Studium

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Stipendien

Stipendien für ein Studium werden von unterschiedlichen konfessionellen und sozialen Organisationen, parteinahen Stiftungen, Wirtschaftsunternehmen oder Konzernen vergeben. Meist erhalten die Organisationen und Institute staatliche Gelder, die direkt zum Zweck der Stipendienvergabe vorgesehen sind. Daneben gibt es kleinere und private Organisationen, die nichtstaatliche Gelder verteilen.
Um ein Stipendium müssen Studenten sich entweder selbst bewerben oder dafür von einer anderen Person vorgeschlagen werden. In beiden Fällen muss man ein Auswahlverfahren durchlaufen. Neben einer schriftlichen Bewerbung müssen dem Stipendien-Werk auch Gutachten von Dozenten vorliegen, wenn die Förderung erst nach dem ersten Semester startet. Wichtigste Auswahlkriterien aller Stipendien-Werke für ihre BewerberInnen sind normalerweise gute Noten, die finanzielle Situation sowie gesellschaftliches Engagement. Handelt es sich um einen kirchlichen Träger zählt zudem die Konfession der BewerberInnen. Es gibt außerdem Stipendien, die ausschließlich einer bestimmten Gruppe vorbehalten sind, z.B. MigrantInnen, StudentInnen aus dem Ausland oder im Ausland studierenden deutschen Studenten.

Stipendien, Vollstipendien, Teilstipendien?

Nicht alle Stipendien sind Vollstipendien, es werden auch Teilstipendien vergeben, die nicht die gesamten, sondern nur einen Teil der Kosten für den Lebensunterhalt während des Studiums abdecken. Generell entspricht die Höhe des Stipendiums dem BAföG und wird ebenfalls vom Einkommen der Eltern ausgehend errechnet. Anders als BAföG muss ein Stipendium aber nicht zurückgezahlt werden. Neben dem eigentlichen Stipendium wird vielfach auch oder ausschließlich ein Büchergeld von 80 Euro ausgegeben. Außerdem verfolgen viele Stipendien-Werke neben der finanziellen Unterstützung eine „ideelle Förderung“ der StipendiatInnen in Form von alljährlichen Veranstaltungen, Treffen oder Seminaren. Die Teilnahme ist in der Regel verpflichtet. Daneben müssen StipendiatInnen dem Stipendien-Werk in regelmäßigen Abständen Berichte über den Fortgang ihres Studiums vorlegen.
Je nach Stipendien-Werk gestaltet sich die Förderungsdauer. Die meisten Anbieter fördern StudentInnen von Studienbeginn an, so dass man sich bei ihnen bereits vor Anfang des Studiums bewerben kann und auch sollte, denn die gesamte Bewerbungs- und Auswahlphase nimmt mehrere Monate in Anspruch. Einige Organisationen erwarten dagegen, dass man bereits mit dem Studium begonnen hat, wenn man sich um eine Förderung bewirbt.
Neben den großen Stipendien-Förderern gibt es auch zahlreiche kleinere Anbieter. Teilweise werden auch regionen- oder fachspezifische Programme angeboten. Genaueres über fachbezogene und lokale Angebote findet sich meist direkt bei den Hochschulen.
Zu beachten ist, dass alle Anbieter unterschiedliche Bewerbungsfristen haben (zumeist zwei Mal im Jahr) und zum Teil differente Förderungsmodelle verfolgen.

Im Folgenden ist eine Auswahl an Stipendien-Werken gesammelt:

Parteinahe Stiftungen:

  • Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen), www.boell.de
    Kontakt: Schumannstraße 8, 10117 Berlin, 030/285340
  • Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), www.fes.de
    Kontakt: Godesberger Allee 149, 53175 Bonn, 0228/8830;
    Hiroshimastraße 12, 19785 Berlin, 030/269356
  • Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), www.kas.de
    Kontakt: Rathausallee 12, 53757 Sankt Augustin, 02241/2460;
    Klingelhöferstraße 23, 10785 Berlin, 030/269960
  • Hans-Seidel-Stiftung (CSU), www.hss.de
    Kontakt: Lazarettstraße 33, 80636 München, 089/12580
    Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), www.fnst.de
    Kontakt: Karl-Marx-Straße 2, 14482 Potsdam, 0331/70190
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke), www.rosalux.de
    Kontakt: Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin, 030/443100

Konfessionelle Träger:

