Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist Teil des öffentlichen Sicherungssystems in Deutschland. Sie wurde eingeführt, damit sich auch Personen, die nicht die finanziellen Mittel für eine private Versicherung haben, versichern können. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung und wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften getragen. Leistungen der Sozialversicherung werden nicht durch Steuern, sondern durch Versicherungsbeiträge gezahlt. Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfall- und Pflegeversicherung. Die Beiträge berechnen sich nach den Bruttolöhnen der Versicherungsnehmer und werden gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt und direkt an die Krankenkassen abgeführt. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt, so dass alle Versicherungsnehmer, unabhängig davon, wie hoch ihre Beitragszahlungen ausfallen, die gleichen Leistungen erhalten. Zwar steigen die Beitragserhöhungen, die Leistungen jedoch bleiben in vielen Fällen gleich oder nehmen sogar ab. Daher empfehlen sich heutzutage Zusatz-Versicherungen für gesetzlich sozialversicherten Arbeitnehmer, z.B. Zahnzusatzversicherungen oder Versicherungen für die Altersvorsorge, z.B. über die Riester-Rente. ]]>

Pflegeversicherung

Eine Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung, die die Gefahr einer Pflegebedürftigkeit finanziell absichert. In Deutschland gibt es drei Pflegeversicherungen: Es gibt die gesetzliche Pflegeversicherung (sie ist eine Pflichtversicherung), es gibt die private Pflegeversicherung und die Pflegezusatzversicherung. Neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Pflegeversicherung ein weiterer Bestandteil der Sozialversicherungen. Träger der Pflegeversicherungen sind die Pflegekassen, die zwar bei den Krankenkassen errichtet wurden, aber Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und sich selbst verwalten. Beiträge für die Pflegeversicherung werden gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Pflegebedürftigkeit. Es werden sowohl Kosten für Pflegehilfsmittel als auch Pflegedienstleistungen in stationären Pflegeeinrichtungen und der häuslichen Pflege finanziert. Jede Leistung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Ein solcher Antrag muss außerdem dann gestellt werden, wenn ein Wechsel der Pflegestufe angestrebt wird. Nach der Antragsstellung prüft die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand durch den Medizinischen Dienst bzw. den Sozialmedizinischen Dienst. Ist jemand privat pflegeversichert, wird Pflegebedürftigkeit und Pflegeaufwand durch einen Gutachter festgestellt. Mit Hilfe von Zeitkorridoren für Pflegetätigkeiten wird die individuelle Pflege berechnet. Die Einstufung in eine Pflegestufe kann einer zeitlichen Beschränkung unterliegen, so dass erneute Gutachten nötig sind. In Deutschland unterscheidet man drei Pflegestufen. Pflegestufe drei steht für schwerste Pflegebedürftigkeit und setzt einen Hilfebedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag fest. Die zweite Pflegestufe bezeichnet schwere Pflegebedürftigkeit und geht von einem Hilfebedarf von mindestens 180 Minuten pro Tag aus. Die erste Pflegestufe gilt als erhebliche Pflegebedürftigkeit und umfasst 90 Minuten Hilfebedarf pro Tag. Seit 2008 besteht zudem mit der Pflegestufe Null Leistungsanspruch für Demenzkranke. Gegen die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe kann Widerspruch eingelegt werden, etwa dann, wenn die bewilligte Pflegestufe nicht dem tatsächlichen Pflegeaufwand entspricht. ]]>

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung für Fahrzeughalter. Sie deckt Schadensersatzansprüche die durch den Betrieb eines Fahrzeugs im Straßenverkehr einem Dritten entstehen, z.B. durch einen vom Fahrer des Fahrzeugs verursachten Verkehrsunfall. » Kfz-Versicherung Rechner Die Kfz-Versicherung übernimmt die folgenden Schadensarten: Personenschäden, durch Heilungskosten oder Rentenzahlungen, Sachschäden, z.B. für andere Fahrzeuge, Vermögensschäden und immaterielle Schäden, u.a. Schmerzensgeld. Dabei entspricht die Kfz-Versicherung nicht in jedem Punkt des allgemeinen Schadensersatzrechts. So haftet bei einem Unfall nicht nur der Fahrer eines Fahrzeugs, sondern ebenfalls sein Halter. Da die Versicherungsunternehmen in der Gestaltung ihres Beitragssystems relativ frei sind, unterscheiden sich die Preise zum Teil erheblich. Die Versicherungsprämien werden anhand von statistischen Merkmalen gemessen: Zum einen nach der Regionalklasse des Zulassungsortes und der dort gemessenen Schadenhäufigkeit, zum anderen nach dem Fahrzeugtyp, d.h. der Schadenhäufigkeit und den Reparaturkosten eines Fahrzeugmodells. Darüber hinaus wird auf den Beitrag der Kfz-Versicherung ein Schadensfreiheitrabatt angerechnet. So reduziert sich der Versicherungsbetrag je länger der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug schadensfrei hält. Es gibt noch weitere Prämienmerkmale, u.a. das Alter des Versicherungsnehmers, das Alter des Fahrzeugs, den zeitlichen Abstand zwischen Versicherung und Ausstellung der Fahrerlaubnis, ein Beruf des Versicherungsnehmers und seine Eintragungen im Zentralregister. Obgleich Kfz-Versicherungen normalerweise als Jahresverträge abgeschlossen werden, verlängert sich ihre Laufzeit in der Regel von Jahr zu Jahr – sofern keine Kündigung vorliegt. Obwohl das Kfz-Versicherungsrecht in Europa mittlerweile weitgehend angeglichen ist, gibt es bis heute große Unterschiede insbesondere hinsichtlich der Höchstschadenssummen. So gilt in Deutschland z.B. als maximale Entschädigungssumme für Personenschäden ein Betrag von 7,5 Millionen. Die Kfz-Versicherung ist Teil eines Versicherungspakets für ein Fahrzeugs, zu welchem in der Regel auch ein Schutzbrief, eine Insassenunfallversicherung, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung und eine Kaskoversicherung (als Teil-oder Vollkasko) zählen. Einige Versicherungen kombinieren Kfz-Versicherungen in Form von Schutzbriefen auch mit Leistungen wie Pannenhilfen oder Abschleppdiensten.


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