Versicherung

Versicherungen gewähren Versicherungsschutz gegen ein Entgelt, den Versicherungsbeitrag, und werden als Vertrag zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer geschlossen.

Der Versicherungsträger ist derjenige, der den Schutz gewährt, der Versicherungsnehmer derjenige, der den Schutz im Versicherungsfall erhält. Auf beiden Seiten können auch mehrere Personen stehen, z.B. Ehepartner, Eltern und Kinder oder ein Konsortium von Versicherern.

Ein Versicherungsvertrag ist die entgeltliche und rechtsverbindliche Zusage einer Leistung für den Versicherungsfall. Ob oder wann der Versicherungsfall eintritt, ist dabei ungewiss. Gegenstand des Vertrags ist ein bestimmtes Risiko, dass von dem Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen wird. Der Leistungsanspruch besteht aus der Kompensation von nachteiligen Folgen, die sich aus dem Versicherungsfall ergeben. Ein Versicherungsschutz besteht für den Zeitraum des Versicherungsverhältnisses. Über Kündigungsrechte verfügt sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer, Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrags sind z.B. unberechtigte Leistungsverweigerungen oder Verzug in der Beitragsentrichtung.

Bekannteste Beispiel für Versicherungen sind die Lebensversicherung, die gesetzliche und private Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rechtschutzversicherung oder die Rentenversicherung.
In der Steuererklärung kann der Steuerpflichtige Beiträge für bestimmte Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen.

Dazu zählen Beiträge für die folgenden Versicherungen:

  • Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
  • Zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall

Die Beiträge für die aufgezählten Versicherungen sind dabei nicht in voller Höhe, sondern nur in Teilen steuerlich absetzbar.

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