  • Cusanuswerk, bischöfliche Studienförderung (katholisch), www.cusanuswerk.de
    Kontakt: Baumschulallee 5, 53115 Bonn, 0228/983840
    Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst (evangelisch), www.evstudienwerk.de
    Kontakt: Iserloher Straße 25, 58239 Schwerte, 02304/755196

Weitere Stiftungen:

  • Studienstiftung des Deutschen Volkes, www.studienstiftung.de
    Kontakt: Ahrstraße 41, 53175 Bonn, 0228/820960
  • Stiftung des Deutschen Wirtschaft, www.sdw.org
    Kontakt: Breite Straße 29, 10178 Berlin, 030/20331540
  • Hans-Böckler-Stiftung, www.boeckler.de
    Kontakt: Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf, 0221/77780
  • Deutscher Akademischer Austauschdienst, www.daad.de
    Kontakt: Kennedyallee 50, 53175 Bonn, 0228/8820;
    Markgrafenstraße 37, 10117 Berlin, 030/2022080
    MTU Studien Stiftung (Förderung für Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen), www.mtu-studien-stiftung.org
    Kontakt: Dachauer Straße 665, 80995 München, 089/ 14893219
  • Otto Benecke Stiftung (Förderung für MigrantInnen), www.obs-ev.de
    Kontakt: Kennedyallee 105-107, 53175 Bonn, 0228/81630
  • Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung, www.begabtenfoerderung.de
    Kontakt: Lievelingsweg 102-104, 53119 Bonn, 0228/629310

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Studiengebühren
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Studiengebühren

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen in Deutschland seit dem Jahr 2005 Studiengebühren ab dem ersten Semester erhoben werden. Da die Bildungspolitik in Deutschland Ländersache ist, gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen zu Studiengebühren, sondern zahlreiche Unterschiede zwischen und sogar innerhalb der einzelnen Bundesländer. Während sich einige Bundesländer ganz gegen Gebühren stellen, fordern andere diese nur von LangzeitstudentInnen und wieder andere bereits ab dem ersten Semester.

Debatten um Studiengebühren werden wiederholt geführt. Eines der zentralen Argumente der Gebühren-Befürworter ist, dass durch die dadurch geschaffenen Mehreinnahmen u.a. Bibliotheken vergrößert und ein breiteres Seminar- und Lehrangebot an den Hochschulen geschaffen werden kann und sich dadurch die gesamte Qualität des Studiums verbessert. Außerdem sehen Unterstützer in Studiengebühren eine positive Erhöhung des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen. Universitäten, die Gebühren erheben, müssen sich gegen solche behaupten, die keine Gebühren nehmen und StudentInnen also mit ihrem Angebot und verbesserten Studienbedingungen überzeugen können. Es wird zudem darauf verwiesen, dass es ungerecht sei, wenn ein Studium, so wie bisher, ausschließlich von den SteuerzahlerInnen finanziert wird und dadurch auch von Menschen, die selbst nie studiert haben. Dem Einwand, Studiengebühren sind sozial ungerecht, weil sie eine Mehrbelastung insbesondere für StudentInnen aus finanziell schwächeren Familien bedeuten, wird mit dem Verweis auf die neu geschaffenen Studienkredite begegnet, die allen StudentInnen zur Finanzierung ihres Studiums einkommens- und elternunabhängig zur Verfügung stehen.

Studiengebühren Gegner

Gegner von Studiengebühren setzen diesen Argumentationen entgegen, dass durch Studiengebühren nicht nur BAföG-EmpfängerInnen, sondern eine Reihe weiterer StudentInnen mit Schulden in das Berufsleben starten. Unter Umständen erhöht sich sogar der Schuldenberg von BAföG-EmpfängerInnen, wenn diese zur Zahlung der Studiengebühren zusätzlich zum BAföG einen Bildungskredit aufnehmen müssen. Es wird darauf verwiesen, dass die hohen Kosten eines Studiums Kinder aus wenig vermögenden Elternhäusern unter Umständen abschrecken, ein Studium aufzunehmen. Da die Mehrheit der Studierenden in Deutschland bis heute aus der Mittel- und Oberschicht stammt, verringern Studiengebühren die Chancengleichheit im Bildungswesen weiter.

