Versteuerndes Einkommen

Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Bei der Körperschaftssteuer bildet der Gewinn, der sich nach Abzug von Freibeträgen ergibt, das zu versteuernde Einkommen. Auch bei der Einkommenssteuer ist das Einkommen, welches der Steuerpflichtige im Kalenderjahr bezogen hat, Grundlage für die Errechnung der individuellen Steuerlast. Vom steuerlichen Einkommen werden ebenfalls Freibeträge und andere Abzüge vorgenommen, z.B. außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten. Zu den Werbungskosten zählen z.B. Fahrtkosten zwischen Arbeits- und Wohnort, zu den Sonderausgaben zählen insbesondere Versicherungsbeiträge, z.B. für die Kranken- Pflege- und Unfallversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Auch Beiträge für freiwillige und private Versicherungen sind steuerlich absetzbar. Aus diesem Grund ist das zu versteuernde Einkommen nicht zu verwechseln mit dem Bruttogehalt. Im Gegenteil: Das zu versteuernde Einkommen ist deutlich niedriger. Auf Basis des zu versteuernden Einkommens wird der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen berechnet. Dieser orientiert sich an der Höhe des individuellen Einkommens und endet bei einem maximalen Steuersatz von 45 Prozent, der so genannten Reichensteuer. ]]>

Versicherung

Versicherungen gewähren Versicherungsschutz gegen ein Entgelt, den Versicherungsbeitrag, und werden als Vertrag zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer geschlossen.

Der Versicherungsträger ist derjenige, der den Schutz gewährt, der Versicherungsnehmer derjenige, der den Schutz im Versicherungsfall erhält. Auf beiden Seiten können auch mehrere Personen stehen, z.B. Ehepartner, Eltern und Kinder oder ein Konsortium von Versicherern.

Ein Versicherungsvertrag ist die entgeltliche und rechtsverbindliche Zusage einer Leistung für den Versicherungsfall. Ob oder wann der Versicherungsfall eintritt, ist dabei ungewiss. Gegenstand des Vertrags ist ein bestimmtes Risiko, dass von dem Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen wird. Der Leistungsanspruch besteht aus der Kompensation von nachteiligen Folgen, die sich aus dem Versicherungsfall ergeben. Ein Versicherungsschutz besteht für den Zeitraum des Versicherungsverhältnisses. Über Kündigungsrechte verfügt sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer, Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrags sind z.B. unberechtigte Leistungsverweigerungen oder Verzug in der Beitragsentrichtung.

Bekannteste Beispiel für Versicherungen sind die Lebensversicherung, die gesetzliche und private Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rechtschutzversicherung oder die Rentenversicherung.
In der Steuererklärung kann der Steuerpflichtige Beiträge für bestimmte Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen.

Dazu zählen Beiträge für die folgenden Versicherungen:

  • Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
  • Zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall

Die Beiträge für die aufgezählten Versicherungen sind dabei nicht in voller Höhe, sondern nur in Teilen steuerlich absetzbar.

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Staatliche Förderungen

Staatliche Förderungen gibt es in Deutschland insbesondere im Bereich der Altersvorsorge. Für Personen, die eine gesetzliche Rentenversicherung haben, gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, durch die so genannte Riester-Rente staatliche Zuschüsse für eine private Altersvorsorge zu erhalten. Stellt der Versicherungsnehmer einen Antrag auf staatliche Förderung, können die Beiträge zur Altersvorsorge mit bis zu vier Prozent vom Staat gefördert werden. Einzelheiten hierzu finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. Auch die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, z.B. wenn eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung abgeschlossen wurde. Hier besteht die staatliche Förderung meist aus Steuerbefreiung oder der Befreiung von Sozialabgaben. Außerdem kann auch bei der betrieblichen Altersvorsorge die Riester-Rente und also staatliche Förderung in Form von Zulagen in Anspruch genommen werden.]]>

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist Teil des öffentlichen Sicherungssystems in Deutschland. Sie wurde eingeführt, damit sich auch Personen, die nicht die finanziellen Mittel für eine private Versicherung haben, versichern können. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung und wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften getragen. Leistungen der Sozialversicherung werden nicht durch Steuern, sondern durch Versicherungsbeiträge gezahlt. Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfall- und Pflegeversicherung. Die Beiträge berechnen sich nach den Bruttolöhnen der Versicherungsnehmer und werden gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt und direkt an die Krankenkassen abgeführt. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt, so dass alle Versicherungsnehmer, unabhängig davon, wie hoch ihre Beitragszahlungen ausfallen, die gleichen Leistungen erhalten. Zwar steigen die Beitragserhöhungen, die Leistungen jedoch bleiben in vielen Fällen gleich oder nehmen sogar ab. Daher empfehlen sich heutzutage Zusatz-Versicherungen für gesetzlich sozialversicherten Arbeitnehmer, z.B. Zahnzusatzversicherungen oder Versicherungen für die Altersvorsorge, z.B. über die Riester-Rente. ]]>

Riester-Rente

Riester-Rente ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die private Rentenversicherung und dient der Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Grundlage ist die Tatsache, dass die gesetzliche Rentenversicherung in vielen Fällen nicht mehr ausreicht, um die Versorgung im Rentenalter zu gewährleisten. Riester-Renten setzen sich aus einem Eigenbetrag und einer staatlichen Zulage zusammen. Der Eigenbetrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Versicherungsnehmers. Die staatliche Zulage gilt förderungswürdigen Altersvorsorgeprodukten. Dies sind Rentenversicherungen, Fonds, Banksparpläne, Bausparverträge, Direktversicherungen, Bausparverträge oder Kreditfinanzierungen für Eigenheime. Der Arbeitnehmer kann auch für die betriebliche Altersvorsorge Zulagen erhalten. Allerdings werden nur solche Altersvorsorgeprodukte staatlich gefördert, die eine staatliche Zertifizierung besitzen. Zugleich muss der Versicherungsnehmer mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in den abgeschlossenen Sparvertrag zahlen. Tut er dies nicht, wird die staatliche Zulage nur anteilig gewährt. Die Höhe der staatlichen Zulage richtet sich nach dem Familienstand und der Kinderzahl, wobei die höchste Förderung an kinderreiche Familien geht. Beiträge für die Riester-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Generell sind die folgenden Personengruppen von einer Riester-Förderung ausgeschlossen: Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Studenten, Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständigen Versorgung (z.B. Ärzte, Apotheker oder Architektinnen), geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, Altersrentner und Bezieher von Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit. Allerdings hat der Ehepartner eines anspruchsberechtigten Partners ebenfalls Anspruch auf die Riester-Rente. Die Riester-Rente wird seit 2005 jährlich geändert, so setzt sie sich seit 2008 aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, die Kinderzulage für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro, für alle anderen Kinder 300 Euro. ]]>