Das Gehalt eines Friedhofsarbeiters in Deutschland hängt, wie in vielen Berufen, von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten sind der Arbeitgeber (kommunal oder kirchlich), die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags (insbesondere der TVöD), die Qualifikation und die Berufserfahrung.
Die monatliche Brutto-Gehaltsspanne für einen Friedhofsarbeiter in Vollzeit liegt in der Regel zwischen ca. 2.600 Euro und 3.600 Euro.
Hier eine genauere Aufschlüsselung der Verdienstmöglichkeiten:
1. Der entscheidende Faktor: Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)
Die meisten Friedhöfe in Deutschland werden von Städten und Gemeinden (Kommunen) betrieben. Deren Mitarbeiter werden in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt. Dies bietet eine transparente und oft überdurchschnittliche Bezahlung.
Die Eingruppierung erfolgt in sogenannte Entgeltgruppen (EG), die von der Qualifikation und der Komplexität der Tätigkeit abhängen:
- Hilfsarbeiter (ohne Ausbildung): Friedhofsarbeiter ohne abgeschlossene Berufsausbildung werden meist in die Entgeltgruppen 3 oder 4 eingruppiert.
- EG 3 TVöD: Das Gehalt reicht hier, je nach Berufserfahrung, von ca. 2.870 € bis 3.400 € brutto/Monat.
- EG 4 TVöD: Bei etwas schwierigeren Tätigkeiten ist eine Eingruppierung in die EG 4 möglich. Hier liegt der Verdienst zwischen ca. 2.910 € und 3.520 € brutto/Monat.
- Facharbeiter (mit Ausbildung): Ein Friedhofsarbeiter mit einer relevanten abgeschlossenen Ausbildung, zum Beispiel als Gärtner/in der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei, wird höher eingestuft.
- EG 5 oder 6 TVöD: Hier ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 5 oder 6 üblich. Das Gehalt in EG 6 bewegt sich zwischen ca. 3.150 € und 3.820 € brutto/Monat.
Innerhalb der Entgeltgruppen steigt das Gehalt mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit automatisch in den sogenannten Stufen auf.
2. Arbeitgeber: Kommune vs. Kirche
- Kommunale Friedhöfe: Hier gilt, wie oben beschrieben, in fast allen Fällen der TVöD. Dies sichert ein geregeltes Einkommen und Zusatzleistungen wie eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) und eine betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse).
- Kirchliche Friedhöfe: Die evangelische und katholische Kirche sind ebenfalls große Träger von Friedhöfen. Sie haben eigene Tarifwerke (z. B. AVR der Caritas oder Diakonie), die sich in der Bezahlung und den Strukturen sehr stark am TVöD orientieren. Das Gehaltsniveau ist daher mit dem im öffentlichen Dienst absolut vergleichbar.
3. Private Friedhofsgärtnereien
Es gibt auch private Gärtnereibetriebe, die im Auftrag von Friedhofsverwaltungen oder Privatpersonen arbeiten. Hier ist die Bezahlung nicht immer an einen Tarifvertrag gebunden. Das Gehalt ist oft stärker Verhandlungssache, orientiert sich aber am Tariflohn für den Garten- und Landschaftsbau. Hier liegt der Verdienst häufig am unteren Ende der oben genannten Spanne bei ca. 2.600 € bis 3.000 € brutto/Monat.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Ein Friedhofsarbeiter ohne spezifische Ausbildung kann bei einem kommunalen oder kirchlichen Träger mit einem Einstiegsgehalt von rund 2.800 Euro brutto rechnen, das mit den Jahren auf über 3.400 Euro ansteigen kann.
Ein ausgebildeter Friedhofsgärtner verdient im öffentlichen Dienst von Anfang an mehr, oft über 3.100 Euro, und kann mit entsprechender Erfahrung ein Gehalt von bis zu 3.800 Euro erreichen.