Vermögenssteuer

Ist jemand vermögend, gilt er gemeinhin als reich und verfügt er über eine Vielzahl an Gütern. Diese Güter sind sowohl Bargeld als auch Bankguthaben und Aktien, Immobilien, Konsumgütern und Patente. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können über Vermögen verfügen. Bei Unternehmen, Betrieben und Firmen setzt sich das Vermögen aus materiellen und immateriellen Werten zusammen und umfasst die Kassenbeständen, die Arbeitsgeräten, einzelne Markennamen und Patenten sowie das Potenzial der beschäftigten Mitarbeiter. In den meisten Staaten ist das Gesamtvermögen eines Landes auf sehr wenige Haushalte verteilt. In Deutschland wurde bis 1997 eine Steuer auf Vermögen Einzelner erhoben, die so genannte Vermögenssteuer. Diese wurde vom Verfassungsgericht als unzulässig erklärt. Da seitdem keine gesetzliche Neuregelung über die Vermögenssteuer erfolgte, gilt sie als abgeschafft. Weil mitunter auch Erbschaften und Schenkungen als Vermögen betrachtet werden, gilt es zu beachten, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer weiterhin erhoben wird. Da alle Gewinne aus Kapitalanlagen in Deutschland mit der Einkommensteuer versteuert werden müssen, ergibt sich für einige Personen ein Spitzensteuersatz von 45 Prozent, die so genannte Reichensteuer.]]>