Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung ist eine mit staatlicher Gewalt erzwungene Durchsetzung rechtlicher Ansprüche eines Gläubigers gegenüber seinem Schuldner. In Deutschland gibt es zwei Vollstreckungsarten. Die Einzelzwangsvollstreckung und die Gesamtvollstreckung. Die Gesamtvollstreckung dient dazu, die Ansprüche des Gläubigers aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners im Insolvenzverfahren zu decken. Bei der Einzelvollstreckung wird den Ansprüchen der Gläubiger durch einzelne Vermögensgegenstände nachgekommen. Die Durchführung einer Vollstreckung obliegt dem Vollstreckungsgericht, d.h. dem Amtsgericht, an welches sich der Gläubiger mit einem schriftlichen Antrag wendet. Dem Schuldner wird ein Vollstreckungstitel zugestellt, der mit einer Vollstreckungsklausel versehen ist. Erst dann sind die Voraussetzungen einer Vollstreckung gegeben. Vollstreckt wird sowohl bewegliches als auch unbewegliches Vermögen. Die einzelnen Vollstreckungsarten unterscheiden sich voneinander, z.B. können bewegliche Sachen verpfändet oder versteigert werden. Auch Löhne, Kontoguthaben oder Lebensversicherungsansprüche des Schuldners können verpfändet werden, ebenso wie Grundstücke und Sozialleistungen. Die Erträge aus Verpfändung und Versteigerung werden zur Deckung der Gläubigerforderungen verwendet. Gegen die Vollstreckung kann der Schuldner rechtlich vorgehen in Form der Vollstreckungserinnerung, der sofortigen Beschwerden, der Drittwiderspruchsklage, der Klage auf vorzugsweise Befriedigung und in Form der Vollstreckungsabwehrklage. Mit der Vollstreckungserinnerung wird auf formale Fehler im Vollstreckungsverfahren eingegangen, alle anderen Klagen beziehen sich auf Mängel im Gegenstand oder im Grund der Vollstreckung.]]>

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit ist eine andere Bezeichnung für Bankrott. Zahlungsunfähigkeit kann sowohl eine Privatperson, ein Unternehmen oder einen Staat treffen. Eine zahlungsunfähige natürliche oder rechtliche Person kann laufende Kosten, Rechnungen über eigene Einnahmen und eigenes Kapital nicht mehr bezahlen und in der Regel auch keinen Kredit (mehr) aufnehmen. Droht jemandem die Zahlungsunfähigkeit kann bzw. muss die Person Insolvenz anmelden, dessen Ziel die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit ist. Bei der Abwendung einer Insolvenz durch rettende Maßnahmen bzw. Einigungen mit den Gläubigern oder der Abwicklung der Insolvenz hilft ein Insolvenzverwalter. Ein Insolvenzverfahren endet in der Regel damit, dass die Ansprüche der Gläubiger eingelöst wurden und eine Restschuldbefreiung vereinbart wird. ]]>

Schuldenregulierung

Um eine Privatinsolvenz zu vermeiden, wird vor einer gerichtlichen Bearbeitung der Versuch einer außergerichtlichen Einigung unternommen. Dieser außergerichtliche Versuch strebt eine Schuldenregulierung, d.h. eine Einigung mit dem Gläubiger über die Zahlung der Schulden an. Hilfe erhält der Schuldner dabei von der Schuldenberatung. Um eine Schuldenregulierung zu erreichen, werden vom Einkommen des Schuldners die laufenden Kosten abgezogen. Das zur Verfügung stehende Geld kann dann zur Abgleichung der Schulden verwendet werden. Wird der Plan zur Schuldenregulierung vom Gläubiger angenommen, kann der Schuldner darauf verzichten, beim Gericht einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen.]]>

Privatinsolvenz

Privatinsolvenz ist auch unter den Bezeichnungen Verbraucherinsolvenzverfahren, Privatinsolvenzverfahren oder Privatkonkurs bekannt. Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz und damit der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson (auch Selbständige und Kleingewerbetreibende sind in dieser Bezeichnung mit eingeschlossen). Eine Privatinsolvenz wird also von Personen beantragt, die überschuldet sind und die Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr erfüllen können. Das Verfahren einer Privatinsolvenz besteht aus verschiedenen Schritten: Zunächst muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit dem Gläubiger angestrebt werden. Ist dieser erfolgreich, entfallen alle weiteren Verfahrensschritte. Ist er es nicht, kann der Schuldner beim Insolvenzgericht das Privatinsolvenzverfahren schriftlich beantragen. Vorzulegen sind dabei der Nachweis über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, Informationen zur Restschuldbefreiung, ein Vermögensverzeichnis, eine Übersicht über die Gläubiger, die Gläubiger-Forderungen sowie ein Schuldenbereinigungsplan. Jetzt prüft das Gericht, ob die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans erfolgreich sein kann. Als nächster Schritt kommt dann das vereinfachte Insolvenzverfahren zum Tragen. Hier wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und die Erlöse an die Gläubiger ausgezahlt. Meist zielt das Privatinsolvenzverfahren auf eine Restschuldbefreiung, die sechs Jahre nach der Privatinsolvenz eintritt. Trotz dieser Befreiung gilt der ehemalige Schuldner durch einen Schufa-Eintrag weiterhin als nicht kreditwürdig. Beratungsstellen für Privatinsolvenzverfahren sind neben Rechtsanwaltskanzleien auch durch Kommunen oder Wohlfahrtsverbände getragene Schuldnerberatungsstellen.]]>

Pfändung

Pfändungen sind Formen von Zwangsvollstreckungen und basieren in Deutschland auf der Zivilprozessordnung. Eine Pfändung beschreibt die Beschlagnahme von beweglichem Vermögen, um die Gläubiger eines Schuldners zu bezahlen. Ein Gläubiger stellt einen Antrag auf Pfändung, wenn der Schuldner seine Forderungen nicht mehr begleichen kann. Eine Pfändung darf dabei nur so weit ausgedehnt werden, bis die offenstehenden Geldbeträge und die Kosten der Vollstreckung gedeckt sind. Sie wird nicht angewendet, wenn zu erwarten ist, dass die pfändbaren Gegenstände über die Kosten der Vollstreckung nicht hinausgehen. Die Körperschaft, die die Pfändung ausübt, erwirbt sich das Pfandrecht an den gepfändeten Gegenständen. Eine Pfändung gestaltet sich so, dass der Gerichtsvollzieher bzw. der Vollziehungsbeamte die Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsucht. Als pfändbare Gegenstände gelten alle Gegenstände, die nicht lebensnotwendig sind, wobei einfacher Hausrat oder Arbeitsgeräte von der Pfändung ausgeschlossen sind. Entweder entfernt der Gerichtsvollzieher die pfändbaren Gegenstände aus dem Haus oder er versieht sie mit einem Pfandsiegel. Auch das Bargeld eines Schuldners kann verpfändet werden. Ebenso ist Lohn pfändbar, wobei der Schuldner immer ein Teil seines monatlichen Nettolohns behalten darf und z.B. Urlaubsgeld von einer Pfändung ausgeschlossen ist. Verpfändete Gegenstände werden öffentlich versteigert, der Erlös der Versteigerung geht an den Gläubiger. Sind die Ansprüche des Gläubigers gedeckt und ist noch Geld von der Versteigerung übrig, geht dieses Geld an den Schuldner. Gegen eine Pfändung kann der Schuldner mit einer Vollstreckungserinnerung oder einer Vollstreckungsgegenklage gesetzlich vorgehen.]]>