Steuervorteile

Der Begriff Steuervorteil ist irreführend, denn er steht eigentlich nur für korrekte und umfassende steuerliche Angaben, die die Steuerlast eines Einzelnen reduzieren können. Da sich daraus aber tatsächlich Einsparungen ergeben können, können sie auch als Steuervorteile angesehen werden. Ehepaare können z.B. durch den Wechsel einer Lohnsteuerklasse ihre Steuerabgaben reduzieren, sie können zudem, genau wie alle anderen Steuerpflichtigen, Sonderausgaben, Spenden, Kinderfreibeträge, Werbungskosten oder besondere Belastungen steuerlich geltend machen. Viele Steuerpflichtige wissen nicht, welche Ausgaben alle auf die Steuerlast angerechnet werden können und welche Steuertricks bestehen, um die Steuerlast möglichst gering zu halten. Abhilfe verschafft hier die Nachfrage beim Steuerberater. ]]>

Steuern

Damit der Staat seine Ausgaben finanzieren kann, erhebt er Steuern. Eine wesentliche Steuerform ist die Einkommensteuer. Auf das Lohn bzw. das Gehalt eines Arbeitnehmers werden Steuer erhoben, sie berechnen sich u.a. aus der Höhe des Bruttoeinkommens und der individuellen Lohnsteuerklasse. Auch Sonderausgaben, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, werden auf das Einkommen angerechnet und sind dadurch steuerpflichtig. Der Höchstsatz der Einkommensteuer, der so genannte Spitzensteuersatz für Großverdiener, beträgt in Deutschland zurzeit 45 Prozent. Am Jahresende ist eine Steuererklärung fällig. Mit dieser prüft das Finanzamt, ob die Abgaben, die der Steuerpflichtige im Jahr geleistet hat, ausreichen oder sogar zu hoch ausgefallen sind. Reichen sie nicht aus, ist eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig, hat jemand dagegen zu viele Steuer im Jahr bezahlt, bekommt er den Differenzbetrag vom Staat zurückerstattet. Nicht nur auf das Arbeitsentgelt, also den Lohn und das Gehalt eines jeden Einzelnen, werden Steuern erhoben, sondern z.B. auch Waren und Dienstleistungen in Form der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Gleiches gilt für das Halten eines Fahrzeugs, hier entfallen KFZ-Steuern. Auch für Gas, Strom und Wasser müssen Steuern gezahlt werden, in Form einer Energiesteuer. Ist jemand Mitglied einer Kirche fallen zudem Kirchensteuern an. ]]>

Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz gibt den höchsten Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen einer Person an. Er wird bei der Einkommensteuer ermittelt. In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent und wird auch Reichensteuer genannt. Hat jemand ein Einkommen von mehr als 250.400 Euro im Jahr (für Verheiratete gilt eine Einkommensgrenze von 500.800 Euro), kommt der Spitzensteuersatz zur Anwendung. Das bedeutet, dass auf den Betrag, der die genannte Grenze von 250.400 Euro bzw. 500.800 Euro überschreitet, 45 Prozent Einkommensteuer erhoben wird. Nicht das gesamte Einkommen ist also steuerpflichtig, sondern Rechungsgrundlage ist der Betrag, der die festgelegte Grenze überschreitet. Wie in allen anderen Fällen auch, meint Einkommen hier nicht das Bruttogehalt, sondern den Betrag, der nach allen Abzügen übrig bleibt. Zudem haben auch Großverdiener die Möglichkeit, Sonderausgaben, Werbungskosten und anderes bei der Steuererklärung geltend zu machen. Obwohl der Spitzensteuersatz immer wieder, insbesondere unter dem populistischen Begriff Reichensteuer in der Politik diskutiert wird, muss beachtet werden, dass er seit Jahren kontinuierlich sinkt. So betrug er z.B. 1998 noch 53 Prozent. ]]>

Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie werden mit der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Sie erhöhen in dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden, den Bruttolohn des Arbeitnehmers. Da Sonderausgaben zu versteuern sind, erhöht sich durch das gestiegene Bruttoentgelt auch der Steuersatz des Arbeitnehmers. Mit der jährlich einzureichenden Einkommensteuererklärung können nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Arbeitnehmer selber einen Überblick darüber bekommen, ob die im Laufe des Jahres entrichteten Steuern zu hoch waren. Ist dies der Fall, erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag zurück. Natürlich können auch zu wenig Steuern gezahlt worden sein, dann sind Nachzahlungen des Steuerpflichtigen an das Finanzamt notwendig.]]>