Steuerfreibetrag

Das deutsche Steuersystem sieht Steuerfreibeträge vor. Diese Steuerfreibeträge werden aus sozialen Gründen gewährt und weil sie das Steuersystem vereinfachen.Steuerfreibeträge richten sich an einem bestimmten Betrag bzw. einer bestimmten Grenze aus. Wird der Freibetrag überschritten, bedeutet das nicht, alle Einnahmen zu versteuern, sondern die Versteuerung bezieht sich auf den Teil, der den Freibetrag überschreitet. Ein wichtiger Steuerfreibetrag bezieht sich auf die Einkommenssteuer. Hier gibt es den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauscherbetrag. Dieser bedeutet, dass Kapitalerträge erst dann besteuert werden, wenn sie einen Betrag von 801 Euro übersteigen. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem keine Steuer erhoben wird. 2009 beträgt der Grundfreibetrag 7.843 Euro und ist Teil des Einkommenstarifs. Es gibt verschiedene Formen des Freibetrags, u.a. den Kinderfreibetrag, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag, den Ausbildungsbetrag, den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, den Rabattfreibetrag oder den Versorgungsfreibetrag. Wird ein Freibetrag vom Finanzamt anerkannt, wird er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und beim Bruttoentgelt des Arbeitsnehmers berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Nettolohn bzw. das Nettogehalt. Auch bei der Erbschaftssteuer können Steuerfreibeträge geltend gemacht werden. Hier gelten sachliche und persönliche Freibeträge. Sachliche Freibeträge gelten u.a. bei Hausrat. Bis zu einem Wert von 41.000 Euro ist Hausrat steuerfrei. Persönliche Freibeträge sind u.a. der Steuerfreibetrag von Ehepartnern und Lebenspartners bis zu 500.000 Euro, für Kinder 400.00 Euro, für Eltern und Großeltern 100.00 Euro. Unternehmen können ebenfalls Freibeträge geltend machen, bis zu einem Betrag von 225.000 Euro. Auch bei anderen Steuerarten gelten Freibeträge, z.B. bei der Gewerbesteuer. Eine Steuer auf Gewerbe wird erst erhoben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. ]]>

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer, kurz GewSt, wird von den Kommunen auf den Ertrag eines Gewerbes erhoben. Rechtgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz. Die Versteuerung der Ertragskraft eines Gewerbebetriebes ist historisch begründet und existiert als solche nur in der Bundesrepublik. Für die Gemeinden stellt die Gewerbesteuer eine maßgebliche Einnahmequelle zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben dar. Auch die Höhe der Gewerbesteuer wird in Abhängigkeit von bestimmten Faktoren von den Kommunen bestimmt. Somit bedeutet die Standortwahl für ein Unternehmen eine zentrale Entscheidung, da sie über die Höhe der Steuer mitentscheidet. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen, also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Dazu zählen Unternehmer der Branchen Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Industrie als auch Kapitalgesellschaften. Freiberufliche sowie andere, nach dem Einkommensteuergesetz nicht-.gewerblich Selbstständige sind von dieser Regelung ausgenommen. Natürliche Personen können einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro für sich gelten machen. Die Zahlung der Gewerbesteuer erfolgt pro Quartal als Vorauszahlung an das zuständige Finanzamt.]]>