Lohnfortzahlung

Durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird dem Arbeitnehmer für eine maximale Zeit von sechs Wochen das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Sie wird auch als Entgeltfortzahlung bezeichnet.

Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen und häufig auch bereits am ersten Tag ein ärztlichen Attest vorlegen (Anzeige- und Nachweispflicht). Über die Gründe und die Art der Krankheiten müssen keine Angabe gemacht werden.

Die Lohnfortzahlung ist an die folgenden Bedingungen gebunden: Das Arbeitsverhältnis muss mindestens seit vier Wochen bestehen, die Krankheit muss den Arbeitgeber arbeitsunfähig machen, die Arbeitsunfähigkeit muss die Folge einer Krankheit sein und der Arbeitnehmer darf seine Krankheit nicht „grob verschuldet“ haben („grobe Verschuldung“ liegt z.B. bei Trunkenheit am Steuer und einem daraus resultierenden Unfall vor).

Die Lohnfortzahlung gilt als Lohnausfallzahlung, so dass sich der Betrag nach der Vergütung richtet, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wäre er gesund und könnte arbeiten (Überstunden werden hier nicht berücksichtigt). Genau wie beim normalen Lohn bzw. Gehalt unterliegt die Lohnfortzahlung Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Im Fall einer Lohnfortzahlung ruhen die Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Verletztengeld und Krankengeld.

Insgesamt wird die Lohnfortzahlung für sechs Wochen geleistet. Geht die Erkrankung über diese sechs Wochen hinaus, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Zahlungen und leistet dem Arbeitnehmer ein steuerfreies Krankengeld.

Für Beamte und andere im öffentlich-rechtlichen Dienst beschäftigte Personen gilt die Lohnfortzahlung nicht. Sie erhalten ihre Bezüge im Krankheitsfall ohne Fristen weiter.

]]>

Gehaltserhöhung in der Rezession

Oftmals werden die Leistungen vom Arbeitgeber nicht angemessen honoriert. Falls Sie eine Gehaltserhöhung verlangen möchten, sollten Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten, denn gerade bei finanziellen Angelegenheiten, können tückische Momente auftauchen.

Im Gespräch wird Sie der Arbeitgeber immer nach den Gründen für ihre Forderungen fragen, mehr Geld wird in der Regel nur bei außergewöhnlichen Leistungen gezahlt. Sie sollten sich daher im Vorhinein fragen, welcher Job denn eigentlich von Ihnen erwartet wird. Denn das Gehalt wird nur erhöht, wenn Sie im Betrieb eine wichtige Position innehaben. Stellen Sie dar, wie wichtig ihre Leistungen für den Erfolg des Unternehmens sind und wie sich durch Ihr Wirken, Umsatz und Gewinn gesteigert haben. Auch Anreize für die Zukunft, können dem Chef eine positive Grundhaltung zum Thema Gehalt vermitteln.

Gute Leistungen helfen

Gute Ansätze für ein Gespräch sind Leistungen, die über den normalen Job hinausgehen. Insbesondere Fortbildungen und die Veröffentlichung von Fachartikeln, können ein gutes Einkommen rechtfertigen. Fachartikel stellen das Unternehmen in der Öffentlichkeit immer in einem guten Licht dar. Vor dem Gespräch sollten Sie sich auf die bevorstehende Verhandlung konzentrieren und sich alle Ihre Argumente zurechtlegen. Wenn Sie verbal fit sind, kann der Arbeitgeber schnell überzeugt werden und das Einkommen erhöhen. Bevor Sie im Gespräch jedoch zu hohe Anforderungen stellen, sollten Sie sich vorher informieren, welches Einkommen Personen mit gleichem Bildungsstandard erhalten. Heutzutage kann eine Gehaltserhöhung zumeist nur mit außergewöhnlichen Leistungen gerechtfertigt werden. Der Schlüssel zum Erfolg besteht in den meisten Fällen in einer guten Bildung. Eine Möglichkeit der Fortbildung ist die Kurzarbeit, denn die Arbeit in vielen verschiedenen Unternehmen, vermittelt neue Arbeitsumfelder und auch neues Wissen. Durch die vielen verschiedenen Aufgaben, können Sie in ihrem Job als Allrounder ausgebildet werden. Bedenken Sie immer, dass eine hohe Qualifizierung auch ein höheres Gehalt rechtfertigt. Dennoch sollten Sie bei der Aufnahme von Kurzarbeit daran denken, dass Sie auch anspruchsvolle Aufgaben übernehmen, denn es werden auch für Sie nicht sehr viel versprechende Angebote vorliegen.

