Lohnunterschlagung

Im deutschen Strafgesetzbuch gilt Unterschlagung, somit auch Lohnunterschlagung, als ein Zueignungsdelikt. Das bedeutet, dass sich alle diejenigen strafbar machen, die sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignen. Da Unterschlagung nicht erst bei Vermögensschäden zum Tragen kommt, gilt auch die rechtswidrige Zueignung einer wertlosen beweglichen Sache als Unterschlagung.

Werden Löhne und Gehälter nicht rechtmäßig, also wie im Arbeitsvertrag vereinbart, ausgezahlt, gerät der Arbeitgeber in Zahlungsverzug und unterschlägt unter Umständen das Arbeitsentgelt seiner Mitarbeiter. Zumeist wird das Einbehalten von Löhnen und Gehältern mit wirtschaftlichen Problemen des Unternehmens begründet. Es handelt sich entweder um kurzfristige oder längere Zahlungssäumnisse. Mit dem Verweis, eine drohende Insolvenz des Unternehmens abzuwenden, macht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer meist die folgenden Angebote: Stundung oder vorübergehende bzw. längerfristige Reduzierung von Lohn und Gehalt oder den generellen Verzicht auf die noch ausstehenden Zahlungen.

Der Arbeitnehmer kann bei Lohnunterschlagung einen vom Arbeitgeber hervorgebrachten Vorschlag zu weiteren Zahlungen entweder akzeptieren, er kann das Arbeitsverhältnis kündigen oder vor das Arbeitsgericht ziehen. Insbesondere bei Lohnverzicht, -reduzierung und Kündigung muss der Arbeitnehmer aufpassen, dass ihm keine rechtlichen und finanziellen Nachteile entstehen. Die Klage vor dem Arbeitsgericht ist jederzeit möglich und auch ohne Anwalt durchzuführen. Zu beachten ist, dass in diesen Fällen die Gerichts- und Anwaltskosten nicht vom unterlegenen Beteiligten, sondern von beiden Parteien selbst getragen werden müssen.

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2 Gedanken zu „Lohnunterschlagung“

  1. Hallo,
    bin seit Nov. 2017 in einem Taxiunternehmen als Taxifahrerin an 3 Tagen a 8 Stunden beschäftigt.
    Der Lohn bemisst sich nach dem Mindestlohn, es existiert ein schriftlicher Teilzeit-Arbeitsvertrag, der anfangs auf ein Jahr befristet und „stillschweigend“ verlängert worden ist. Der Lohn wurde versteuert und sozialversichert, das Entgelt wurde am Monatsende überwiesen.
    Ich bin 68 Jahre alt, Altersrentnerin, und ich habe den Job als Hinzuverdienst benötigt. Zudem bin ich schwerbehindert mit heute 50 %, vorher zum Zeitpunkt der Einstellung noch 70 %.
    Seit dem 17.03.2020 war ich krank geschrieben, die Krankmeldung dauerte bis zum 05.06.2020.
    Trotz gesetzlich verankerter Lohnfortzahlung hat mein Chef mich nur bis zum 17.03.2020 anteilmässig abgerechnet, die 6-wöchige Lohnfortzahlung hat nicht stattgefunden, und zwar bekam ich meine Krankmeldungen per Post zurück mit einem kurzen schriftlichen Vermerk, dass ich Rentnerin sei und mir kein „Krankengeld“ zustehe.
    Dasselbe Verhalten übte mein Chef bezgl. des gesetzlichen Jahresurlaubs aus, in dem er kein Urlaubsentgelt zahlte. Darauf angesprochen sagte er, dass die Nachtschichten sowieso nicht soviel einbringen und er deshalb nicht einsehe, an „Aushilfen“ auch noch „Urlaubsgeld“ zu zahlen. Er meinte damit „Url.Entgelt“.
    Ich habe also in meiner fast 3-jährigen Beschäftigung keinen bezahlten Urlaub gehabt.
    Mein Chef hat sich mir gegenüber bis heute nicht erklärt, weder hat er das Beschäftigungsverhältnis gekündigt noch abgerechnet, so dass ich bis heute weder eine Kündigung noch Entgelt erhalten habe seit dem 17. März 2020.
    Ich habe die Angelegenheit einem Arbeitsrechts-Anwalt übergeben, der sich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt hat; der wiederum hat einen Anwalt konsultiert, der unserer Forderung in vollem Umfange zugestimmt und Ausgleich in der geforderten zugesagt hat.
    Bis heute ist keine Zahlung und auch keine Reaktion meines Arbeitgebers erfolgt.
    Ds ich am 17.03.20 von jetzt auf gleich keine Lohnzahlungen mehr erhalten habe, meine Rente auch nicht so üppig ist, musste ich im April, Mai und Juni an Rücklagen heran, die mittlerweile aufgebraucht sind. Weitere Verzögerungen bringen mich in grosse finanzielle Schwierigkeiten, die ich z.Zt. nicht auffangen kann und zu einer existenziellen Bedrohung anwachsen. Ich wollte meine Finanzen mit dem Nebenjob komplett regeln, damit ich künftig nur von der Rente leben kann.
    Mein Chef reagiert nicht, ich kann nicht planen, kann nicht einmal meine Medikamente, die mir verschrieben sind, und dabei geht es u.a. um Herz und Blutdruckmedikamente und div weitere Medizin, von der Apotheke abholen und gerate dabei in eine lebensbedrohliche Situation.
    Ich sehe das Verhalten meines Chefs als kriminelle Handlung, als eine Unterschlagung rechtmässig erworbener Gelder und unterstelle ihm boshafte Absicht.
    Wie kann ich eim noch längeres Zuwarten verhindern und sofortige Erfüllung seinee Pflichten verlangen? Darf ich ihm mit einer strafrechtlichen Anzeige drohen?

  2. Mein Arbeitgeber will den Lohn einbehalten und meint das er damit die „Schäden“ am Fahrzeug (Lkw)
    verrechnen will…
    Es liegt hier kein Vorsatz… ! ! !
    Durch Gebrauch und Benutzung entstandene Gebrauchspuren und kleine Dellen…
    Da er irgendwie jetzt schon gesagt hat, das ich ALLES bezahlen werde und er wo möglich noch Geld von mir vorderen werde und ich kein Lohn zu erwarten habe…

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