Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Es wird zumeist mit dem Gehalt oder Lohn von November ausgezahlt und beträgt häufig die Höhe eines monatlichen Bruttogehalts. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es in Deutschland nicht. Ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird und wie hoch es ausfällt, ist abhängig von der Branche, dem Unternehmen oder der Betriebszughörigkeit. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, gesetzlichen Regelungen oder einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers ergeben. Oft richten sich die Zahlung von Weihnachtsgeld und die Höhe der Sonderzahlung nach der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Sehr häufig beinhalten Arbeitsverträge die Regelung, dass der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachtsgelds, meist ist dies der 31. März des Folgejahres, aus dem Unternehmen ausscheidet. Da das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung gilt, wird es zum Einkommen gerechnet und unterliegt der Steuerpflicht.]]>

Urlaubsgeld

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub im Jahr. In vielen Fällen zahlen die Arbeitgeber zudem Urlaubsgeld. Dies wird oft mit dem Gehalt von Juni ausgezahlt und stellt ein zusätzliches Entgelt für die durch Urlaub und Erholung im Sommer zustande kommenden finanziellen Zusatzbelastungen des Arbeitnehmers dar. Beamten wird das Urlaubsgeld in vielen Fällen nicht mehr gesondert, sondern gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld in einer Jahressonderzahlung ausgezahlt. Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, in vielen Fällen ist die Zahlung jedoch in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt. Urlaubsgeld kann sich auch aus dem Anspruch auf Gleichbehandlung ergeben. Die Höhe des Urlaubsgelds ergibt sich meist aus der Höhe des Arbeitsentgelts. Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung und muss in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden.]]>

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag wird zwischen Tarifvertragsparteien, den Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften, geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten sowie Inhalte, Beschäftigungskonditionen des Arbeitsverhältnisses, u.a. die Höhe von Lohn und Gehalt, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch und die Laufzeit des Vertrags. In Deutschland gilt die Tarifautonomie, das bedeutet, dass Tarifverträge von den Parteien allein ausgehandelt werden dürfen. Es gibt verschiedenen Arten von Tarifverträgen. Im Manteltarifvertrag werden allgemeine Regelungen festgehalten, z.B. über Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen. Mit den Vergütungstarifverträgen wird die Höhe des Arbeitsentgeltes festgehalten, daher heißen sie oft auch Lohn- und Gehaltstarifverträge. Werden Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht ebenfalls in diesem Vertrag festgeschrieben, sind sie Inhalt von separaten Verträgen. Außerdem gibt es den Flächentarifvertrag. Er gilt in der Regel für ein Bundesland, also ein regional begrenztes Gebiet. Tarifverträge basieren auf dem Tarifrecht. Dabei wird davon ausgegangen, dass Verhandlungen zwischen gleichstarken Partnern stattfinden, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind also gleichgestellt und erhalten beide den gleichen Schutz. Dies unterscheidet Tarifverträge von z.B. betrieblichen Bündnissen, die von einem Kräfteungleichgewicht ausgehen und den Arbeitnehmer unter besonderen Schutz stellen. Das Tarifrecht ermöglicht zudem eine schnelle und flexible Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ohne starke Einmischung des Staates. Ist ein Tarifvertrag abgeschlossen, gilt er unmittelbar und zwingend. Das bedeutet, dass die Geltung des Vertrags nicht auch noch vertraglich festgehalten werden muss und dass alle (vorherigen) Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers unwirksam sind. Abweichungen von den Tarifnormen sind nur gültig, wenn dies durch eine Öffnungsklausel festgeschrieben ist. Eigentlich gilt der Tarifvertrag nur für Mitglieder der Tarifparteien, d.h. den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass der Vertrag auch für die Mitarbeiter gilt, die nicht Mitglieder der Gewerkschaft sind. Durch diese Gleichstellung will der Arbeitgeber verhindern, für die Arbeitnehmer zusätzliche Anreize für den Eintritt in eine Gewerkschaft zu schaffen. Tritt eine Vertragsseite aus dem Tarifvertrag aus, wird dieser nicht sofort ungültig, sondern erst, wenn eine der Parteien den Vertrag kündigt. Allerdings gelten die Arbeitsbedingungen, die am Ende des Tarifvertrags gegolten haben, auch nach der Kündigung weiter, bis eine neue Vereinbarung getroffen wurde. Mit Ende des Tarifvertrags erlischt außerdem die Friedenspflicht und Arbeitskampfmaßnahmen sind wieder erlaubt. Diese sind in der Laufzeit des Tarifvertrags nicht zulässig, die Arbeitgeber dürfen keinen Gebrauch von der Aussperrung machen, die Gewerkschaften dürfen nicht streiken. Alle Tarifverträge werden im Tarifregister dokumentiert. Diese sind öffentlich von jedermann einsehbar.]]>

Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie werden mit der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Sie erhöhen in dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden, den Bruttolohn des Arbeitnehmers. Da Sonderausgaben zu versteuern sind, erhöht sich durch das gestiegene Bruttoentgelt auch der Steuersatz des Arbeitnehmers. Mit der jährlich einzureichenden Einkommensteuererklärung können nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Arbeitnehmer selber einen Überblick darüber bekommen, ob die im Laufe des Jahres entrichteten Steuern zu hoch waren. Ist dies der Fall, erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag zurück. Natürlich können auch zu wenig Steuern gezahlt worden sein, dann sind Nachzahlungen des Steuerpflichtigen an das Finanzamt notwendig.]]>

Jahreseinkommen

Beim Jahreseinkommen handelt es sich, genau wie beim Jahresgehalt, um das gesamte Einkommen, welches ein Arbeitnehmer während eines Jahres einnimmt. Dazu zählen nicht nur das monatliche Bruttogehalt, sondern ebenfalls alle Sonderzahlungen, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Da die Begriffe Jahresgehalt und Jahreseinkommen synonym verwendet werden, finden sich alle weiteren Informationen unter Jahresgehalt.]]>