Kurzarbeit

Was ist Kurzarbeit? kurzarbeitKurzarbeit wird als Maßnahme zur Arbeitsplatzerhaltung in schwierigen Wirtschaftslagen eingesetzt. In Zeiten schlechter Auftragslagen wird die betriebsübliche Arbeitszeit herab gesetzt, um die geringe Auslastung des Unternehmens auszugleichen und dennoch Kündigungen zu vermeiden. Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitnehmer über einen gewissen Zeitraum entsprechend weniger oder überhaupt nicht arbeiten. Das Entgeld wird im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit gekürzt. Möglich ist Kurzarbeit jedoch nur dann, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten sind. Darüber hinaus bedarf es auch der Zustimmung des Betriebsrats sowie Verhandlungen über die Dauer und den Umfang der Kurzarbeit.

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Kurzlohn, bzw. konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) wird von der Bundesagentur für Arbeit in Zeiten von Kurzarbeit gewährt. Dies ist der Fall, wenn sich die wöchentliche betriebliche Arbeitszeit vorübergehend auf Grund der wirtschaftlichen Lage oder einem unabwendbaren Ereignis unvermeidbar verkürzt. Kurzlohn wird nur dann gezahlt, wenn für mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer über einen Monat hinweg mehr als 10% der Arbeitszeit ausfallen und sie somit von einem Entgeldausfall von mehr als 10% des Bruttolohns betroffen sind. Mit Inkrafttreten der Rechtverordnung vom 26.11.2008 wurde die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeit Gehalt) für das laufende Jahr 2009 auf Grund der Finanzkrise von den regulären 6 Monaten auf 18 Monate verlängert. Setzt also ein Betrieb im Jahr 2009 Kurzarbeit an, kann die maximale 18 monatige Regelungsfrist voll ausgeschöpft werden. Die Höhe des Kurzarbeiter Gehaltes richtet sich nach dem letzten Nettoeinkommen sowie dem Familienstand. Kinderlose Arbeitnehmer erhalten 60%, Arbeitnehmer mit Kindern 67% der Nettoentgelddifferenz.]]>