind, fallen die restlichen Beiträge für den Arbeitnehmer etwas höher aus. Die Höhe der zu leistenden Steuern wird durch die Zugehörigkeit der Steuerklasse festgelegt. Insgesamt betragen die Lohnnebenkosten knapp 40% des Bruttogehalts.

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