Staatliche Förderungen Riester-Rente

Die Riester-Rente ist staatlich gefördert. Es handelt sich bei ihr um eine vom Staat durch Zulagen geförderte Form der freiwilligen privaten Altersvorsorge. Zur staatlichen Förderung sind die folgenden Personengruppen berechtigt:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Landwirte, die rentenpflichtversichert sind
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Kindererziehende für die ersten drei Jahre des Kindes
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz IV
  • Bezieher von Krankengeld
  • Personen, die nicht erwerbsmäßig in der Pflege beschäftigt sind (z.B. Pflege einer Angehörigen)
  • Erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen
  • Vorruheständler, die pflichtversichert waren
  • Ehepartner von Riester-Renten-Berechtigten
  • Beamte, Richterinnen und Soldaten, wenn diese von der Versicherungspflicht befreit sind.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Formen: Der Altersvorsorgenzulage und des Sonderausgabenabzugs. Zu beachten ist, dass staatliche Förderung nur dann gewährt wird, wenn der Versicherungsnehmer seine Altersvorsorge bei einem zertifizierten Versicherungsträger abgeschlossen hat. Weitere Informationen zur privaten Altersvorsorge finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. ]]>

Staatliche Förderungen

Staatliche Förderungen gibt es in Deutschland insbesondere im Bereich der Altersvorsorge. Für Personen, die eine gesetzliche Rentenversicherung haben, gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, durch die so genannte Riester-Rente staatliche Zuschüsse für eine private Altersvorsorge zu erhalten. Stellt der Versicherungsnehmer einen Antrag auf staatliche Förderung, können die Beiträge zur Altersvorsorge mit bis zu vier Prozent vom Staat gefördert werden. Einzelheiten hierzu finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. Auch die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, z.B. wenn eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung abgeschlossen wurde. Hier besteht die staatliche Förderung meist aus Steuerbefreiung oder der Befreiung von Sozialabgaben. Außerdem kann auch bei der betrieblichen Altersvorsorge die Riester-Rente und also staatliche Förderung in Form von Zulagen in Anspruch genommen werden.]]>

Riester-Rente Steuer

Steuerpflichtige können ihren Beitrag zur Riester-Rente absetzen. Sie müssen sie dazu in ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Neben der Grundzulage gilt die Kinderzulage. Werden mehr Kinder berücksichtigt, sinkt der Eigenanteil und der staatliche Zuschuss erhöht sich. Werden die Beiträge zur Riester-Rente in der Steuererklärung geltend gemacht, führt das Finanzamt automatisch einen Vergleich durch und entscheidet, ob die eigenen Sparzulagen oder die staatlichen Zulagen steuerlich günstiger abgerechnet werden können. Eine mögliche Differenz wird mit dem Steuerbescheid ausbezahlt.]]>

Riester-Rente

Riester-Rente ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die private Rentenversicherung und dient der Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Grundlage ist die Tatsache, dass die gesetzliche Rentenversicherung in vielen Fällen nicht mehr ausreicht, um die Versorgung im Rentenalter zu gewährleisten. Riester-Renten setzen sich aus einem Eigenbetrag und einer staatlichen Zulage zusammen. Der Eigenbetrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Versicherungsnehmers. Die staatliche Zulage gilt förderungswürdigen Altersvorsorgeprodukten. Dies sind Rentenversicherungen, Fonds, Banksparpläne, Bausparverträge, Direktversicherungen, Bausparverträge oder Kreditfinanzierungen für Eigenheime. Der Arbeitnehmer kann auch für die betriebliche Altersvorsorge Zulagen erhalten. Allerdings werden nur solche Altersvorsorgeprodukte staatlich gefördert, die eine staatliche Zertifizierung besitzen. Zugleich muss der Versicherungsnehmer mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in den abgeschlossenen Sparvertrag zahlen. Tut er dies nicht, wird die staatliche Zulage nur anteilig gewährt. Die Höhe der staatlichen Zulage richtet sich nach dem Familienstand und der Kinderzahl, wobei die höchste Förderung an kinderreiche Familien geht. Beiträge für die Riester-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Generell sind die folgenden Personengruppen von einer Riester-Förderung ausgeschlossen: Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Studenten, Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständigen Versorgung (z.B. Ärzte, Apotheker oder Architektinnen), geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, Altersrentner und Bezieher von Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit. Allerdings hat der Ehepartner eines anspruchsberechtigten Partners ebenfalls Anspruch auf die Riester-Rente. Die Riester-Rente wird seit 2005 jährlich geändert, so setzt sie sich seit 2008 aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, die Kinderzulage für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro, für alle anderen Kinder 300 Euro. ]]>

Riester-Förderung

Die Riester-Förderung, oder auch Riester-Rente, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie richtete sich insbesondere an gesetzlich rentenversicherte Geringverdiener und Familien mit Kindern, die ihre Altersvorsorge steigern wollen. Auch Beamte mit laufender Besoldung können eine Riester-Rente abschließen. Desweiteren sind Personen berechtigt, die mit einer förderungsberechtigten Person verheiratet sind. Die Riester-Förderung wird dem privaten Sparbetrag zugegegeben. Dabei richtete sich die Höhe der Beiträge nach der Einkommenshöhe. Ist der Eigenbetrag sehr niedrig, erfolgt auch die staatliche Zulage nur anteilig. Die Höchstförderungen bekommen Versicherungsnehmer, wenn sie jährlich vier Prozent ihres Bruttovorjahreseinkommens zahlen. Die Riester-Rente setzt sich aus einem Grundbetrag und einer Kinderzulage zusammen, daher ist sie insbesondere für kinderreiche Familien interessant. Der Grundbetrag beträgt 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro, wobei sich für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, die Zulage auf 300 Euro erhöht. ]]>