Dem Verweis auf erhöhten Wettbewerb entgegnen Kritiker, dass Studiengebühren eine Abwanderung an die Universitäten zur Folge haben, die keine Gebühren erheben. Während ihre Hörsäle überfüllt sind, bleiben sie in den Universitäten, die Gebühren erheben, leer. Diese Wanderung der StudentInnen wird noch dadurch begünstigt, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt. Während in einem Bundesland Gebühren erhoben werden, werden sie in einem anderen nicht erhoben und gelten in einem Dritten nur für höhere Semester. Da es zudem Bundesländer gibt, die die Entscheidung darüber, ob Gebühren erhoben werden oder nicht, ihren Hochschulen überlassen, kann es vorkommen, dass sich in einem Bundesland Universitäten finden, die Gebühren erheben und andere, an denen gebührenfrei studiert werden kann. Ob die Studiengebühren zudem uneingeschränkt den Hochschulen zur Verfügung stehen und außerdem effektiv zur Verbesserung des Studienangebots und der Studienbedingungen eingesetzt werden, ist ein weiterer Streitpunkt bei der Diskussion um das Für und Wider von Studiengebühren.

Im Jahr 2010 sieht die Erhebung von Studiengebühren pro Semester in den Bundesländern wie folgt aus:

  • Baden-Württemberg: Studiengebühren von 500 Euro
  • Bayern: die Höhe der Studiengebühren wird von den Hochschulen selbst festgelegt
  • Berlin: keine Studiengebühren
  • Brandenburg: keine Studiengebühren
  • Bremen: Studiengebühren von 500 Euro für StudentInnen, die ihren Wohnsitz nicht in Bremen haben, Studiengebühren von 500 Euro für LangzeitstudentInnen
  • Hamburg: Studiengebühren von 375 Euro
  • Hessen: Langzeitgebühren ab 500 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: keine Studiengebühren
  • Niedersachsen: Studiengebühren von 500 bis 800 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: Studiengebühren von 500 Euro
  • Rheinland-Pfalz: Langzeitgebühren von 650 Euro
  • Saarland: Studiengebühren von bis zu 500 Euro
  • Sachsen: Langzeitgebühren und Zweitstudiengebühren von bis zu 500 Euro
  • Sachsen-Anhalt: Langzeitgebühren von 500 Euro
  • Schleswig-Holstein: keine Studiengebühren
  • Thüringen: Langzeitgebühren von 500 Euro

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Infos zu Stipendien und Studiengebühren

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Bildungsfonds (Studienfonds)

Bildungsfonds, die auch Studienfonds genannt werden, sind ein privatwirtschaftliches Modell der Studienfinanzierung. Bildungsfonds werden von Anlegern gebildet, die in einen Fonds einzahlen, der ausgewählte Studenten finanziell unterstützt. Bildungs- und Studienfonds werden von (meist privaten) Hochschulen oder privaten Anlegern angeboten.

Bildungsfonds schließen die Lebenshaltungskosten während des Studiums, mögliche Studiengebühren und Auslandssemester mit ein. Was genau finanziert wird, regeln die individuellen Verträge. Bildungsfonds werden vermögensunabhängig gewährt werden und ihre Vergabe ist, ebenso wie die der anderen Finanzierungsmodelle auch, nicht vom Einkommen der Eltern abhängig. Interessierte müssen sich allerdings bei den entsprechenden Anbietern bewerben und ein Auswahlverfahren positiv durchlaufen. Wird der Bildungsfonds bewilligt, müssen während des Studiums Immatrikulations- und Leistungsnachweise eingereicht werden. In der Regel gibt es keine Altersbeschränkungen für eine Bewerbung um einen Bildungsfonds.

Bildungsfond Zurückzahlung

Der Bildungsfond wird nicht klassisch mit Tilgung und Zinsen beglichen, sondern über ein bereits beim Abschluss des Fonds festgelegten Prozentsatzes des späteren Einkommens. Dieser Betrag wird an den Bildungsfond zurückgezahlt. Aus diesen Beträgen ergeben sich zum einen die Renditen der Anleger, zum anderen wird dieses Geld für die Unterstützung anderer Studierender verwendet. Da der Prozentsatz des Einkommens bei Vertragsabschluss festgelegt wird, zahlt der oder die zuvor Begünstigte unter Umständen mehr ein, als sie/er tatsächlich während ihres/seines Studiums an finanzieller Unterstützung erhalten hat. Dies trifft dann zu, wenn das Einkommen entsprechend hoch ausfällt.

