Wechsel der Steuerklasse

In Deutschland gibt es sechs verschiedenen Steuerklassen. Der auf das Einkommen des Arbeitnehmers erhobene Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und die evtl. zu zahlende Kirchensteuer, werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerklasse und unter Berücksichtigung von möglichen Freibeträgen errechnet. Die Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse ergibt sich aus dem individuellen Gehalt bzw. Lohn des Arbeitnehmers, seinem Familienstatus und der Anzahl von Kindern. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist immer dann notwendig, wenn sich die Lebenssituation des Arbeitnehmers ändert, sich der Arbeitnehmer z.B. scheiden lässt. In diesem Fall kann man die Steuern, solange man noch nicht geschieden ist, noch gemeinsam veranlagen. Nach der Scheidung ist eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich. Eine Scheidung zieht unter Umständen auch Unterhaltszahlungen nach sich. Auch hier gibt es Zusammenhänge mit der Steuerklasse, ist nämlich durch eine günstige Steuerklasse das Nettogehalt höher als es in einer anderen Steuerklasse wäre, erhöhen sich auch die Unterhaltszahlungen. Seit Januar 2009 können Ehepartner, die die Steuerklassenkombination drei und fünf gewählt haben, einen Wechsel der Steuerklasse vier wählen, um zu vermeiden, dass der Ehepartner, der gering verdient, höher besteuert wird. Der Wechsel der Steuerklasse kann einmal im Jahr jeweils bis zum 30. November bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden. Ein Wechsel muss immer schriftlich und mit der Angabe des Grundes beantragt werden. Ehepartner müssen einen solchen Antrag immer gemeinsam stellen, die Unterschriften beider Eheleute sind notwendig.]]>

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer, kurz GewSt, wird von den Kommunen auf den Ertrag eines Gewerbes erhoben. Rechtgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz. Die Versteuerung der Ertragskraft eines Gewerbebetriebes ist historisch begründet und existiert als solche nur in der Bundesrepublik. Für die Gemeinden stellt die Gewerbesteuer eine maßgebliche Einnahmequelle zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben dar. Auch die Höhe der Gewerbesteuer wird in Abhängigkeit von bestimmten Faktoren von den Kommunen bestimmt. Somit bedeutet die Standortwahl für ein Unternehmen eine zentrale Entscheidung, da sie über die Höhe der Steuer mitentscheidet. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen, also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Dazu zählen Unternehmer der Branchen Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Industrie als auch Kapitalgesellschaften. Freiberufliche sowie andere, nach dem Einkommensteuergesetz nicht-.gewerblich Selbstständige sind von dieser Regelung ausgenommen. Natürliche Personen können einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro für sich gelten machen. Die Zahlung der Gewerbesteuer erfolgt pro Quartal als Vorauszahlung an das zuständige Finanzamt.]]>