Sachbezug / Sachleistungen

Der Sachbezug ist im Arbeitsverhältnis eine Einnahme, die nicht aus Geld besteht. Der Sachbezug umfasst Sachleistungen, Naturalleistungen, zusätzliche Leistungen und einen geldwerten Vorteil. Beispiele für den Sachbezug sind Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses günstiger oder unentgeltlich bekommt, Zinsvorteile, eine kostenlose oder verbilligte Wohnung, verbilligtes Kantinenessen, Freiflüge, ein Dienstwagen, der auch für den privaten Gebrauch genutzt werden kann oder Benzingutscheine. Der Sachbezug gilt als Arbeitsentgelt. Er kann entweder als laufender nicht geldwerter Lohn oder als einmalige Leistung gewährt werden. Da sowohl Geld als auch Güter, die aus Geldeswert bestehen zu den Einkünften gerechnet werden, unterliegt auch der Sachbezug der Steuerpflicht und den Beiträgen zur Sozialversicherung. Sachbezüge können entweder individuell oder pauschal besteuert werden. Für Sachbezüge besteht eine Freigrenze: Sie sind bis zu einem Betrag von 1.080 Euro steuerfrei.]]>

Risikolebensversicherung

Möchte jemand eine Lebensversicherung abschließen, hat er gegenüber dem Versicherungsträger Angaben über seinen Gesundheitszustand zu machen, um festzustellen, ob ein erhöhtes Todesfallrisiko, etwa durch eine bestimmte Krankheit, besteht. Möglicherweise ergibt sich daraus eine Risikolebensversicherung. Eine Risikolebensversicherung tritt im Fall des Todes ein. Einige Versicherungen verzichten auf Angaben zum Gesundheitszustand. Allerdings muss der Versicherungsnehmer dann deutlich höhere Versicherungsbeiträge zahlen, denn die Versicherung kann das Todesfallrisiko nicht einschätzen. Es ist wichtig, Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu beantworten, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet wird. Stirbt ein Versicherter, werden der Versicherung die ärztlichen Unterlagen vorgelegt. Stellt sich heraus, dass der Verstorbene keine wahrheitsgemäßen Angaben über seinen Gesundheitszustandes gemacht hat, erhalten die Hinterbliebenen möglicherweise keine Leistungen.]]>

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird auch Umsatzsteuer genannt. Sie gehört zu den Verkehrssteuerarten, d.h. sie wird durch die Teilnahme am öffentlichen Leistungsaustausch ausgelöst und private und öffentliche Verbraucher werden beim Erwerb von Gütern und Leistungen mit der ihr belastet.

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchersteuer, weil sie den Endabnehmer von Leistungen und Gütern belastet.

Seit 2007 gelten eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent und, z.B. für einige Produkte des täglichen Lebens, ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Bemessungsgrundlage ist das für die Ware oder Dienstleistung erhobene Entgelt.

Unternehmer können die Mehrwertsteuer als Vorabsteuer durch eine monatliche, jährliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt geltend machen, wenn sie Güter und Leistungen, die mit einer Mehrwertsteuer belastet sind, für unternehmerische Zwecke verwenden. Dann wird ihnen die Mehrwertsteuer zurückbezahlt und das Unternehmen wird nicht mit ihr belastet. Zugleich ist das Unternehmen verpflichtet, auf eigenen Lieferungen und Leistungen eine Umsatzsteuer zu erheben und diese an das Finanzamt abzuführen.

Kleinunternehmer können ebenso wie bestimmte Berufsgruppen, z.B. Ärzte, von der Erhebung einer Mehrwertsteuer ausgeschlossen werden.

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Leiharbeit

Bei der Leiharbeit ist ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wird von dieser an ein Unternehmen entsandt. Als Verleiher agiert die Zeitarbeitsfirma, als Entleiher das Unternehmen und als ausführende Arbeitskraft der Arbeitnehmer. Zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Beschäftigten wird ein normaler Arbeitsvertrag wie zwischen Arbeitgeber und -nehmer abgeschlossen. Zwar gelten gesetzliche, tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Rechte des Arbeitnehmers gegenüber der Zeitarbeitsfirma, seine Leistung erbringt der Arbeitnehmer allerdings im Unternehmen. Dieses trägt auch einen Teil des Arbeitsschutzes und kann zwar keine Ahndungen, aber verpflichtende Weisungen gegenüber dem Arbeitsnehmer aussprechen. Unternehmen greifen zumeist dann auf Leiharbeiter zurück, wenn sie bei guter Auftragslage keine eigene Personalaufstockung vornehmen können oder wollen. Sie vermeiden dadurch im Vorhinein Kündigungen in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Zudem spart das Unternehmen Kosten, die der Personalabteilung bei der Aussuche und Einstellung neuer Mitarbeiter entstehen würden. Darüber hinaus wird noch aus einem anderen Grund gespart: Bei Leiharbeit ist das Unternehmen nicht verpflichtet, sich bei der Entlohnung an den eigenen Tarif zu halten, sondern nur an den mit der Zeitarbeitsfirma vereinbarten Preis. Auch Kündigungsfristen müssen bei Leiharbeitern nicht eingehalten werden. Der Vorteil der Leiharbeit für Arbeitnehmer liegt darin, dass man in verschiedenen Unternehmen Berufs- und Arbeitserfahrungen sammeln kann. Nicht selten ermöglicht Leiharbeit auch das Ende von Arbeitslosigkeit. In Deutschland ist Leiharbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. ]]>

Krankenkassen

Krankenkassen sind Teil des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems. Krankenkassen zahlen einen großen Teil der durch eine Erkrankung entstehenden Kosten, also etwa Arztbesuche, Medikamente oder Therapien. Bei einer längeren Erkrankung zahlen die Krankenkassen zudem Krankengeld. In Deutschland wird zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterschieden. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen richten sich an der Höhe des Einkommens des Versicherten aus, in der Regel sind alle Arbeitnehmer bis zu einer gewissen Einkommensgrenze gesetzlich krankenversichert. Die Zahlungen der Krankenkassenbeiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet. Gesetzliche Krankenversicherungen haben den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Sie haben sich meist historisch aus bestimmten Berufsständen entwickelt, so dass zwischen den folgenden Krankenkassen unterschieden wird: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Ersatzkassen und Knappschaft. Krankenkassen arbeiten nach dem Umlageverfahren, so dass sie ihre Beitragshöhen nach den notwendigen Ausgaben richten. Sie dürfen dabei keine Altersrückstellungen oder Rücklagen durch medizinischen Fortschritt machen. Privat krankenversichern können sich diejenigen Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. In der Regel sind die Leistungen privater Krankenkassen umfangreicher als die der gesetzlichen. Der Wechsel zwischen den Krankenkassen ist nicht unproblematisch, so kann jemand z.B. aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse nur zurückkehren, wenn der die Altersgrenze von 55 Jahren noch nicht überschritten hat und sein Gehalt unter der Grenze der Versicherungspflicht liegt. Krankenkassen ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Pflege-, Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung) ein und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter.]]>