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    Home»Gehaltsvergleich»Was verdient ein Altenpflegehelfer?
    25. Juni 2025

    Was verdient ein Altenpflegehelfer?

    Gehaltsvergleich
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    Das Gehalt eines Altenpflegehelfers in Deutschland ist von mehreren Faktoren abhängig und lässt sich nicht pauschal beziffern. Die wichtigsten Einflussgrößen sind die Qualifikation (einjährige Ausbildung oder ungelernt), der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst, kirchlicher oder privater Träger), das Bundesland und die Berufserfahrung.

    Aktuell (Stand Juni 2025) liegt die monatliche Brutto-Gehaltsspanne für Altenpflegehelfer in Vollzeit grob zwischen 2.600 Euro und 3.800 Euro.

    Hier eine detaillierte Aufschlüsselung der Verdienstmöglichkeiten:

    1. Der Unterschied: Mit und ohne Ausbildung

    In der Pflegehilfe wird klar zwischen zwei Gruppen unterschieden, was sich direkt im Gehalt widerspiegelt:

    • Qualifizierte Altenpflegehelfer/in (mit 1-jähriger Ausbildung): Diese Fachkräfte mit staatlich anerkannter Ausbildung verdienen deutlich mehr. Ihr Gehalt bewegt sich in der Regel zwischen ca. 2.900 und 3.800 Euro brutto pro Monat.
    • Pflegehilfskräfte (ohne Ausbildung/Ungelernte): Auch ohne die einjährige Ausbildung kann man in der Pflegehilfe arbeiten. Das Gehalt liegt hier naturgemäß niedriger, meist in einer Spanne von ca. 2.600 bis 3.100 Euro brutto.

    2. Der Pflegemindestlohn als unterste Gehaltsgrenze

    Für alle Pflegebetriebe in Deutschland gilt ein branchenspezifischer Mindestlohn, der deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Dieser stellt die absolute Lohnuntergrenze dar und wird regelmäßig erhöht.

    Ab dem 1. Juli 2025 gelten folgende Sätze:

    • Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung: 16,10 € pro Stunde
    • Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit Ausbildung): 17,35 € pro Stunde

    Bei einer Vollzeitstelle (ca. 170 Stunden/Monat) entspricht das einem Mindest-Bruttogehalt von ca. 2.737 € (ohne Ausbildung) bzw. ca. 2.950 € (mit Ausbildung).

    3. Der Einfluss des Arbeitgebers

    Wo man angestellt ist, macht einen erheblichen Unterschied beim Gehalt aus:

    • Öffentlicher Dienst (z. B. kommunale Krankenhäuser, städtische Heime): Hier wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-P) bezahlt. Dies bietet oft die höchste Vergütung.
      • Qualifizierte Altenpflegehelfer (1-jährige Ausbildung) werden in der Regel in die Entgeltgruppe P6 eingestuft. Das Gehalt reicht hier von ca. 2.930 € in der niedrigsten Erfahrungsstufe bis ca. 3.900 € in der höchsten Stufe.
      • Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung fallen meist in die Entgeltgruppe P5 mit einem Verdienst zwischen ca. 2.830 € und ca. 3.420 €.
    • Kirchliche Träger (z. B. Caritas, Diakonie): Diese Träger haben eigene Tarifwerke (z. B. die Arbeitsvertragsrichtlinien – AVR), die sich stark am TVöD orientieren und ebenfalls sehr gute Gehälter bieten, die oft nur geringfügig unter denen des öffentlichen Dienstes liegen.
    • Private Träger: Private Pflegeheim-Ketten oder ambulante Dienste sind nicht immer tarifgebunden. Sie müssen sich zwar an den Pflegemindestlohn halten, zahlen aber im Durchschnitt oft weniger als öffentliche oder kirchliche Arbeitgeber. Hier ist das Gehalt stärker Verhandlungssache, wobei der akute Fachkräftemangel die Verhandlungsposition für Bewerber deutlich verbessert hat.

    4. Regionale Gehaltsunterschiede

    Nach wie vor gibt es ein Gehaltsgefälle zwischen den Bundesländern. In der Regel wird im Süden und Westen (z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen) besser bezahlt als im Osten Deutschlands. In Ihrem Bundesland Niedersachsen liegt das Gehalt für Altenpflegehelfer im bundesweiten Mittelfeld.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Altenpflegehelfer mit einjähriger Ausbildung kann bei einem öffentlichen oder kirchlichen Träger mit einigen Jahren Berufserfahrung ein monatliches Bruttogehalt von deutlich über 3.200 Euro erwarten. Berufseinsteiger ohne Ausbildung bei einem privaten Träger beginnen am unteren Ende der Spanne, jedoch immer oberhalb des verbindlichen Pflegemindestlohns. Hinzu kommen in der Regel noch Zuschläge für Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienste, die das Grundgehalt weiter erhöhen.

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    Redaktion: info@gehalt-tipps.de

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