Vertraglich werden die zeitliche Dauer der Rückzahlung und die prozentuale Höhe des Anteils des Bruttoeinkommens, das an den Bildungsfonds gezahlt wird, festgelegt. Die Rückzahlung ist nach oben begrenzt und wird bei dauerhafter Arbeitslosigkeit unter Umständen gänzlich erlassen. Bei der Rückzahlung entfallen keine Zinsen, sondern sie ist an das erzielte Einkommen gebunden. Auch die Rückzahlungsdauer richtet sich nach dem späteren Verdienst, beginnt allerdings meist direkt mit dem Eintritt in das Berufsleben bzw. verschiebt sich so weit nach hinten, bis ein Job gefunden wurde.

Anders als z.B. in Amerika sind Bildungsfonds in Deutschland ein relativ neues Phänomen und konzentrieren sich insbesondere in den Bereichen Technik und Ingenieurswissenschaften. Die Angebote unterscheiden sich meist hinsichtlich der monatlichen Zahlungen, die bis zu einer Höhe von 1.000 Euro gehen. Neben Erststudiengängen werden auch Promotionen und Post-Doc-Projekte finanziert.

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Infos zu Stipendien und Studiengebühren

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Studienbeitragsdarlehen

Studienbeitragsdarlehen dienen ausschließlich der Finanzierung von Studiengebühren. Diese Darlehen sind staatliche Angebote und regional sehr unterschiedlich, da jedes Bundesland eigene Regelungen zu Studiengebühren festlegt.

Die Konditionen der Studienbeitragsdarlehen richten sich dementsprechend nach den mit den Banken und der Landesregierung ausgehandelten Vereinbarungen. Zu beachten sind insbesondere die folgenden Punkte: Der Studienstandort entscheidet darüber, ob ein Studienbeitragsdarlehen überhaupt aufgenommen werden kann bzw. muss. Nicht alle Bundesländer erheben Studiengebühren, so dass diese zusätzliche finanzielle Belastung während des Studiums nicht alle Studenten betrifft. Folglich kann ein Antrag auf ein Studienbeitragsdarlehen nur dann erfolgen, wenn die Hochschule Studiengebühren erhebt. Der Antrag kann außerdem nur bei der Bank im Bundesland gestellt werden, in welchem das Studium absolviert wird. Zu beachten gilt in diesem Zusammenhang auch, dass Studiengebühren unter bestimmtem Umständen entfallen, etwa dann, wenn die Geschwisterregelung zur Anwendung kommt, wenn StudentInnen ein Kind haben, sich in den offiziellen Gremien der Hochschule engagieren oder besonders gute Studienleistungen vorweisen können.

Antrag zum Studienbeitragsdarlehen

Die Einreichung des Antrags zum Studienbeitragsdarlehen erfolgt in der Regel mit der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung zum Sommer- oder Wintersemester. In der Regel ist die Gewährung des Darlehens an eine Altersgrenze gebunden, die zwischen 30 und 45 Jahren liegt und gilt, mit Einschränkungen, auch für ausländische Studierende. Über die Dauer des Studienbeitragsdarlehens können die Studenten je nach Semester neu entscheiden, sie sind also anders als bei den Studienkrediten an sehr kurze Laufzeiten gebunden. Eine Ausnahme bildet hier zurzeit das Bundesland Nordrhein-Westfalen, was ausschließlich Studienbeitragsdarlehen für das gesamte Studium anbietet. Da das Darlehen zweckgebunden ist und ausschließlich der Finanzierung der Studiengebühren dient, wird es vom Kreditinstitut direkt an die jeweilige Hochschule überwiesen und steht dem Darlehensnehmer nicht zur freien Verfügung.

Der Rückzahlung ist in der Regel, ähnlich wie bei anderen Studienkrediten, eine Ruhephase vorgeschaltet. Nach dieser findet die Tilgung des Darlehens statt. Gleichzeitig haben viele Bundesländer eine Schuldenobergrenze eingeführt. Dies bedeutet, dass Schulden nur bis zu einer gewissen Höhe zurückerstattet werden müssen und Studiengebühren bei entsprechend hoher Belastung möglicherwiese erlassen werden. Außerdem müssen StudentInnen das Studienbeitragsdarlehen nur dann zurückzahlen, wenn ihr späteres Nettoeinkommen eine bestimmte Mindesthöhe erreicht, die je nach Bundesland aktuell zwischen 960 Euro und 1.200 Euro liegt.

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