Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine Sozialversicherung. Grundlage dieser Versicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch und die Berufskrankheitenverordnung. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Fälle von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten. Die folgenden Personengruppen fallen unter die gesetzliche Plicht-Unfallversicherung:

  • Beschäftigte
  • Landwirte
  • Auszubildende
  • Pflegepersonen
  • Helfer bei Unfällen
  • Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz
  • Blutspender und Organspender
  • Kinder im Kindergarten
  • Schüler
  • Studenten
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Feuerwehr-Unfallkassen. Die freiwillig unfallversicherten sind:
  • Selbstständige oder Freiberufler
  • Unternehmer
  • Mitarbeitenden Ehepartner
Gesetzliche Unfallversicherungen kommen für Berufskrankheiten, wenn diese in der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen sind, für Arbeitsunfälle sowie Wegeunfälle, also auch Unfälle, die auf dem Weg zwischen Arbeits- und Wohnort geschehen, auf. Im Gegensatz dazu bieten private Unfallversicherungen einen Schutz für Unfälle in der Freizeit. Beiden Versicherungsarten liegt eine Definition von Unfällen zugrunde, die Unfälle als zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse beschreiben, die zu Schäden am Körper oder zum Tod der Person führen. Allerdings gibt es keine einheitliche Formel, so dass nicht jeder Unfall automatisch unter die Versicherungspflicht fällt und nach Einzelfällen entschieden wird. Auch bei Berufskrankheiten sind Einzelfallentscheidungen möglich. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen bestehen in der Regel aus medizinischen und berufsfördernden Leistungen, z.B. Reha-Maßnahmen, aus Lohnersatz- und Entschädigungszahlungen, was Verletztengeld, Verletztenrente und Hinterbliebenenrente einschließt. Je nach Versicherungsart sind sowohl bei den privaten als auch den gesetzlichen Unfallversicherungen u.a. auch Bergungskosten, Soforthilfe bei schweren Verletzungen oder kosmetische Operationen in den Leistungen mit eingeschlossen. Neben Geldleistungen werden auch Sachleistungen wie z.B. häusliche Krankenpflege oder bestimmte Heil- und Hilfsmittel für den Versicherungsnehmer gewährt. Die Beiträge der Versicherung richten sich nach dem Arbeitsentgelt des Versicherungsnehmers sowie der Gefahrenklasse und werden vom Arbeitgeber getragen. Die öffentlichen Unfallversicherungen für Kinder, Schüler und Studenten werden aus öffentlichen Steuermitteln finanziert.]]>

Staatliche Förderungen Riester-Rente

Die Riester-Rente ist staatlich gefördert. Es handelt sich bei ihr um eine vom Staat durch Zulagen geförderte Form der freiwilligen privaten Altersvorsorge. Zur staatlichen Förderung sind die folgenden Personengruppen berechtigt:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Landwirte, die rentenpflichtversichert sind
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Kindererziehende für die ersten drei Jahre des Kindes
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz IV
  • Bezieher von Krankengeld
  • Personen, die nicht erwerbsmäßig in der Pflege beschäftigt sind (z.B. Pflege einer Angehörigen)
  • Erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen
  • Vorruheständler, die pflichtversichert waren
  • Ehepartner von Riester-Renten-Berechtigten
  • Beamte, Richterinnen und Soldaten, wenn diese von der Versicherungspflicht befreit sind.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Formen: Der Altersvorsorgenzulage und des Sonderausgabenabzugs. Zu beachten ist, dass staatliche Förderung nur dann gewährt wird, wenn der Versicherungsnehmer seine Altersvorsorge bei einem zertifizierten Versicherungsträger abgeschlossen hat. Weitere Informationen zur privaten Altersvorsorge finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. ]]>

Rentenversicherung

In Deutschland wird zwischen der privaten und gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen Altersvorsorge unterschieden. Alle diese Rentenversicherungen sind Altersversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird während des Arbeitsverhältnisses zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Sie ist verpflichtend, freigestellt sind aber z.B. Beamte und Richter. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Versicherungsanstalten, z.B. die Versicherungsanstalt für Angestellte, die Deutsche Rentenversicherung oder die Alterskassen für die Altersversicherung für Landwirte. Die betriebliche Altersvorsorge wird z.B. durch eine Zusatzrente gezahlt, wohingegen die private Rentenversicherung als kapitaldeckende private Altersvorsorge im Zuge der Rentenreform eingeführt wurde. Private Rentenversicherungen bestehen aus einer privaten Sparleistung und einer staatlichen Zulage. Da private Rentenversicherungen umgangssprachlich Riester-Rente genannt werden, finden sich weitere Informationen unter dem Begriff Riester-Rente. ]]>