Gehaltserhöhung in der Rezession

Als sehr kritisch wird die Forderung nach einer Gehaltserhöhung in der Rezession betrachtet, denn wenn es Ihrem Chef finanziell schlecht geht, wird er Ihnen auch kein Geld auszahlen. Eine Rezession liegt immer dann vor, wenn in der Wirtschaft ein Abschwung verzeichnet wird und wenn die Wirtschaft innerhalb von zwei Quartalen kein Wachstum verzeichnen kann. Anzeichen sind stets der Abbau von Überstunden, viel Kurzarbeit und ein Rückgang der Nachfrage. Falls keine dieser Anzeichen vorliegen, können Sie beruhigt mit einer Forderung vor ihren Chef treten. Falls eine Rezession vorliegt und es grade in ihrem Unternehmen zum Abbau von Stellen oder Überstunden kommt, sollten Sie die Forderung für einen gewissen Zeitraum zurückstellen. Warten Sie einfach einige Wochen oder Monate ab, wenn die Auftragslage gut ist, können Sie dann wieder ein Gespräch suchen. Denken Sie im Gespräch jedoch stets daran, dass Sie sich rhetorisch gut vermitteln müssen und mit guten Argumenten aufwarten. Eine exzellente Vorbereitung ist für den Erfolg eines solchen Gespräches ausschlaggebend.]]>

Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

Die Unterscheidung zwischen den Begriffen Lohn und Gehalt ist eine historische, jedoch keine juristische. So differenzierte man zwischen dem Lohn eines Arbeiters und dem Gehalt eines Angestellten.


Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

— vor der juristischen Aufhebung 2003 — Lohn = Verdienst eines Arbeiters auf Arbeitszeitbasis (z.B. Stundenlohn) Gehalt = Verdienst eines Angestellten auf Festgehaltsbasis (z.B. mit einem Arbeitszeitkonto)


Während sich der Lohn eines Arbeiters nach der monatlichen Arbeitszeit, beispielsweise je nach Auftraglage richtet und der dementsprechend Schwankungen unterzogen ist (vgl. „Stundenlohn„), ist das Gehalt ein festes. So werden bei einem Angestellten die Überstunden nicht ausbezahlt, sondern auf einem Konto gutgeschrieben. Die Grundlage bilden allgemein die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, in denen auch detailliert Sonderregelungen aufgenommen werden. Allerdings wurde die juristische Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt 2003 aufgehoben, so dass auch bezüglich der Kranken- und Sozialversicherung nicht mehr zwischen den Termini unerschieden wird. Hinsichtlich der Gleichbehandlung aller beruflichen Schichten wird heute der umfassende Begriff Entgeld bevorzugt. ]]>

Spaß und Arbeit schließen sich für die meisten nicht aus

Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Financial Times Deutschland gaben vier von fünf Befragten an, dass ihnen die Arbeit Freude bereite. Insgesamt liegt die Anzahl jener Arbeitnehmer, die keine oder kaum Freude an ihrer Arbeit empfinden bei 7% und somit auf einem recht geringem Niveau. Erstaunlich ist dieses Ergebnis hinsichtlich der Tatsache, dass immerhin fast jeder Zweite seine Arbeit als sehr stressig empfindet. Dies ist wenig verwunderlich, wenn man bedenkt, dass die vollbeschäftigten Arbeitnehmer unter Berücksichtung der Fahrtzeit etwa 9,5 Stunden bei der Arbeit verbringen und somit lediglich 2 Stunden pro Tag für die persönliche Freizeitgestaltung bleiben. Um sich zu entspannen, geben 60% an, zu lesen oder Musik zu hören. Auch das Abschalten vor dem Fernseher wird allgemein der sportlichen Betätigung vorgezogen. Auch die Überstunden sind von Bedeutung, wenn es um die Zufriedenheit im Beruf geht. Es lässt sich zusammenfassen, dass Vollbeschäftigte knapp 6 Stunden pro Woche an Überstunden aufbringen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um einen Durchschnittswert handelt. So sei auf die extremen Positionen verwiesen; Selbstständige arbeiten bis zu 9 Stunden länger, während Beamte mit 2,7 Überstunden die Woche eher zu der Gruppe mit einem geringeren Anteil an Mehrarbeit zu zählen sind. Auffällig ist, dass die Überstunden bei jedem Fünften weder durch Lohn, noch durch das bekannte „Abfeiern“ ausgeglichen werden. Doch unabhängig von der Anzahl der Überstunden gibt jeder dritte Befragte an, dass der Stress nicht im Büro gelassen wird, sondern auch in das Privatleben hinein getragen wird. Quelle: http://www.ftd.de]]>