Schufa

Schufa ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt sich hierbei um ein in Wiesbaden ansässiges privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro. Zweck der Schufa ist es, Kreditinstitutionen vor Kreditausfällen zu schützen. Geschäftspartner des Schufa sind Kreditbanken, Privatbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und verschiedene Handelsunternehmen. Die Schufa sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Die Schufa enthält ihre Daten aus zwei Quellen: Zum einen liefern Banken und Kreditinstitutionen Daten über ihre Kunden an die Schufa oder die Schufa holt sich Daten aus öffentlichen Quellen, z.B. den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Allerdings ist umstritten, ob die Schufa diese Informationen digitalisieren darf. Die Schufa speichert sowohl personenbezogene als auch geschäftliche Angaben. Die Angaben zur Person umfassen Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht. Bei den geschäftlichen Angaben wird zwischen vertragsgemäßen Abwicklungen von Geschäftsbeziehungen (Positivmerkmale) und nichtvertragsmäßigen Abwicklungen (Negativmerkmale) unterschieden. Daher werden u.a. die folgenden Informationen gespeichert: Kreditverträge mit Betrag und Dauer, Handyverträge, Konten bei Versandhändlern, Kreditkartenausgabe, Forderungen, denen nicht nachgekommen wurde, eidesstaatliche Erklärungen oder Privatinsolvenz. Sind offene Kredite und Forderungen zurückgezahlt, löscht die Schufa die Daten nach drei Jahren, bei Beträgen unter 1.000 Euro bereits nach einem Monat. Jeder hat Anspruch, von der Schufa Auskunft über die eigene Person zu erhalten. Allerdings erteilt die Schufa Auskünfte nur mündlich, eine schriftliche Auskunft ist gebührenpflichtig. Stellt jemand Fehler beim Schufa-Eintrag fest, kann er oder sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden.]]>

Privatinsolvenz

Privatinsolvenz ist auch unter den Bezeichnungen Verbraucherinsolvenzverfahren, Privatinsolvenzverfahren oder Privatkonkurs bekannt. Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz und damit der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson (auch Selbständige und Kleingewerbetreibende sind in dieser Bezeichnung mit eingeschlossen). Eine Privatinsolvenz wird also von Personen beantragt, die überschuldet sind und die Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr erfüllen können. Das Verfahren einer Privatinsolvenz besteht aus verschiedenen Schritten: Zunächst muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit dem Gläubiger angestrebt werden. Ist dieser erfolgreich, entfallen alle weiteren Verfahrensschritte. Ist er es nicht, kann der Schuldner beim Insolvenzgericht das Privatinsolvenzverfahren schriftlich beantragen. Vorzulegen sind dabei der Nachweis über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, Informationen zur Restschuldbefreiung, ein Vermögensverzeichnis, eine Übersicht über die Gläubiger, die Gläubiger-Forderungen sowie ein Schuldenbereinigungsplan. Jetzt prüft das Gericht, ob die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans erfolgreich sein kann. Als nächster Schritt kommt dann das vereinfachte Insolvenzverfahren zum Tragen. Hier wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und die Erlöse an die Gläubiger ausgezahlt. Meist zielt das Privatinsolvenzverfahren auf eine Restschuldbefreiung, die sechs Jahre nach der Privatinsolvenz eintritt. Trotz dieser Befreiung gilt der ehemalige Schuldner durch einen Schufa-Eintrag weiterhin als nicht kreditwürdig. Beratungsstellen für Privatinsolvenzverfahren sind neben Rechtsanwaltskanzleien auch durch Kommunen oder Wohlfahrtsverbände getragene Schuldnerberatungsstellen.]]>