Staatliche Förderungen

Staatliche Förderungen gibt es in Deutschland insbesondere im Bereich der Altersvorsorge. Für Personen, die eine gesetzliche Rentenversicherung haben, gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, durch die so genannte Riester-Rente staatliche Zuschüsse für eine private Altersvorsorge zu erhalten. Stellt der Versicherungsnehmer einen Antrag auf staatliche Förderung, können die Beiträge zur Altersvorsorge mit bis zu vier Prozent vom Staat gefördert werden. Einzelheiten hierzu finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. Auch die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, z.B. wenn eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung abgeschlossen wurde. Hier besteht die staatliche Förderung meist aus Steuerbefreiung oder der Befreiung von Sozialabgaben. Außerdem kann auch bei der betrieblichen Altersvorsorge die Riester-Rente und also staatliche Förderung in Form von Zulagen in Anspruch genommen werden.]]>

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe stellt eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung dar und sichert, gemeinsam mit dem Arbeitslosengeld II, das Existenzminimum. Während sich das Arbeitslosengeld II auf erwerbsfähige Hilfebedürftige bezieht, richtet sich die Sozialhilfe an einen kleineren Personenkreis. Sie umfasst die folgenden Personen: Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit einer geringen Rente, längerfristig Erkranke und hilfebedürftige Kinder mit nichthilfebedürftigen Eltern. Die Sozialhilfe leistet die folgenden Hilfen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Existenzminimum)
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
  • Hilfe für Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
Genau wie das Arbeitslosengeld II ist die Sozialhilfe abhängig von Einkommen und Vermögen der Empfänger. Als vereinfachter Rechungsgrundsatz kann vom Bedarfsgrundsatz das anzurechnende Einkommen abgezogen werden, um die Höhe der individuellen Sozialhilfe zu errechnen. Zu beachten ist, dass nicht nur Lohn oder Gehalt, sondern z.B. auch Renten, Kindergeld oder Krankengeld als Einkommen gezählt und also in die Berechnung der Sozialhilfe einfließen. Von diesem Einkommen werden alle Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Daneben werden Einkünfte aus selbstständigen und nichtselbstständigen Tätigkeiten abgesetzt. Bei diesen handelt es sich um Tätigkeiten, die nur einen sehr geringen Umfang haben, d.h. weniger als drei Stunden am Tag ausgeübt werden. Andernfalls fiele die Person in die Hilfen nach Arbeitslosengeld II. Für Menschen mit Behinderung, die beispielsweise in entsprechenden Werkstätten beschäftigt sind, gelten andere Rechnungsgrundlagen. Wie erwähnt, wird auch das Vermögen eines Einzelnen auf die Sozialhilfe angerechnet. Der Begriff Vermögen bezieht sich in diesem Fall auf z.B. Familien- und Erbstücke, Gegenstände, die zur Berufsausübung und Berufsausbildung notwendig sind oder staatlich geförderte Altersvorsorgen wie die Riester-Rente. Sozialhilfe wird in der Regel als Geldleistung erbracht (z.B. in Form von Wohngeld), kann aber auch in Form von Sachleistungen oder Dienstleistungen gezahlt werden. Alle Leistungen werden grundsätzlich nach dem Grad der Bedürftigkeit erbracht. Der Regelsatz der Sozialhilfe entspricht dem Regelsatz von Arbeitslosengeld II, d.h. seit Juli 2009 gilt ein Betrag von 359 Euro. Sozialhilfe unterliegt keiner Steuerpflicht. ]]>

Sozialabgaben

Geht man einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, müssen Sozialabgaben geleistet werden. Diese setzten sich aus Beiträgen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammen. All diese Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Der Arbeitnehmer hat die Sozialabgaben nicht alleine zu tragen, sondern der Arbeitgeber übernimmt etwa die Hälfte der Beiträge. Sozialabgaben können sich senken lassen, indem man z.B. die Krankenkasse wechselt und eine Krankenkasse mit niedrigeren Beiträgen wählt. Die Sozialabgaben richten sich nach dem Bruttolohn bzw. Bruttogehalt. Allerdings gilt hier eine Grenze der zu leistenden Beiträge. Hat jemand ein sehr hohes Gehalt, muss er Sozialabgaben nur bis zu einer bestimmten Grenze, der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen. Sie wird jährlich neu festgelegt und berechnet sich aus dem Durchschnitt des Bruttolohns der Sozialversicherten. Übt jemand einen Mini-Job aus, ist er von der Sozialversicherungspflicht befreit und leistet dementsprechend keine Sozialabgaben. Allerdings können sich auch Personen, die einem solchen 400-Euro-Job nachgehen, freiwillig sozialversichern. Anders als die Lohnsteuer, können die Sozialabgaben steuerlich nicht zurückerstattet werden.]]>

Schulung Lohn und Gehalt

Die Verwaltung von Lohn und Gehalt in einem Unternehmen unterliegt der Lohnbuchhaltung. Lohnbuchhalter sind Experten für Kostenrechnungen, Reisekostenabrechnungen, Sozialabgaben, Buchhaltung und natürlich für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. In der Lohnbuchhaltung wird mit bestimmten Computerprogrammen gearbeitet, die, je nach Wissenstand der Lohnbuchhalter, Schulungen erforderlich machen. Wie jeder Bereich entwickelt sich auch die Lohnbuchhaltung weiter, so dass neue Programme und Anforderungen für die Mitarbeiter entstehen. Diese werden in Schulungen, oft in entsprechenden Schulungszentren, mit Änderungen und Neuerung, z.B. neuer Software, vertraut gemacht. Kosten für diese Weiterbildungen werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen.]]>

Lohnverrechnung

Die Lohnverrechnung wird von der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens durchgeführt. Das bedeutet, die Lohnverrechnung muss der Pflege der Personalstammdaten, der Errechnung der Jahreslohnkonten, der Meldung aller erforderlichen Angaben, z.B. Lohnsteueranmeldung und Krankenkassennachweise an die zuständigen Stellen, sowie der Buchungsdokumentationen für die Finanzabteilung nachkommen.

Die Lohnverrechnung umfasst die Errechnung des Einkommens unter Berücksichtigung aller Steuerabzüge und Sozialabgaben. Mitunter müssen auch Reisekosten, Zuschläge für Wochenendarbeiten, für Nachtarbeit oder Überstunden u.a. beachtet werden.

Unterhält ein Unternehmen keine eigene Lohnbuchhaltung, übergibt es die Arbeit an Lohnverrechnungsbüros oder Steuerberater.

TIPP: Rechnen Sie Ihren Lohn mit unserem Lohnrechner aus!

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