Wechsel der Steuerklasse

In Deutschland gibt es sechs verschiedenen Steuerklassen. Der auf das Einkommen des Arbeitnehmers erhobene Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und die evtl. zu zahlende Kirchensteuer, werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerklasse und unter Berücksichtigung von möglichen Freibeträgen errechnet. Die Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse ergibt sich aus dem individuellen Gehalt bzw. Lohn des Arbeitnehmers, seinem Familienstatus und der Anzahl von Kindern. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist immer dann notwendig, wenn sich die Lebenssituation des Arbeitnehmers ändert, sich der Arbeitnehmer z.B. scheiden lässt. In diesem Fall kann man die Steuern, solange man noch nicht geschieden ist, noch gemeinsam veranlagen. Nach der Scheidung ist eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich. Eine Scheidung zieht unter Umständen auch Unterhaltszahlungen nach sich. Auch hier gibt es Zusammenhänge mit der Steuerklasse, ist nämlich durch eine günstige Steuerklasse das Nettogehalt höher als es in einer anderen Steuerklasse wäre, erhöhen sich auch die Unterhaltszahlungen. Seit Januar 2009 können Ehepartner, die die Steuerklassenkombination drei und fünf gewählt haben, einen Wechsel der Steuerklasse vier wählen, um zu vermeiden, dass der Ehepartner, der gering verdient, höher besteuert wird. Der Wechsel der Steuerklasse kann einmal im Jahr jeweils bis zum 30. November bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden. Ein Wechsel muss immer schriftlich und mit der Angabe des Grundes beantragt werden. Ehepartner müssen einen solchen Antrag immer gemeinsam stellen, die Unterschriften beider Eheleute sind notwendig.]]>

Steuervorteile

Der Begriff Steuervorteil ist irreführend, denn er steht eigentlich nur für korrekte und umfassende steuerliche Angaben, die die Steuerlast eines Einzelnen reduzieren können. Da sich daraus aber tatsächlich Einsparungen ergeben können, können sie auch als Steuervorteile angesehen werden. Ehepaare können z.B. durch den Wechsel einer Lohnsteuerklasse ihre Steuerabgaben reduzieren, sie können zudem, genau wie alle anderen Steuerpflichtigen, Sonderausgaben, Spenden, Kinderfreibeträge, Werbungskosten oder besondere Belastungen steuerlich geltend machen. Viele Steuerpflichtige wissen nicht, welche Ausgaben alle auf die Steuerlast angerechnet werden können und welche Steuertricks bestehen, um die Steuerlast möglichst gering zu halten. Abhilfe verschafft hier die Nachfrage beim Steuerberater. ]]>

Steuerklassenwechsel

Verheiratete können ihre Steuerklasse wechseln. Sie können sich für die Lohnsteuerklassenkombination entscheiden, die für sie die steuergünstigste ist. Haben beide Eheleute die Steuerklasse vier, verdienen sie in der Regel gleich viel und haben daher auch in etwa die gleichen Abzüge vom Einkommen. Verdient ein Ehepartner mehr als der andere, rentiert sich die Kombination aus Steuerklasse drei und fünf. Bei der Steuerklasse drei sind beide Freibeträge gültig, so dass ein steuerlicher Vorteil für den Partner entsteht, der mehr verdient bzw. Alleinverdiener der Familie ist. Wird die Kombination aus Lohnsteuerklasse drei und fünf gewählt, sind die Ehepartner verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Nach der Prüfung durch das Finanzamt erhalten sie unter Umständen Steuern zurück oder müssen Nachzahlungen leisten. Um auszurechnen, ob und wie sich ein Steuerklassenwechsel rentiert, kann mithilfe von Lohnrechnern das Nettogehalt bzw. der Nettolohn mit einer neuen Steuerklasse ausgerechnet werden. Außerdem hilft hier der Steuerberater weiter. Steuerklassenwechsel können immer bis zu 30. November bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden.]]>

Steuerklasse

Um die Einkommenssteuer eines Arbeitnehmers zu erheben, wird er oder sie in eine Steuerklasse eingeteilt. Zwar muss jeder Arbeitnehmer Steuern auf sein Einkommen zahlen, allerdings variiert die Höhe der Steuern z.B. nach Familienstatus, Kinderanzahl oder Einkommensart. Zudem gelten bestimmte Freibeträge.

Im Laufe des Jahres zahlt jeder Arbeitnehmer Steuern in Form der Steuervorauszahlung, diese werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Auf Grundlage der jährlich einzureichenden Steuererklärung ermittelt das Finanzamt, ob der Steuerpflichtige ausreichend Steuern gezahlt, zu viel oder zu wenig entrichtet hat. Im ersten Fall erstattet das Finanzamt die zu viel gezahlten Beiträge, im zweiten Fall muss der Steuerzahler nachzahlen.

Der Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und die evtl. zu zahlende Kirchensteuer, die alle monatlich auf den Bruttolohn erhoben werden, sind abhängig von der auf der Lohnsteuer eingetragenen Steuerklasse.

6 Steuerklassen

In Deutschland gibt es insgesamt sechsverschiedene Lohnsteuerklassen. In die erste Steuerklasse fallen alle Ledigen ohne Kinder. Außerdem werden diejenigen, über die beim Finanzamt keine Informationen über die Steuerklassen vorliegen, nach der ersten Lohnsteuerklasse besteuert. In die zweite Steuerklasse fallen Ledige mit Kindern, in die dritte wird ein verheirateter Arbeitnehmer, der Alleinverdiener ist, eingeteilt.

Die vierte Steuerklasse gilt für verheiratete Doppelverdiener und die fünfte für Verheiratete mit Nebendienst. In der sechsten Steuerklasse werden Steuerpflichtige geführt, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit zusätzlich einem Nebenverdienst nachgehen, der die 400-Euro-Grenze übersteigt. Ehepartner können sich für eine Lohnsteuerklassenkombination entscheiden, um die für sie günstigste Steuerklasse wirksam zu machen. Informationen über die Steuerklassen finden sich auch unter dem Stichwort Lohnsteuerklassen.

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Steuern

Damit der Staat seine Ausgaben finanzieren kann, erhebt er Steuern. Eine wesentliche Steuerform ist die Einkommensteuer. Auf das Lohn bzw. das Gehalt eines Arbeitnehmers werden Steuer erhoben, sie berechnen sich u.a. aus der Höhe des Bruttoeinkommens und der individuellen Lohnsteuerklasse. Auch Sonderausgaben, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, werden auf das Einkommen angerechnet und sind dadurch steuerpflichtig. Der Höchstsatz der Einkommensteuer, der so genannte Spitzensteuersatz für Großverdiener, beträgt in Deutschland zurzeit 45 Prozent. Am Jahresende ist eine Steuererklärung fällig. Mit dieser prüft das Finanzamt, ob die Abgaben, die der Steuerpflichtige im Jahr geleistet hat, ausreichen oder sogar zu hoch ausgefallen sind. Reichen sie nicht aus, ist eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig, hat jemand dagegen zu viele Steuer im Jahr bezahlt, bekommt er den Differenzbetrag vom Staat zurückerstattet. Nicht nur auf das Arbeitsentgelt, also den Lohn und das Gehalt eines jeden Einzelnen, werden Steuern erhoben, sondern z.B. auch Waren und Dienstleistungen in Form der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Gleiches gilt für das Halten eines Fahrzeugs, hier entfallen KFZ-Steuern. Auch für Gas, Strom und Wasser müssen Steuern gezahlt werden, in Form einer Energiesteuer. Ist jemand Mitglied einer Kirche fallen zudem Kirchensteuern an. ]]>